…Begriff "Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011" ("§ 3-AIF") ist ein Überbegriff für Spezialfonds (§§ 163 bis 165 InvFG 2011) Andere Sondervermögen (§§ 166 bis 167 InvFG 2011) und Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011). Rz 53: Da § 3-AIF keine OGAW iSd…
…Begriff "Investmentfonds" gemäß § 3 Abs. 2 Z 30 InvFG 2011 dagegen ausschließlich OGAW sowie als Sondervermögen gebildete und bewilligte Alternative Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011. Alternative Investmentfonds sind Spezialfonds (§§ 163 bis 165 InvFG 2011), "Andere Sondervermögen" (§§ 166 und 167 InvFG 2011…
…unter der sog. "Umbrella"-Konstruktion zusammengefasst werden. In Bezug auf die vermögensrechtliche und haftungsrechtliche Situation, die Veranlagungsbestimmungen (§§ 66 ff InvFG 2011) sowie im Verhältnis der Anleger untereinander wird hingegen jeder Teilfonds als eigenständiges Sondervermögen behandelt. Auch in steuerlicher Hinsicht gilt jeder Teilfonds als eigener OGAW.
…beurteilen, ob der Rentenfonds im Hinblick auf die rechtliche und finanzielle Situation des Mitglieds im Verhältnis zu diesem Rentenfonds mit anderen Fonds vergleichbar ist, bei denen es sich zwar nicht um Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren handelt, die aber als Sondervermögen im Sinne des …
…Abs. 14 UStG 1994 (bis 31.12.2014 nach § 3a Abs. 13 lit. a UStG 1994). In anderen Fällen gelten die Generalklauseln nach § 3a Abs. 6 bzw. Abs. 7 UStG 1994. Im Zusammenhang mit Drittländern sind in bestimmten Fällen die dazu ergangenen Verordnungen zu beachten…
…oder nicht bzw. der AIFM rechtswidrig konzessionslos tätig ist. 1.2.2. Immobilienfonds Rz 10: Anders stellt sich das Verhältnis bei Immobilienfonds dar: Bei diesen ist nunmehr das AIFMG die zentrale regulatorische Vorschrift; lediglich für Sondervermögen, die überwiegend aus Vermögenswerten im Sinne des § 21 ImmoInvFG…
…31: Der Vertrieb von OGAW-Anteilen in Österreich ist jedoch auch dann von der FMA zu bewilligen, wenn ein OGAW, der in einem anderen Mitgliedstaat bewilligt worden ist, nicht in Form eines Sondervermögens, sondern in Trustform oder in Satzungsform gebildet worden ist (§ 140 InvFG 2011)…
…Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011) 2.1.3.3.1. Allgemeines Rz 60: Ein Pensionsinvestmentfonds ist ein aus bestimmten liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen des InvFG 2011 gebildet…
…Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG entsprechen. Zu den außerordentlichen Erträgen zählen: realisierte Substanzgewinne und -verluste aus der Veräußerung von Fondsvermögen und Einkünfte aus Derivaten. Zu diesen Einkünften kommen bei AIF andere Einkünften iSd EStG 1988 hinzu ("AIF-Einkünfte"). 3.1.1.1.4…
1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…
… 1 Versöhnungsfonds-Gesetz der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gemäß § 1 UWFG usw. Fonds, die durch einen anderen Gründungsakt auf der Grundlage von Bundes- oder Landesgesetzen mit Rechtspersönlichkeit eingerichtet worden sind, wie zB Betriebsratsfonds iSd § 74 ArbVG Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 Fonds nach…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…
…Einkünfte im Sinne des § 30 EStG 1988 vor. Hinsichtlich der anderen Wirtschaftsgüter liegen Einkünfte nur unter den Voraussetzungen des § 31 EStG 1988 (Spekulationsgeschäfte) vor. 19.2.5.1 Notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen Rz 5913: Unter Sonderbetriebsvermögen sind jene Wirtschaftsgüter zu verstehen, die nicht zum Gesellschaftsvermögen…
…25 Prozent zu versteuern; im Fall c) entsteht 03 ein Verlust aus der Veräußerung der Beteiligung (Veräußerungserlös € 50.000 abzüglich Teilwert € 100.000), der andere im selben Jahr anfallende Überschüsse aus Beteiligungsveräußerungen im Sinne des § 31 EStG 1988 ausgleichen kann. Jene € 65…
…Kredit- oder Debitkartenumsatz mit einem Einlagenkonto bei diesem Anbieter verknüpft ist und in wirtschaftlicher Betrachtungsweise durch diese Cashbackzahlungen eine Steigerung der Einlagenverstärkte Nutzung des Einlagenkontos durch die Kunden erwirkt werden soll. Cashbackzahlungen durch andere, unabhängige Kartenanbieter stehen daher jedenfalls nicht in Zusammenhang mit diesen Einlagen…
1.2.1.3.6 Andere Gebilde 1.2.1.3.6.1 Konzerne Rz 118: Konzerne werden aus rechtlich selbstständigen Unternehmen gebildet, die zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst werden. In der Regel wird jedes Konzernunternehmen für sich besteuert, und zwar je nach…
…Dies gilt für die Errichtung der Substiftung und für Nachstiftungen gleichermaßen. Die als Substanzauszahlung geltenden Zuwendungen vermindern - wie jede andere Substanzauszahlung auch - den Stand des Evidenzkontos. Quasi spiegelbildlich zur zuwendenden Stiftung setzt die Substiftung ihrerseits die Zuwendung (im Ausmaß der Substanzauszahlung) in ihrem Evidenzkonto (siehe…
…6.10.2006, G 48/06) hinsichtlich der Wertpapiere, die für die Unterlegung von Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen geeignet sind, entsprechen. Daneben kann eine Darlehensgewährung an andere gemeinnützige Bauvereinigungen und Tochtergesellschaften nach § 7 Abs. 4 bzw. 4b WGG zur Erfüllung deren Aufgaben im Sinne des § 7…
20.2.2 Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen 20.2.2.1 Allgemeines und Aufbau Rz 6143: Unter dem Oberbegriff "Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen" werden grundsätzlich sämtliche positive wie negative Einkünfte aus der tatsächlichen und fiktiven Veräußerung, der Einlösung und der sonstigen Abschichtung erfasst…
24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…