RIS AI
5 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Umsatzsteuer) verrechnet werden dürfen, die aus der weiteren Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse resultieren (so genannte "Neumasseforderungen"). Hinsichtlich bereits früher entstandener so genannte "Altmasseforderungen" oder solcher, die nicht aus den zur Verwaltung und Verwertung gebotenen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters herrühren (insbesondere Mindestkörperschaftsteuer), ist die Aufrechnung gegen…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Er darf nur mehr die zur Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse gebotenen Rechtshandlungen vornehmen und daraus herrührende "Neumasseforderungen" unverzüglich befriedigen, während vorher bereits entstandene "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre gemäß § 124a Abs. 1 IO unterliegen. Für Altmasseforderungen, die nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit (das ist der Zeitpunkt…

AL-1000§ 20 Altlastensanierungsgesetz - Messeinrichtungen, Deponieausstattung
geltende FassungRichtlinien28.04.2011

§§ 20 Altlastensanierungsgesetz 20- Messeinrichtungen, Deponieausstattung Gemäß §§ 20 Altlastensanierungsgesetz 20 ALSAG hat derjenige, der Abfälle langfristig ablagert, mit Abfällen Geländeunebenheiten verfüllt, Geländeanpassungen vornimmt, Abfälle in geologische Strukturen einbringt oder zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes befördert, sich geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu…

AL-1000§ 5 Altlastensanierungsgesetz - Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien28.04.2011

§§ 5 Altlastensanierungsgesetz 5- Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Altlastenbeitrages ist die Masse des Abfalls. Die Umrechnung von Volumen auf Masse ist nicht zulässig. Das Rohgewicht ist entsprechend der Masse in Tonnen anzugeben. Bei der Ermittlung des Rohgewichtes ist die physikalische Masse, die zum…

AL-1000Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Die Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Altlastensanierungsgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…