RIS AI
4 Treffer1511 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 793–79411.8 Mehrkindzuschlag
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…883/2004. Der Anspruch auf den Mehrkindzuschlag ist abhängig vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs…

LStR 2002 Rz 81011.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Kindesvater zahlt den gesetzlichen Unterhalt 2024 in vollem Umfang. Seine Tarifsteuer beträgt vor Berücksichtigung der Absetzbeträge 2.500 Euro. Er beantragt nach Abstimmung mit der Kindesmutter den ganzen Familienbonus Plus. Dem Kindesvater steht der Familienbonus Plus zu, da er aufgrund der geleisteten Unterhaltszahlungen Anspruch auf…

LStR 2002 Rz 769–77011.3 Familienbonus Plus (§ 33 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Nicht erforderlich ist, dass für das Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe zusteht. Der Familienbonus Plus ist ein Monatsbetrag und steht nur auf Antrag zu. Der Familienbonus Plus beträgt für Kinder, die sich ständig in Österreich, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schriften Rz 1726: Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge sind von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden. Bei der Berechnung der…