3.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015) Rz 860a: Ratenzahlungskonzept für ab dem 1.1.2016 beschlossene oder unterfertigte Einbringungen: § 16 Abs. 1 erster Satz UmgrStG sieht für die…
…dh. ein Beteiligungszugang, dieser ist aber im Sinne der in § 36 UmgrStG festgelegten Vorgangsweise nicht als Anteilsanschaffung zu sehen. Da die Spaltung einen Fall der unternehmens- und steuerrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge darstellt, treten für die spaltungsgeborenen Anteile die Anschaffungszeitpunkte der untergehenden Anteile an der spaltenden Gesellschaft ein…
…1 Z 1 erster Satz UmgrStG normiert, dass der verschmelzungsbedingte Anteilstausch nicht unter den Tauschgrundsatz fällt und ertragsteuerlich nicht als Tausch gilt. Es liegt daher keine Anschaffung oder Veräußerung vor und es kann auch nicht zu einer Realisierung der in den untergehenden Anteilen enthaltenen stillen…
…Rz 760a ff). Bei den Gesellschaftern der spaltenden Gesellschaft kommt es wie im Verschmelzungsrecht in umgründungssteuerrechtlicher Betrachtungsweise mangels Vorliegen einer Veräußerung und Anschaffung zu einem außerhalb der Rückwirkungsfiktion liegenden Anteilstausch. Auf Gesellschafterebene ist spaltungsrechtlich zwischen verhältniswahrender und nicht verhältniswahrender Spaltung zu unterscheiden. Siehe dazu auch…
…GmbH betragen: | | Gesellschafter: | | S | A | B | Verkehrswertanteil nach Spaltung | 100 | 450 | 450 | Beteiligungsverhältnis nach Spaltung | 10% | 45% | 45% Eine juristische Sekunde später gilt der Anteilstausch zwischen A und B als bewirkt…
…Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG, fehlende Liquidation der spaltenden Körperschaft (wenn erforderlich), kein Anteilstausch innerhalb der Eigentümer der Körperschaft, wenn erforderlich). d) missbräuchliche Einbringungen, Abspaltungen im Sinne des SpaltG oder Steuer- Abspaltungen iSd § 44 UmgrStG vorliegen. Rz 1468: Einbringungen und Abspaltungen, die nicht unter…
…20 KStG 1988 unterliegen. Rz 56: Gleiches gilt für den Anteilstausch auf Gesellschafterebene. Nur im Verhältnis der Verkehrswerte der unter Art. I UmgrStG fallenden übergehenden Vermögensteile zu den nach § 20 KStG 1988 von der Teilliquidationsbesteuerung erfassten Vermögensteilen kann gemäß § 5 UmgrStG ein steuerneutraler Anteilstausch erfolgen…
…dazu unten Rz 856). Dabei können folgende Rechtsfolgen eintreten: Buchwertfortführung (keine Einschränkung des Besteuerungsrechtes) Buchwertfortführung aufgrund von Anteilstausch bei unbeschränkt steuerpflichtigen KapitalgesellschaftenKörperschaften (siehe Rz 860h) Festsetzung ohne Ratenzahlung (bei bis zum 31.12.2015 beschlossenen oder vertraglich unterfertigten Umgründungen: ohne Nichtfestsetzung, siehe dazu allgemein Rz…
…eingebrachten Kapitalanteil an der T-AG, weil das DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat der übernehmenden Körperschaft zuweist. Allerdings fällt die Einbringung unter den Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020, zu den steuerlichen Konsequenzen siehe Rz 860b) bzw. unter das Ratenzahlungskonzept (bis 31…
…31.12.2015: Nichtfestsetzung). In diesem Fall kommt es zur Bewertung mit dem Fremdvergleichswert (siehe Rz 860a). Für ab dem 1.1.2020 beschlossene oder vertraglich unterfertigte Einbringungen ist in der Regel das Sonderregime Anteilstausch mit Nichtfestsetzung anzuwenden (siehe Rz 860b). Die Steuerschuld ist gemäß …
…ihn (Wechsel in die wesentliche Beteiligung) oder durch andere (Wechsel in die nicht wesentliche Beteiligung) tritt mangels Rückwirkung mit der Eintragung der einbringungsveranlassten Kapitalerhöhung in das Firmenbuch ein (siehe EStR 2000 Rz 5267 ff) bzw. in Fällen ohne Gewährung neuer Anteile (Anteilstausch gemäß § 19 Abs…
…UmgrStG ein steuerneutraler (dh. nicht unter § 6 Z 14 EStG 1988 fallender) Anteilstausch im Wege der Aufgabe von Anteilen an der abspaltenden Z-GmbH gegen Übernahme von Anteilen an der übernehmenden A-GmbH vor. Da eine verhältniswahrende Spaltung beschlossen wurde, muss das Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter…
…Beteiligung am spaltenden Gruppenmitglied die Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988 idF vor AbgÄG 2014 vorgenommen, geht diese im Hinblick auf die Steuerneutralität des Anteilstausches gemäß § 36 Abs. 1 UmgrStG auf die Beteiligungen an den neuen Körperschaften insoweit über, als letztere (Teil)Betriebe übernehmen…
…UmgrStG), ohne dass die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Entrichtung der Steuerschuld in Raten (bzw. bis AbgÄG 2015: auf Nichtfestsetzung ) zu stellen (siehe auch Rz 948a). Allerdings kann im Falle von Kapitalanteilseinbringungen im Anwendungsbereich des Anteilstauschregimes gemäß §§ 16 Abs. 1a iVm 17 Abs. 1a UmgrStG…
…lit. b EStG 1988 oder einer Einbringung gemäß Art. III UmgrStG auf eine andere Kapitalgesellschaft übertragen werden. Der fusionsbedingte Anteilstausch ist zwar kein Tausch, aber für die Mantelkaufsbetrachtung ein Beteiligungszugang auf entgeltlicher Basis, was für den erweiterten Mantelkauftatbestand des UmgrStG von Bedeutung sein kann. Unschädlich…
…ihre untergehende Beteiligung Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhalten müssen. Dabei kann der erforderliche Anteilstausch entweder durch Gewährung neuer durch Kapitalerhöhung geschaffener Anteile oder durch Gewährung alter Anteile (eigener Anteile) erfolgen. 1.1.1.3.2.2. Konzernverschmelzung Rz 12: Bei der Verschmelzung im Rahmen…
…EStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 1475 ff). Auf Ebene der in Österreich steueransässigen Anteilsinhaber stellt der Wegfall der Anteile an der übertragenden Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft einen Anteilstausch im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988 dar (siehe EStR…
… 16 Abs. 1 UmgrStG idF vor AbgÄG 2015 oder aufgrund von § 16 Abs. 1a UmgrStG idF AbgÄG 2015 nicht entstanden ist (einbringungsbedingter Anteilstausch für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften bzw. Genossenschaften, siehe Rz 860h). Übernommenes Vermögen, für das bei der übernehmenden Körperschaft oder einer konzernzugehörigen Körperschaft der…
…Abs. 1a UmgrStG idF StRefG 2020 aufgrund Anteilstausch, siehe Rz 860b und Rz 860c) oder aufgrund der ertragsteuerlichen Vorschriften idF AbgÄG 2015 eine aufgeschobene Besteuerung beantragt wurde (Nichtfestsetzung nach § 27 Abs. 6 EStG 1988 idF AbgÄG 2015) oder die Steuerschuld nicht entstanden ist (Anteilstausch gemäß …
…ein der Umwandlung vorangehender Anteilserwerb (im Wege der Gesamtrechtsnachfolge) durch Erbanfall (Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag zwischen Ehegatten) Verschmelzung (verschmelzungsbedingter Anteilstausch) Umwandlung (Anteilserwerb als nunmehriger Mitunternehmer oder als Hauptgesellschafter) Spaltung (spaltungsbedingter Anteilserwerb) Anwachsung im Sinne des § 142 UGB, sofern nicht vorher ein Einzelrechtsnachfolgetatbestand vorliegt Einbringungen nach …