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9 Treffer1575 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 59–751.1.2. Eigenverbrauch
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…1.1. Geringfügigkeitsgrenze Rz 67: Weder Leistungsaustausch noch Eigenverbrauch liegt vor, wenn es sich bei den empfangenen Leistungen um bloße Annehmlichkeiten oder Aufmerksamkeiten handelt (zB Bereitstellung von Getränken am Arbeitsplatz). 1.1.2.2.1.2. Freiwilliger Sozialaufwand Rz 68: Erbringt der Arbeitgeber Leistungen, die…

UStR 2000 Rz 361–3683.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch 3.2.1. Allgemeines Rz 361: Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder…

UStR 2000 Rz 369–3743.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

3.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen 3.2.5.1. Allgemeines Rz 369: Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die nicht in der Entnahme von Gegenständen oder in Sachzuwendungen an das Personal bestehen, sind auch dann steuerbar, wenn der Unternehmer sie aus unternehmerischen Gründen zB zu Werbezwecken…

UStR 2000 Rz 475–4813a. Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

3a. Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994) 3a.1. Zeitpunkt der sonstigen Leistung Siehe Rz 2608, Rz 2610, Rz 2618 und Rz 2619 bis Rz 2621. 3a.1a. Den sonstigen Leistungen gleichgestellter Eigenverbrauch. 3a.1a.1. Allgemeines Rz 475: Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gemäß…

UStR 2000 Rz 482–4863a.1a.4. Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen
geltende FassungRichtlinien14.11.2014

3a.1a.4. Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen 3a.1a.4.1. Abgrenzung zum Verwendungseigenverbrauch Rz 482: Zu den anderen sonstigen Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke im Sinne des § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 gehören einerseits die unentgeltliche Erbringung reiner Dienstleistungen (zB Kantinenumsätze), andererseits aber…

LStR 2002 Rz 10376–1039142.5.4.6 Rz 10376 bis Rz 10391
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…im Rahmen von Einladungen im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen (politischen) Tätigkeit Arbeitnehmern durch ein anderes Unternehmen bzw. durch Dritte zukommenden üblichen Annehmlichkeiten und Aufmerksamkeiten (zB Bewirtung, Rahmenprogramm zu beruflich oder politisch veranlassten Veranstaltungen) führen bei den Arbeitnehmern (politischen Funktionären) und den begleitenden (Ehe…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…§ 15 und 16 EStG 1988) Schadenersatzleistungen sind Einnahmen, wenn sie in Zusammenhang mit einer steuerrelevanten Tätigkeit stehen und nicht der Vermögenssphäre zuzurechnen sind (Rz 4014). Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke stellen keine Einnahmen dar (Rz 4025). Bewertung geldwerter Vorteile (Rz 4027 bis 4029). 11 Gewinn- bzw. Überschussermittlung nach…

EStR 2000 Rz 4009–402610.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…können. Bei der laufenden Abgabe von verbilligten Treibstoffen kann von geringfügigen und somit nicht steuerbaren Annehmlichkeiten keine Rede mehr sein (VwGH 19.9.1995, 91/14/0240). Ebenso stellt die unentgeltliche Nutzung von durch den Arbeitgeber angemieteten Tennis- und Squashplätzen keine bloße Annehmlichkeit dar (vgl…

UmgrStR 2002 Rz 1374–13854.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…UmgrStG erfüllt sein. [Grafik]   4.1.12.3. Gewährung einer unzulässigen Gegenleistung Rz 1381: Werden für übertragenes Vermögen teilweise Gesellschafterrechte und teilweise Zahlungen oder geldwerte (über bloße Annehmlichkeiten hinausgehende) Vorteile in das Privatvermögen des Übertragenden gewährt, ist Art. IV UmgrStG zur Gänze nicht anwendbar…