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EStR 2000 Rz 7745–774729.5.5.4 Nachweis der beschränkten Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.5.5.4 Nachweis der beschränkten Steuerpflicht 29.5.5.4.1 Nachweis allgemein Rz 7745: Unterliegen Kapitalerträge ausländischer Anleger nicht der beschränkten Steuerpflicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Vornahme eines Steuerabzugs abgesehen werden. Der Steuerabzug darf nur dann unterbleiben, wenn der Anleger…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.3 Befreiung vom KESt-Abzug für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 98 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

30.1.7.3 Befreiung vom KESt-Abzug für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 98 EStG 1988 Rz 7972: Personen, die gemäß § 98 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (Personen, die im Inland weder Wohnsitz, noch gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Geschäftsleitung oder Sitz haben bzw. von der Zweitwohnsitzverordnung…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…dem die Adresse liegt, wenn die in den Unterlagen erfasste aktuelle Wohnsitzadresse in jenem Staat gelegen ist, der den genannten erfassten Beleg - wie etwa eine Ansässigkeitsbescheinigung oder einen gültigen Ausweis - ausgestellt hat (zu Belegen siehe Rz 86 ff). Es ist nicht notwendig, dass dem meldenden…

LStR 2002 Rz 124–1263.6.4 Sonstige Arbeitnehmer bei völkerrechtlich privilegierten Arbeitgebern (insbesondere Ortskräfte)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.6.4 Sonstige Arbeitnehmer bei völkerrechtlich privilegierten Arbeitgebern (insbesondere Ortskräfte) Rz 124: Bei völkerrechtlich privilegierten Arbeitgebern können neben völkerrechtlich privilegierten Arbeitnehmern auch völkerrechtlich nicht privilegierte Arbeitnehmer beschäftigt sein, wie zB die so genannten Ortskräfte ("sur-place-Personal"). Darunter sind Personen zu verstehen, die lokal…

LStR 2002 Rz 7–121.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…im Rahmen des ABZ-Verfahrens beim Finanzamt für Großbetriebe postalisch einzubringen. Das Antragsformular hat die von der ausländischen Behörde unterschriebene Ansässigkeitsbescheinigung sowie die notwendigen Nachweise für die Zuordnung des Besteuerungsrechtes gemäß DBA zu enthalten. Ausnahmen hinsichtlich der Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen bestehen für die Staaten Belgien…

EStR 2000 Rz 7742–774429.5.5 Ausländische Anleger
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

29.5.5 Ausländische Anleger 29.5.5.1 Beschränkte Steuerpflicht Rz 7742: Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit Kapitalerträgen im Sinne des § 27 EStG 1988 nach Maßgabe des § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 der…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein behauptet, ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung gilt als Beleg nach …

EStR 2000 Rz 8021–803130.2.2.5.2 Entlastung auf Grund von DBA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…übersteigen und in Österreich kein Wohnsitz des Einkünfteempfängers besteht, ist eine vereinfachte Dokumentation der Abkommensberechtigung möglich (keine Ansässigkeitsbescheinigung durch die ausländische Steuerverwaltung auf dem Formular ZS-QU 1 oder ZS-QU 2 erforderlich). Der Einkünfteempfänger muss weiters eine Erklärung abgeben, dass er nicht verpflichtet ist…

InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…DBA zur Steuerentlastung verpflichtet hat. Der Rückzahlungsantrag darf in diesen Fällen nur durch den Fonds gestellt werden. Eine Rückerstattung der KESt kann an einen ausländischen Investmentfonds, für den eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist, aber nur dann erfolgen, wenn dieser Fonds belegt, in welchem Ausmaß die…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…ansässig und ist mit dem Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig. Sollten die ausländischen Einkünfte, für die eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden soll (siehe Punkt II des Formulars ZS-A, Angaben über die von der Besteuerung zu entlastenden ausländischen Einkünfte), dem österreichischen Steuerpflichtigen nach österreichischem nationalen Recht nicht…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

29.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften 29.5.5.6.1 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften allgemein Rz 7748: Für ausländische Körperschaften sind zusätzlich auf Grund einer Identitätsprüfung iSd § 40 BWG6 FM-GwG schriftlich festzuhalten: Urkunde, aus der sich die rechtliche Existenz der Körperschaft…

RAE Rz 1420–142315a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

15a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO) Rz 1420: Die Ausstellung von Rückstandsbescheinigungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamtes. Sie hat nur auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) zu erfolgen. Über einen solchen Antrag ist lediglich dann mit Bescheid (zB Zurückweisung des Antrages) abzusprechen, wenn dem Antrag nicht…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

LStR 2002 Rz 31.2.2 Wohnsitz
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

1.2.2 Wohnsitz Rz 3: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…welche Einfluss auf die Immobiliennutzung ausüben können oder Publikumsfonds, wie zB Trusts, denen keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird. Diese werden abkommensrechtlich als transparent eingestuft. Rz 577: Inländische Immobilienfonds iSd § 40 ImmoInvFG sind somit abkommensrechtlich grundsätzlich als intransparent zu werten und erfüllen daher die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Art…

ZK-2030Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik]   Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck…

LStR 2002 Rz 1244–124535 INHABER VON AMTSBESCHEINIGUNGEN UND OPFERAUSWEISEN (§ 105 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

35 INHABER VON AMTSBESCHEINIGUNGEN UND OPFERAUSWEISEN (§ 105 EStG 1988) Rz 1244: Der Freibetrag für die Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen steht nur unbeschränkt Steuerpflichtigen zu (vgl. § 102 Abs. 2 Z 3 EStG 1988). Der Freibetrag gilt die speziellen Nachteile ab, die ein Steuerpflichtiger durch eine…

LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen Rz 137a: Zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkter Steuerpflicht ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 siehe EStR 2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im…