AlleRichtlinien1Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
1 Treffer1501 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 88812.8.5 Anschlussgebühren
geltende FassungRichtlinien16.12.2005
12.8.5 Anschlussgebühren Rz 888: Kosten des Anschlusses an ein Versorgungsnetz (Wasser, Gas, Strom, Kanalisation) sind im Hinblick auf den entstandenen Gegenwert auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Anschlusszwang besteht (vgl. Rz 908).