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EStR 2000 Rz 4140–414611.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…der Einheitswert für das während des Veranlagungsjahres bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Vermögen (zum maßgeblichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen siehe Rz 4142) 165.000 Euro (bis Veranlagung 2022: 130.000 Euro) nicht übersteigt. Maßgeblicher Einheitswert ist dabei - in analoger Anwendung des § 1 Abs. 3 LuF-PauschVO…

EStR 2000 Rz 4249–425011.3.10 Wechsel der Pauschalierungsmethode oder der Gewinnermittlungsart
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…ist auf den Wechsel von der pauschalen Gewinnermittlung in Anwendung der LuF PauschVO 2006, BGBl. II Nr. 258/2005, zur pauschalen Gewinnermittlung in Anwendung dieser Verordnung entsprechend anzuwenden. Rechtslage ab 2015 § 8. Wechselt der Steuerpflichtige in Anwendung dieser Verordnung von der pauschalen Gewinnermittlung mittels eines…

EStR 2000 Rz 5189–519315.9 Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…sind. Bejahendenfalls zählt das Entgelt für die Überlassung der Flächen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und es kann von einer landwirtschaftlichen Nutzung iSd § 30 BewG 1955 ausgegangen werden. Im Rahmen der Anwendung der LuF-PauschVO 2015 sind diese Einkünfte gesondert anzusetzen. Die Überlassung…

UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die Aufzeichnungspflichten, die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung. Da die Zusatzbesteuerung eine Ergänzung der Durchschnittsatzbesteuerung darstellt, ist die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 jedoch auch für diese im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze ausgeschlossen. Beispiel: Verkauf von…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…000 Euro auf den Waldboden. Im Jahr 2013 werden diese Forstflächen um 190.000 Euro veräußert. Der Gewinn wird unter Anwendung des § 1 Abs. 5 LuF-PauschVO 2011 ermittelt. Für das stehende Holz und das Jagdrecht wird ein Gewinn in Höhe von 66.500 Euro…

EStR 2000 Rz 3861–38759.3 Übertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage und steuerfreier Betrag
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…der steuerfrei belassenen stillen Reserven erfolgen, weil die Steuerbemessungsgrundlage entweder auf dem Einheitswert oder den Betriebseinnahmen basiert. Im Ergebnis blieben die unversteuerten stillen Reserven bei Anwendung der Pauschalierung systemwidrig stets unversteuert. Da eine Kombination von pauschaler und nicht pauschaler Gewinnermittlung im Anwendungsbereich der LuF-PauschVO…

EStR 2000 Rz 5056–507315.1.7 Landwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Demonstration der Wirtschaftsabläufe durch Vorführungen, Melkkurse, Traktorfahren, gemeinsames Brotbacken, usw. "Urlaub am Bauernhof" kann noch nicht angenommen werden, wenn die Gäste die Arbeit am Hof nur passiv miterleben. Für die Anwendung der Zehn-Betten-Grenze gemäß § 7 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015 sind die in…

EStR 2000 Rz 5018–502915.1.3.1 Gewinnermittlungsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…1 Abs. 1a LuF-PauschVO 2015 kann die Pauschalierung mit Beginn eines Kalenderjahres begonnen werden, wenn in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren die Umsätze nicht 600.000 Euro überstiegen haben. Damit wird der Beginn der Anwendung der Pauschalierung auf den Beginn eines Kalenderjahres bezogen. Die Pauschalierung…

EStR 2000 Rz 3133.2.3 Übrige Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…wenn die Vollpauschalierung wegen Nichtüberschreitung der 75.000 Euro-Einheitswertgrenze angewendet werden kann, weil für die vom Umsatzersatz betroffenen Teilbereiche jedenfalls eine gesonderte Gewinnermittlung unter Berücksichtigung pauschaler Betriebsausgaben zu erstellen ist. Für die Anwendung der Grenze gemäß § 1 Abs. 1a LuF-PauschVO 2015 (600.000…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Holz aus der Kalamitätsnutzung selbst geschlägert, sind die Betriebsausgabenprozentsätze des § 3 Abs. 2 Z 1 LuF-PauschVO 2015 anzuwenden. Wird das Holz aus der Kalamitätsnutzung am Stock verkauft, sind die Betriebsausgabenprozentsätze des § 3 Abs. 2 Z 2 LuF-PauschVO 2015 anzuwenden. Die Anwendung eines Mischsatzes…

EStR 2000 Rz 4147–414911.3.2 Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung (einheitswertabhängige Gewinnermittlung; §§ 2 bis 7 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…100.000 Euro ist der Gewinn mittels eines Durchschnittssatzes von 39% vom maßgebenden Einheitswert (§ 1 Abs. 2) zu ermitteln (Grundbetrag), soweit die §§ 3 bis 6 nichts Gegenteiliges bestimmen. Wird die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlagenoption gemäß § 23 Abs. 1a des Bauernsozialversicherungsgesetzes ausgeübt, kommt die Anwendung dieses Durchschnittssatzes nicht…

EStR 2000 Rz 7388–739227.10 Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre (§ 37 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Werden in Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung Einkünfte durch Teilpauschalierung ermittelt, ist die Verteilung insoweit anwendbar (zB durch Teilpauschalierung ermittelte Einkünfte aus Forstwirtschaft bei einem im übrigen vollpauschalierten Betrieb). Rz 7390: Die Aufzählung der erfassten Produktionsbereiche wird durch eine taxative Aufzählung von Einkünften ergänzt…

EnAbgR Rz 170–1864 Energieabgabenvergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…2 LuF-PauschVO 2015 und bei Obstbaubetrieben abweichend von § 6 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015 eine über den maximalen Betriebsausgabenabzug von 70% der Betriebseinnahmen hinausgehende zusätzliche Berücksichtigung von Lohnausgaben nicht zulässig ist. Rz 186: Vorsteuerpauschalierung im Sinne des § 14 UStG 1994 Bei Anwendung einer Vorsteuerpauschalierung…

EStR 2000 Rz 4287–428911.5 Gastgewerbepauschalierung (Verordnung BGBl. II Nr. 488/2012 idF BGBl. II Nr. 355/2020)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Inanspruchnahme des Grundpauschales ist Voraussetzung für die Anwendung der anderen Pauschalien. Mobilitätspauschale: Die pauschalierten Betriebsausgabenkategorien sind beim Mobilitätspauschale ausdrücklich genannt; es sind Kfz-Kosten und Kosten für die betriebliche Nutzung eines Verkehrsmittels und Reisekosten. Energie- und Raumpauschale: Dieses deckt raumbezogene Betriebsausgaben mit Ausnahme der AfA…

EStR 2000 Rz 711–7164.5.2.2.5 Übergang auf eine Pauschalierung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Anwendung der Pauschalierung betreffen, sowie Nachzahlungen für Aufwendungen im Pauschalierungszeitraum können daher nach Maßgabe des § 19 EStG 1988 abgezogen werden. Vorauszahlungen im Pauschalierungszeitraum für Veranlagungszeiträume danach und Nachzahlungen im Pauschalierungszeitraum für Veranlagungszeiträume davor sind abpauschaliert und können nicht gesondert abgesetzt werden. Rz 714: Vor Anwendung…

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Bei Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung sind die Einkünfte aus dem (Substanz)Nebenbetrieb in die Grenze von 55.000 € (seit der Veranlagung 2025) gemäß § 7 LuF-PauschVO 2015 nicht einzubeziehen. Die Einkünfte daraus sind gesondert zu erfassen, soweit nicht die Einkommensteuerbefreiung zur Anwendung…

EStR 2000 Rz 4290–429911.5.3 Anwendungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…LuF-PauschVO 2015, BGBl. II Nr. 125/2013 idF BGBl. II Nr. 449/2022). Endigt die Gewerbeberechtigung während des Wirtschaftsjahres (§ 85 GewO 1994), ist die Verordnung nicht anzuwenden. Rz 4292: Wird ein Betrieb in Form einer Mitunternehmerschaft geführt, ist es ausreichend, wenn das Erfordernis der…

UStR 2000 Rz 2906–292122.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Steuerausweis ausgestellt, der sich aus der Anwendung des Durchschnittssatzes gemäß § 22 Abs. 1 UStG 1994 ergibt, und geht er später mit Wirkung für diese Voranmeldungszeiträume gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung über, so hat der Unternehmer ggf. zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 11…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Allerdings sind bei Be- und/oder Verarbeitungsbetrieben die Betriebsausgaben zwingend mit 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich USt) anzusetzen (siehe § 7 Abs. 3 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 und Rz 4218). Rz 4211: Als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe kommen sowohl Be- und…

EStR 2000 Rz 4166–417011.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…ausschließlich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abzugeben. Zur Teilpauschalierungsoption nach § 2 Abs. 3 LuF-PauschVO 2015 siehe Rz 4148a. Rz 4166a: Die Teilpauschalierung ist nach der Bruttomethode ausgestaltet: Der pauschale Betriebsausgabensatz errechnet sich durch Anwendung des Durchschnittssatzes von 70% auf die Betriebseinnahmen einschließlich der Umsatzsteuer…