RIS AI
7 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…läuft, sobald die Haftung durch Haftungsbescheid geltend gemacht wird, gegen den Haftungsschuldner eine verselbständigt zu denkende Einhebungsverjährungsfrist (VwGH 27.11.2000, 2000/17/0100). In Folge der Anspruchsbezogenheit (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037) wirken Unterbrechungshandlungen (§ 238 Abs. 2 BAO) und Hemmungstatbestände (§ 238 Abs…

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… VwGH 31.1.2001, 95/13/0259). 21.6.1. Wirkung von Unterbrechungshandlungen Rz 1847: Unterbrechungshandlungen iSd § 238 Abs. 2 BAO haben eine anspruchsbezogene Wirkung. Demnach unterbrechen Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung des Einhebungsrechtes gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…

EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

4.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011): Rz 223: Ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht nur für einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Kein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht demnach, wenn schon dem Grunde nach keine betriebliche Tätigkeit…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…

LStR 2002 Rz 330–3335.9.4.6 Einkunftsquellenbezogene Betrachtung nach der Verkehrsauffassung
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

5.9.4.6 Einkunftsquellenbezogene Betrachtung nach der Verkehrsauffassung Rz 330: Nach der Judikatur (VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) ist die Prüfung, ob ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach Rz 140: Wird einem verbundenen Unternehmen ein (bestehender) immaterieller Wert übertragen oder zur Nutzung überlassen, so wird hierdurch ein Anspruch auf fremdübliches Entgelt begründet, für dessen Ermittlung die Grundsätze des Kapitels VI der OECD-VPL gelten. Die…