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ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…

RAE Rz 1800–181520. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

20. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung 3.13.1. Durch Terminverlust Rz 278: Eine Zahlungserleichterung erlischt durch Terminverlust wegen Nichteinhaltung eines Ratentermins oder Nichteinhaltung einer in den Spruch des Zahlungserleichterungsbescheides aufgenommenen Bedingung. Rz 279: Ist durch Nichteinhaltung eines Ratentermins oder durch Nichteinhaltung einer in den Bescheid…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…soll, ist so genau zu bezeichnen, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Rz 1407: Hat der Abgabepflichtige mehrere Anschriften, so genügt die Anführung einer Anschrift im Rückstandsausweis; die Nennung einer Anschrift bedeutet jedoch nicht, dass nur an der im Rückstandsausweis bezeichneten Anschrift Exekution geführt werden darf…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

11.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen Rz 1214: Neben der Möglichkeit, den Haftungsbescheid mit Beschwerde (§ 243 BAO) anzufechten, steht dem Haftungspflichtigen das Recht zu, innerhalb der Beschwerdefrist gegen den Haftungsbescheid den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Beschwerde anzufechten (§ 248 BAO), unabhängig davon, ob dieser Bescheid (Abgabenbescheid…

ZK-2540Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten Anhang 1 | KN-Code | Warenbezeichnung | ex Kapitel 27: "Verschiedene" | Bestimmte, in den zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 aufgeführte Erzeugnisse | 2707…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

19.8. Ermessen Rz 1683: Bejaht die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Unbilligkeit in der Einhebung einer Abgabe bzw. im Behalten einer bereits entrichteten Abgabe (siehe Rz 1627 bis Rz 1629), so schließt sich daran die Ermessensentscheidung, die dem § 20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…

EStR 2000 Rz 615620.2.2.4.9 Nichtfestsetzung der entstandenen Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.2.4.9 Nichtfestsetzung der entstandenen Steuerschuld Rz 6156: Bei Wegzug einer natürlichen Person in einen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist auf Grund eines Antrages (siehe sogleich in Rz 6156a) über die durch den Wegzug entstandene Steuerschuld im Abgabenbescheid…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

6. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG) 6.1. Begriff (Art. 5 Nr. 28 und 29 UZK) Erstattung ist die Rückzahlung eines entrichteten Einfuhr- oder…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…USt-Kontos mit KM sowie einer Bescheidabschrift in Kenntnis zu setzen. Die KM sollte gesondert die UID-Nr., den EUSt-Betrag und das Datum der Annahme der Zollanmeldung anführen. Für den tatsächlich zu vertretenden Auftraggeber ist die Abgabenschuld (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer "EU", weil gemäß § 26 Abs…

RAE Rz 1900–191822. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO) 22.1. Grundsätzliches (§ 239 BAO) Rz 1900: Ein Guthaben iSd § 239 Abs. 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto (VwGH 15.4.1997, 96/14/0061). Ein Streit über die Richtigkeit dieser Gebarung ist nur im…

EStR 2000 Rz 1318–13225.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben) Rz 1318: Ergänzend zu den Sonderregelungen in § 4a Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 3 EStG 1988 werden in § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988…

ZK-2500Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung 1. Vorübergehende Verwendung - Änderung nach Fristablauf: Ausgangslage: Es geht um eine Löschung eines Verwendungsscheines aus dem Jahr 2013. Als Erledigung wurde eine Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und eine Wiederausfuhr sowie eine Ausfuhr mit Verfahren 1000 (Ausfuhr…