15.1.4 Agrargemeinschaften 15.1.4.1 Rechtsnatur der Agrargemeinschaft Rz 5030: Agrargemeinschaften (Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Z 3 B-VG und nach § 6 Abs. 2 Landwirtschaftliches Siedlungs-Grundsatzgesetz anerkannte Siedlungsträger) können nach den jeweiligen Landesgesetzen…
20.2.1.4 Agrargemeinschaften Rz 6115: Zur Rechtsnatur von Agrargemeinschaften siehe Rz 5030 ff und KStR 2013 Rz 52. Bezüge aus Anteilen an körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften stellen gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, wenn sie nicht…
20.2.4.17 Agrargemeinschaften 20.2.4.17.1 Allgemeines Rz 6217: Agrargemeinschaften können als Körperschaft öffentlichen Rechts oder als juristische Person privaten Rechts errichtet sein. Zur allgemeinen Rechtsnatur der Agrargemeinschaften siehe Rz 5030 ff. Geld- und Sachausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften (siehe Rz…
1. Grundsätzliches Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden unter dem dritten Teil Titel III "Die Landwirtschaft und die Fischerei" (Artikel 38 bis 44) - die Grundzüge des Binnenmarktes festgelegt. Der Binnenmarkt für die Landwirtschaft Der Binnenmarkt umfasst auch die Landwirtschaft, die Fischerei und…
…Wegerhaltungskosten, Reparaturkosten sowie die Kosten für die Errichtung einer Almhütte und der Zäune stellen keine Anschaffungs(neben)kosten für den Erwerb der Agrargemeinschaftsanteile dar und können daher bei der Veräußerung der Anteile nicht vom Veräußerungserlös abgezogen werden. Sie stellen auch keinen Herstellungsaufwand bezüglich der Anteile…
…stille Reserven enthalten, die nicht auf das stehende Holz oder Jagdrecht entfallen (zB Gebäude oder Rechte). Daher ist zB der Verkauf von Teilwaldrechten oder Agrargemeinschaftsanteilen nicht als Waldverkauf anzusehen. Diese Verkaufserlöse sind weiterhin nicht von der Pauschalierung erfasst und zur Gänze steuerpflichtig (vgl. VwGH 8…
3.7. Ausfuhrabgabe Um den Unterschied zwischen den Notierungen und Preisen der im Warenkreis genannten Erzeugnisse in der GemeinschaftUnion und auf dem Weltmarkt auszugleichen, können nach bestimmten Kriterien im Falle von drohenden oder bereits festgestellten Marktstörungen von der Kommission Sondermaßnahmen festgesetzt werden. Eine dieser Sondermaßnahmen…
3. Agrarzoll, Abgaben und Erstattung 3.1. Agrarzoll Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in den einzelnen Marktorganisationen finden die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs Anwendung.
2. Marktorganisationen (1) Mit Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) wurde eine Regelung erlassen, die 21 Grundverordnungen (GMO) sowie einige Verordnungen mit Sondervorschriften für bestimmte Erzeugnisse…
3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle 3.6.1. Agrarteilbetrag (TB) (1) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird zusätzlich zu einem Wertzoll ein Agrarteilbetrag (TB) eingehoben. Dieser Agrarteilbetrag kann entweder bereits als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt sein oder er ist über die Meursing…
12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
5. Kontingente Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 der Kommission vom 31. August 2006 mit gemeinsamen Regeln für die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen einer Einfuhrlizenzregelung
7.1.4. entfällt
16.2.1.6 Gewinnanteile auf Grund von Anteilen an Kapitalgesellschaften Rz 1183: Zu den Gewinnanteilen aus Aktien und Stammeinlagen einer GmbH gehören nur jene Beträge, die mit einem Stammrecht (sozietäre Beteiligung) in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Unternehmensrechtlich ausschüttungsfähig ist nur der Bilanzgewinn (= positiver…
12.3.1.1 Kapitalanteile Rz 553: Unter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das sind Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aktiengesellschaft: Die Gewinnverteilung der AG ist imUnter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen § 126 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes…
19.2.5 Mitunternehmeranteil Rz 5912: Der steuerliche Mitunternehmeranteil eines Gesellschafters besteht aus seinem Anteil (Quote) am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft (starres und variables Kapitalkonto; unternehmensrechtlich Gesellschaftsanteil) einschließlich allfälliger Mehr- oder Minderwerte einer Ergänzungsbilanz und seinem Sonderbetriebsvermögen. Rz 5912a: Die Anschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an…
8. Besondere Bestimmungen Ausfuhr Unter diesem Abschnitt sind alle den Bereich der Marktordnung Ausfuhr ohne Erstattung betreffenden Verordnungen angeführt. Die Bestimmungen der angegebenen Verordnungen des unten angeführten Verzeichnisses finden sie unter den angegebenen Abschnitten dieser Arbeitsrichtlinie.
15 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) 15.1 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb 15.1.1 Allgemeines Rz 5001: In der Einkunftsart "Land- und Forstwirtschaft" werden Erträge aus der Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten mit Hilfe der Naturkräfte erfasst. Es muss ein…
Die Arbeitsrichtlinie MO-8300 (Gemeinsame Agrarpolitik) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…
4. Lizenzen (1) Für Einfuhren von Erzeugnissen in die GemeinschaftUnion bzw. für Ausfuhren von Erzeugnissen aus der GemeinschaftUnion kann die Vorlage einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz gefordert werden. Diese dienen zur Marktbeobachtung sowie zur Verwaltung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen. Lizenzpflichtige Erzeugnisse sind im TARIC bzw. ZEUS mit der…