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UStR 2000 Rz 272–2772.3.5. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Vorsteuerabzug unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 durch den (privaten) Straßenerrichter vorgenommen werden. Weder der Umstand, dass die Herstellung und Erhaltung öffentlicher Straßen in den Aufgabenbereich der Gebietskörperschaften fällt, noch der Umstand, dass eine errichtete Verkehrsfläche letztlich in das Eigentum des Straßeneigentümers übergeht…

EStR 2000 Rz 3801–38109.2 Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Fassung anwendbar ist und für die von der zuständigen Förderstelle - der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) - eine Förderung gewährt wird. Darunter fallen unter anderem Anschaffungen und Herstellungen im Bereich der Wasserwirtschaft, der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings, wie zB die Errichtung von Anlagen zur betrieblichen Abwasserreinigung…

EStR 2000 Rz 3811–38189.2.3 Erfasste Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Ausgenommen - und damit IFB-fähig - sind jedoch Maschinen und Geräte, die der Verlagerung vom Verkehrsträger Straße auf die Schiene dienen und die im Rahmen der Förderprogramme des Bundes gefördert werden (siehe dazu Rz 3808 ff); für diese kann ein Investitionsfreibetrag iHv 10% geltend gemacht werden…

EStR 2000 Rz 663–6644.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…nach der Verkehrsauffassung ein besonderer Seltenheits- oder Sammlerwert zukommt (zB alte Musikinstrumente, Briefmarken, seltene Weine) und deren Anschaffungskosten oder Einlagewert, bezogen auf das jeweilige Wirtschaftsgut, den Betrag von 5.000 Euro übersteigen. Die Ausnahme vom Abflussprinzip soll vor allem modellhafte Gestaltungen (gezieltes Ausnutzen des Abflussprinzips…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Notars-, Wirtschaftstreuhand-, Firmenbuchkosten oder verschmelzungsveranlasste Gebühren oder Verkehrssteuern sind in sinngemäßer Anwendung des § 11 Abs.1 Z 1 KStG 1988 sofort abzugsfähige Aufwendungen. 1.3.1.3.5. Verfahrensrechtliche Rechtsnachfolge Rz 142: Ab der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch (zivilrechtliche Wirksamkeit) tritt die übernehmende…

GK-04004. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…werden können, ist durch Rückfrage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Hertzgasse 2, 1030 Wien, Tel.: 01/7110 - 5458) eine entsprechende Klärung herbeizuführen. (6) Aus Gründen des schnelleren Informationsflusses besteht gegen die Entgegennahme von direkten Weisungen im Gegenstand durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation…

GK-04005.2.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…auf Verlangen den Kontrollorganen nicht vorweist (§ 15 Abs. 5 Z 4 GelverkG). (2) Gemäß § 15a GelverkG kann als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu…

GK-04105.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…auf Verlangen den Kontrollorganen nicht vorweist (§ 15 Abs. 5 Z 4 GelverkG). (2) Gemäß § 15a GelverkG kann als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu…

GK-04104. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…ist durch Rückfrage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Abteilung II/ST7, Hetzgasse 2, 1030 Wien, Tel.: 01/71100-5458) eine entsprechende Klärung herbeizuführen. (5) Aus Gründen des schnelleren Informationsflusses besteht gegen die Entgegennahme von direkten Weisungen im Gegenstand durch das Bundesministerium für Verkehr…

GK-0420Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-04204. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…werden können, ist durch Rückfrage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Hertzgasse 2, 1030 Wien, Tel.: 01/7110 - 5458) eine entsprechende Klärung herbeizuführen. (6) Aus Gründen des schnelleren Informationsflusses besteht gegen die Entgegennahme von direkten Weisungen im Gegenstand durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation…

GK-04202.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.1. Begriffsbestimmungen Siehe Abschnitt 1.1. Hinweis: Im Gegensatz zum EU-Regime fallen die dort als "Sonderformen des Linienverkehrs" genannten Verkehre hier unter das österreichische Gelegenheitsverkehrsgesetz.

GK-0410Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 und des Interbus-Übereinkommens dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…

GK-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…b)Wer als Berechtigungsinhaber eine Kraftfahrlinie während der gesamten Berechtigungsdauer nicht gemäß den Vorschriften des Kraftfahrliniengesetzes, der Verordnung (EWG) Nr. 684/92, der Verordnung (EG) Nr. 12/98, den Vorschriften des Landesverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie den Vorschreibungen der Berechtigung…

GK-04102.2.2. Genehmigungsfreiheit
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…unter Abschnitt 2.2.2. genannten Verkehren Genehmigungspflicht anzunehmen. Wird auch keine Genehmigung mitgeführt, siehe Abschnitt 5. Hinweis: Beim technischen Fahrzeugbericht kann Feld Nr. 1 "Fortlaufende Dokumentnummer" unausgefüllt bleiben; in Feld Nr. 6 kann der Ort des Genehmigungszeichens am Fahrzeug unangegeben bleiben; in Feld Nr…

GK-05000. Einführung
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur eine entsprechende Klärung herbeizuführen. (6) Zuständig für Fragen des Güterverkehrs auf der Straße ist das Bundesministerium für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur AbteilungSektion IV - Verkehr Abt. ST4 - Straßenpersonen- und Güterverkehr Radetzkystraße 2 1030 Wien. Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung…

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, ABl. EG Nr. L 74 vom 20.3.1992 S. 1; 2.die Verordnung (EG) Nr. 12/98 des Rates über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Personenkraftverkehr innerhalb…

GK-04203. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…hervor, dass zwar ein Gelegenheitsverkehr durchgeführt wird, jedoch ein anderer als der auf der Genehmigung angegebene Gelegenheitsverkehr, so ist die vorgewiesene Genehmigung für den Verkehr nicht gültig, der tatsächlich durchgeführt wird. In so einem Fall ist Anzeige an die örtlich zu ständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.

GK-0500Italien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]   | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI-Genehmigung ("EURO VI sicheres KFZ") in Form des Genehmigungsinformationsdokumentes mit zugehörigem…

GK-0500Liechtenstein
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]   | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI-Genehmigung ("EURO VI sicheres KFZ") in Form des Genehmigungsinformationsdokumentes mit zugehörigem…