4.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds 4.1.1.5.1. Allgemeines Rz 428: Mit Inkrafttreten des BBG 2011 am 1.4.2012 erfolgte eine Ausweitung der Besteuerung auf realisierte Substanzgewinne von Kapitalanlagen (§ 27 Abs…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
…alle steuerpflichtigen Erträge, die in Meldungen ausgewiesen sind, die nach dem Erwerb der Anteile veröffentlicht werden, bei diesem Steuerpflichtigen zu erfassen und zu erklären. Rz 269: Veräußerung der Anteilscheine Werden Anteile an einem Investmentfonds, der auf einem ausländischen Depot gehalten wird, veräußert, sind Veräußerungsgewinne in…
…Prozent-Verzinsung des Nominalbetrages von der Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) zur Gänze befreit sind, unterliegen bei der Privatstiftung in voller Höhe der Zwischenbesteuerung; Rz 93: aus Anteilscheinen an inländischen Investmentfonds (Wertpapiere im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 4 EStG 1988) nach Maßgabe folgender Aufstellung: | Vermögen…
…Erwerb eines "pari" begebenen Papiers zu einem Überbetrag von einem Dritten ist der gesamte Erwerbspreis als Anschaffungskosten anzusetzen; im Falle einer gleichmäßigen Teilwertentwicklung kann der Überparibetrag nach Art einer Abgrenzung entwickelt (abgeschrieben) werden. Hinsichtlich des Ansatzes von Anteilscheinen an Kapitalanlagefonds siehe InvFR 20082018 Rz 178316.
…1988 dient dazu, die depotführenden Stellen von Ermittlungs- und Aufzeichnungspflichten vor jenem Zeitpunkt, an dem der Kapitalertragsteuerabzug bei Neubestand - nach dem 31.12.2010 angeschaffte Anteile an Körperschaften und Anteilscheine an Investment- und Immobilienfonds - erstmalig vorgenommen werden muss, zu entlasten. Dabei ist vorgesehen, dass wenn…
…Kapitalertragsteuerabzug unterliegen ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds insoweit, als sie aus inländischen Einkünften iSd § 93 Abs. 2 EStG 1988 bestehen und die Anteilscheine und Anteile an dem Immobilienfonds gemäß § 27a Abs. 2 EStG 1988 öffentlich begeben wurden (siehe Rz 388). Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind…
…Derivaten oder Kryptowährungen (zB nicht verbriefte obligationenähnliche Genussrechte, Anteilscheine an nicht öffentlich angebotenen Immobilienfonds oder wenn die Erzielung der Kapitaleinkünfte einen Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt, zB beim gewerblichen "Mining") sind nicht vorrangig zu verrechnen und voll aufwandswirksam. Rz 797: Sollte eine Verrechnung von Teilwertabschreibungen…
… 31 Abs. 1 EStG 1988 (Fünfjahresfrist) oder einer durch das UmgrStG verlängerten Frist steuerhängig. | Anteilscheine an Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds | 31.12.2010 | 1.1.2011 | Nach Maßgabe des § 30 EStG 1988 steuerpflichtig. | Bei Veräußerung vor dem 1.4.2012 stets2…
…weil § 98 Abs. 1 EStG 1988 abgesehen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften keine sonstigen Wirtschaftsgüter und Derivate erfasst. Als sonstige Wirtschaftsgüter und Derivate kommen insbesondere Anteilscheine an Investmentfonds, Anleihen, stille Beteiligungen, Index- und sonstige Zertifikate sowie Optionen in Betracht. 20.2.2.4.4 Stückzinsen…
…bei den Wirtschaftsgütern und Derivaten hingegen um solche im Sinne des § 27a Abs. 2 EStG 1988, ist der Tarifsteuersatz anzuwenden (zB bei Anteilscheinen an einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde, die bei ihrer Begebung entweder in rechtlicher oder in tatsächlicher Hinsicht nicht…
…letzter Satz EStG 1988). Beispiel 1618: A überträgt 2016 seine Anteilscheine an einem Kapitalanlagefonds an die D-Stiftung in Budapest. Dieser Vorgang unterliegt der Entstrickungsbesteuerung; A macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Steuerschuld hinsichtlich der in den Anteilscheinen enthaltenen stillen Reserven in Raten zu entrichten…
…auch in der Vergangenheit eingetretene, Wertsteigerungen werden bereits mit dem 27,5-prozentigen Sondersteuersatz (bis 31.12.2015: 25%) erfasst. Rz 6158b: Für sonstige Anteile an Körperschaften (die keine Beteiligung iSd § 31 EStG 1988 darstellen) und Anteilscheine an Kapitalanlagefonds und § 40 oder § 42 des Immobilien…
…trägt die Depotbank die Verantwortung für die Verwahrung der Anlagewerte des Fondsvermögens und die technische Abwicklung der Veranlagungsgeschäfte bzw. die Verwahrung und Ausgabe der (auszugebenden) Anteilscheine ("Investmentrechtlicher Trennungsgrundsatz"). Rz 41: Die Anforderungen an die Depotbank sind eine Konzession zum Betrieb des Depotgeschäfts gemäß § 1 Abs…
…InvFG 2011; Verbot spekulativer Derivate). Es bestehen außerdem keine Bedenken, wenn im Jahr der Neuauflage von Pensionsinvestmentfonds die Depotbank Anteilscheine im Volumen bis zu 30 Mio. Euro (Emissionspreis) zum Zwecke der späteren Ausgabe anschafft. Rz 62: Ein Pensionsinvestmentfonds kann daher grundsätzlich nur in die in §…
…gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG, dessen Anteile nicht einem öffentlichen Anlegerkreis angeboten werden. Dabei dürfen die Anteilscheine nicht von mehr als zehn Anteilinhabern, die der Verwaltungsgesellschaft für Immobilien bekannt sein müssen und die keine natürliche Personen sind, gehalten werden. Auf Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1…
…Abs. 2 Z 3 ImmoInvFG ist jedoch der Selbstnachweis ausschließlich gegenüber dem Abzugsverpflichteten zu erbringen, wenn KESt abgezogen wurde und der Anteilinhaber den jeweiligen Anteilschein noch nicht veräußert hat. Wurden Anteilscheine zum Teil veräußert, hat eine Korrektur für sämtliche Anteilscheine zum 31.12. zu erfolgen…
…dass, obwohl der erstmalige Vertrieb in Österreich bereits in vergangenen Kalenderjahren begonnen hat, noch keine Anteilscheine ausgegeben wurden, kann die Absichtserklärung dennoch abgegeben werden; dies gilt allerdings nur wenn der betreffende Fonds in der Vergangenheit nicht bereits ein Meldefonds war. Rz 489: Die Absichtserklärung ist…
…befindet, können die jeweiligen Teilauszahlungen des Liquidationserlöses als nicht steuerpflichtig behandelt werden. Um die Besteuerung sicherzustellen, muss in Folge allerdings bei Ausbuchung der Anteilscheine eine pauschale Besteuerung der "letzten" ausschüttungsgleichen Erträge nach der Systematik des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 vorgenommen werden. Dabei…
…7.4.1.2.3.2. Ausschüttungen an inländische Anteilinhaber bei Anteilen auf einem ausländischen Depot Rz 567: Ein inländischer Anteilinhaber eines ausländischen Investmentfonds, der seine Anteilscheine bei einer ausländischen depotführenden Stelle gelagert hat, muss die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge unter Anwendung von § 186 iVm …