RIS AI
10 Treffer1589 msnur geltende Fassungen
AH-20721. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien24.07.2026

…Altvertragsklausel") Hinweis: Gemäß Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/263 gibt es im Hinblick auf die Ausfuhr, die Verwendung, die Lieferung oder die Weitergabe von im Anhang II der Verordnung (EU) 2022/263 aufgeführten Güter keine Ausnahmen mehr im Hinblick auf Altverträge ("Altvertragsklausel…

AH-20723A. Einfuhr wirtschaftlicher Ressourcen
geltende FassungRichtlinien22.12.2025

…in dem sie niedergelassen ist, gemeldet. (2) Sofern die "Altvertragsklausel" zur Anwendung gelangt, ist in e-ZollACCS der Dokumentenartencode "Y983" (Die in Artikel 2 (1) und Artikel 4 (1) der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe Ausnahmen in Artikel 2…

AH-20751. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien27.07.2026

…Technologien mit doppeltem Verwendungszweck" - das sind jene Güter und Technologien, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführt sind. -"Ausnahme für Altverträge in der Einfuhr": Für die Inanspruchnahme der auf einen bestimmten Stichtag abstellenden Altvertragsklausel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gilt…

KStR 2013 Rz 130922.6.2 Zinsaufwendungen aus Altverträgen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.6.2 Zinsaufwendungen aus Altverträgen 22.6.2.1 Allgemeines und Anwendungsbereich Rz 1309cn: Gemäß § 26c Z 80 zweiter Satz KStG 1988 bleiben Zinsaufwendungen, die aufgrund von vor dem 17. Juni 2016 geschlossenen Verträgen anfallen, bei der Ermittlung des Zinsüberhangs gemäß § 12a Abs. 3…

ZK-0690Anlage 3
geltende FassungRichtlinien14.09.2016

Anlage 3 Kommentar WZO Preisanpassungsklauseln (1213) 1.Im Geschäftsleben können manche Verträge eine Preisanpassungsklausel enthalten, aus der hervorgeht, dass der Preis nur vorläufig festgesetzt wurde und dass die endgültige Festsetzung des zu zahlenden Preises von bestimmten Umständen abhängt, die im Vertrag selbst festgelegt werden. 2…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…

GebR 2025 Rz 115018. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

18. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG) Rz 1150: Die Bestimmung des § 22 GebG besagt, dass dann, wenn zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen ist, die Gebühr nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten ist. Eine derartige Vereinbarung…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…

UStR 2000 Rz 3541–354928. Allgemeine Übergangsvorschriften (§ 28 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

28. Allgemeine Übergangsvorschriften (§ 28 UStG 1994) 28.1. Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken (§ 28 Abs. 50 und 54 UStG 1994) Rz 3541: Abweichend von § 10 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer gemäß § 28 Abs. 50 und 54 UStG 1994 auf 0% für die Lieferungen…