…Konto bei einer österreichischen Bank gutgeschrieben. Die A-Privatstiftung hat als inländische Schuldnerin der Kapitalerträge KESt für die Zuwendung einzubehalten; die Zuwendung der B-Stiftung unterliegt keinem KESt-Abzug. Rz 7704a: Dem Empfänger der Kapitalerträge ist die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn der Abzugsverpflichtete die Kapitalerträge…
…oder Nichtmeldefonds handelt, sowie Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften, die über das Kreditinstitut ausbezahlt werden. Fallen zunächst negative Einkünfte und zeitgleich oder später positive Einkünfte an, sind die negativen Einkünfte gegen die positiven Einkünfte zu verrechnen und der Kapitalertragsteuerabzug von einem allfälligen positiven Saldo vorgenommen werden (§ 93…
…1.2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.1.2.2.1. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei inländischem Depot Rz 288: Zum Kapitalertragsteuerabzug siehe Rz 160 f. Der Abzug der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen inländischer und ausländischer Fonds durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs…
…6137), gleichartige Bezüge aus Substanzgenussrechten (siehe dazu Rz 6138 ff), sofern diese ausländischen Kapitalerträge nicht von einer inländischen auszahlenden Stelle ausbezahlt werden. In letzterem Fall unterlägen sie der Kapitalertragsteuer (siehe Rz 7790 ff). Weiters unterliegen der Besteuerung nach Art einer Endbesteuerung Zinserträge aus Geldeinlagen und…
…Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) zur Gänze befreit sind, unterliegen bei der Privatstiftung in voller Höhe der Zwischenbesteuerung; Rz 93: aus Anteilscheinen an inländischen Investmentfonds (Wertpapiere im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 4 EStG 1988) nach Maßgabe folgender Aufstellung: | Vermögen | Ertrag | Besteuerung | inländische…
…Kapitalertragsteuer, wobei allerdings die potentielle zwischenstaatliche Verteilung der Steuerentlastung im Steueranrechnungsweg mitzubeachten ist. Die österreichische Kapitalertragsteuer wird demzufolge zur Gänze in Österreich rückzuzahlen sein, wenn die ausländische Pensionskasse in ihrem Herkunftsstaat (Ansässigkeitsstaat) mit den österreichischen Dividenden steuerbefreit ist und folglich keine Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer…
…Umwandlungsbedingte Wirkungen in Bezug auf die Kapitalertragsteuer Rz 565a: Durch die Umwandlung ergeben sich im Zusammenhang mit KESt-Tatbeständen folgende Änderungen: Erträge der übertragenden Kapitalgesellschaft aus Ausschüttungen inländischer Körperschaften nach dem Umwandlungsstichtag (= Inlandsbeteiligungen): Da natürliche Personen als Rechtsnachfolger nicht in den Anwendungsbereich der KESt…
…zB aus Genussrechten) über das Wertpapierliefer- und Wertpapierabrechnungssystem eines Zentralverwahrers erfolgt; in diesen Konstellationen fallen bei inländischen Gesellschaften Kapitalertragsteuerabzug (bei der ausschüttenden Körperschaft) und Auszahlung der Dividende (über den Zentralverwahrer an die einzelnen Banken bzw. weiter an deren Kunden) auseinander. Zentralverwahrer sind definiert als juristische…
…aufgrund der Anrechnung nur ein KESt-Betrag in Höhe von 20 (100 * 27,5% = 27,5 minus 7,5 Quellensteuer) abgeführt worden ist. Auf die verbleibenden Einkünfte in Höhe von 200 kann Quellensteuer in Höhe von 22,5 angerechnet werden, weshalb die inländische Steuerbelastung…
…97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Rz 161: Inländische Dividenden, die über einen Investmentfonds dem Anleger zufließen, sind dabei "indirekt" endbesteuert. Dies erfolgt in der Weise, dass bereits bei Auszahlung der Dividende an den Investmentfonds durch die Schuldnerin der Kapitalerträge (ausschüttende Kapitalgesellschaft) Kapitalertragsteuer gemäß §…
…Charakter der Mindeststeuer als "Vorauszahlung" eine falsche Periodenwirkung ergäbe. Durch die Anrechnung von Kapitalertragsteuer kann es auch in einem Mindeststeuerjahr zu einer Gutschrift kommen. Beispiel: Das Einkommen einer AG im Kalenderjahr 01 beläuft sich auf 0. Es sind anrechenbare Kapitalertragsteuern von 4.325 Euro angefallen…
… 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten mit der Auszahlung der Kapitalertragsteuer Gewinne gemäß § 14 ImmoInvFG (bei inländischen Immobilieninvestmentfonds iSd ImmoInvFG) und entsprechend dem § 14 ImmoInvFG ermittelte Gewinne (bei AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG) an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß…
…Ausschüttungen, § 94 Z 2 EStG 1988 sieht hier eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer vor. Die Entlastung wird nur im Wege einer Steuererstattung (unter Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung) gewährt. EAS 1210 (19.1.1998): Ist ein in Spanien ansässiger Deutscher zu 50% an einer österreichischen GmbH beteiligt…
…das für Dividenden eine Quellensteuer von maximal 10% und die Anrechnung im Ansässigkeitsstaat vorsieht. Eine Quellensteuerentlastung durch die Z-AG findet nicht statt, dh. es wird Kapitalertragsteuer in Höhe von 250 einbehalten. EU-Mitgliedstaat B unterwirft die österreichische Dividende seiner 20-prozentigen Körperschaftsteuer und rechnet…
…April 2022 um 100 Euro erworben. Auf Basis der Angaben des Steuerpflichtigen nimmt der inländische Dienstleister im Zuge der Veräußerung der Kryptowährungen am 7. Juli 2025 um 1.000 Euro keinen Kapitalertragsteuerabzug vor. Aufgrund der falschen Angaben besteht für den Steuerpflichtigen Veranlagungspflicht für seine Einkünfte…
…ist die Anzahl der Anteile im Zuflusszeitpunkt zu verwenden. Andernfalls erfolgt die Anrechnung nur für Anteile, die zum Zeitpunkt des Fondsgeschäftsjahresendes gehalten werden. Dies ergibt sich daraus, dass die Gesamtsumme der anrechenbaren KESt für inländische Dividenden (bzw. auch der ausländischen anrechenbaren Steuer) eine unveränderliche Größe…
…Rechtsfolgen der Ausübung der Regelbesteuerungsoption Rz 6228: Die Ausübung der Regelbesteuerungsoption führt zu einer Veranlagung nach den allgemeinen Veranlagungstiteln der §§ 39 und 41 EStG 1988 unter Anrechnung der entrichteten Kapitalertragsteuer, wobei sämtliche in- und ausländischen Einkünfte aus Kapitalvermögen, auch wenn sie den Haupteinkunftsarten zugerechnet werden…
…Verlustausgleichsbescheinigungen - von sämtlichen KESt-Abzugsverpflichteten auszustellen (zB auch von inländischen Emittenten von Forderungswertpapieren, sofern diese gemäß § 95 EStG 1988 zum KESt-Abzug verpflichtet sind). Ausgenommen sind jedoch inländische ausschüttende Gesellschaften, die die Kapitalertragsteuer unmittelbar einbehalten. Werden inländische Dividenden über ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma ausbezahlt…
…iSd § 27 Abs. 2 bis 4 EStG 1988 (zur Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer siehe Rz 6227, 6238). Rz 8005: Ab dem 1.4.2012: Einkünfte aus privaten und betrieblichen Grundstücksveräußerungen iSd § 30 EStG 1988, soweit es sich um inländische Grundstücke handelt (§ 98 Abs. 1…
…1 Z 2 EStG 1988). Kapitalertragsteuer - Anrechnung bzw. Erstattung Rz 8044: Die Einkommensteuer für Einkünfte, die einem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 unterliegen, gilt auch bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen grundsätzlich als durch den KESt-Abzug abgegolten. Auf Antrag kann eine Anrechnung (…