Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag Artikel 11 Bedingungen für die Annahme eines Antrags (Artikel 22 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Ein Antrag auf eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften wird angenommen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a…
1. Grundsätze der Überwachung 1.1. Antragsprinzip Alle Überwachungsmaßnahmen durch Zollstellen setzen einen entsprechenden Antrag des Beteiligten voraus.
Anhang 6 [Grafik] [Grafik] Erläuterungen 1.Antragsteller: Vollständiger Name des antragstellenden Wirtschaftsbeteiligten, wie im EORI-System erfasst. 2.Rechtsform des Antragstellers: Wie in der Gründungsurkunde angegeben. 3.Gründungsdatum: Tag, Monat und Jahr der Gründung (in Ziffern). 4.Anschrift des Unternehmens: Vollständige Anschrift des…
4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…
1.2. Antragsverfahren 1.2.1. Antragstellung Der Antrag auf Erteilung einer Informatikbewilligung hat mittels Vordruck Za 289 - Antrag auf Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren (e-zoll Bewilligung) - zu erfolgen und ist im Internet auf der BMF-Homepage unter nachfolgendem Link verfügbar: http://formulare.bmf…
8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…
2.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…
Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren 1. Bewilligungserteilung 1.1. Vorerhebungen 1.1.1. Zuständigkeit Zuständigentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat…
2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
2.2. Antrag an das zuständige Zollamt Wurde ein Zollkontingent wiedereröffnet oder rückwirkend eröffnet und erfolgte die Annahme der Zollanmeldung zu einem früheren Zeitpunkt, somit ohne Anwendung des Kontingentsatzes, kann ein Antrag auf Anwendung des Zollkontingentes beim zuständigen Zollamt eingebracht werden. Der Antrag kann weiters…
1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…
3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
Titel VII Besondere Verfahren Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1 Antrag auf Bewilligung Artikel 161 Antragsteller ist nicht im Zollgebiet der Union ansässig (Artikel 211 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Abweichend von Artikel 211 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex können die Zollbehörden in…
2.5.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung -Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…
2. Allgemeines zu den Vereinfachungen 2.1. Örtliche Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung 2.1.1. Zuständigkeit in Österreich Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung von Bewilligungen für Vereinfachungen bei der Zollanmeldung richtet sich gemäß § 39 Abs. 1 ZollR-DG grundsätzlich nach dem Sitz oder Wohnsitz…
5.3. Bewilligung Für die Abgabe einer Zollanmeldung im Anschreibeverfahren bedarf es jedenfalls einer Bewilligung durch die Zollbehörden. Hinweis: Soll das Anschreibeverfahren in mehreren Mitgliedstaaten abgewickelt werden, so ist zusätzlich zur Bewilligung zum Anschreibeverfahren eine Bewilligung für die "zentrale Zollabwicklung" erforderlich (siehe Abschnitt 7.). Eine…
2.5.1.3. Antrag und Entscheidungen mittels EDV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 6 | Art. 2 | Art. 2 | - | - | Anhang A | Anhang A | - Der UZK enthält den Grundsatz, dass der…
10.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben Rz 435: Wird eine Eingabe in mehreren Ausfertigungen bei der Behörde überreicht, ist die Gebühr für jede unterfertigte Ausfertigung (siehe Rz 404) zu entrichten. Unterliegt die Eingabe der erhöhten Eingabengebühr, ist diese nur für die erste Ausfertigung zu…
Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]
2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 161, Art. 166, Art. 167 | Art. 259 | - 2.3.1. Ansässigkeit Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Bewilligung ausschließlich…