…erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr die Vorschriften des Zivilrechts (VwGH 12.1.1962, 0155/60). Voraussetzung für eine Aktivierbarkeit ist somit, dass dem Grunde nach selbständig bewertbare Ansprüche zum Bilanzstichtag entstanden sind. Nicht maßgeblich ist, ob eine Forderung oder ein Anspruch…
…des abgelaufenen Geschäftsjahres. Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen Rz 2211: Führen die Entwicklungstätigkeiten zu erfolglosen Erfindungen oder überhaupt zu keinen Erfindungen, so fehlt der für die Aktivierbarkeit im Rahmen der Herstellungskosten notwendige funktionale Zusammenhang zu einem hergestellten Wirtschaftsgut. Eine Aktivierung ist daher nicht zulässig…
19a.4 Verrechnung (Aktivierung) von Wartetastenverlusten 19a.4.1 Allgemeines Rz 6042: Wartetastenverluste können auf zwei Arten genutzt werden, nämlich durch Verrechnung mit Gewinnanteilen und Einlagen (Einlageüberhängen) ins Gesellschaftsvermögen. Die Verrechnung mit späteren Gewinnen bewirkt, dass diese im Umfang der Wartetastenverluste nicht steuerpflichtig sind. Da…