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EStR 2000 Rz 6651–665322.4.3.3 Behördlicher Eingriff
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…von der Befreiung grundsätzlich nicht umfasst. Davon abweichend gilt jedoch: Für einen "privaten" Flurbereinigungstauschvertrag, für den die Erforderlichkeit für die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens bescheidmäßig festgestellt wurde und für ein Flurbereinigungsübereinkommen, das vor der Agrarbezirksbehörde beurkundet wurde, ist § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 anwendbar…

VB-03006. Koordination der Einsätze von Kontrollorganen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

6. Koordination der Einsätze von Kontrollorganen (1) Die Koordination der Einsätze der Kontrollorgane für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse erfolgt durch folgende Stellen: 1.Region Nord-Ost-Süd (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten): Krehan Hannes Telefon: 01 87838 1128 Mobil: 0664 8269913 E-Mail: hannes.krehan@bfw…

VB-03005. Ansprechstellen
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

5. Ansprechstellen Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die amtliche Kontrolle bestehen folgende Ansprechstellen, die durch die Zollorgane direkt befasst werden können: Für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - Abteilung Pflanzengesundheits- und Holzhandelskontrolle Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien während der Dienstzeit (Mo…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…

MO-87002. Zuständigkeit der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

2. Zuständigkeit der Überwachung (1) Zuständige Kontrollbehörde zur Überwachung, einschließlich körperlicher Kontrollen, sowie Beleg- und Buchprüfung ist an sich die Interventionsstelle (in Österreich die Agrarmarkt Austria (AMA), Dresdnerstraße 70, 1200 Wien). (2) Jedoch sind die Zollstellen dann für die Überwachung zuständig, wenn die Waren aus…

UP-4810Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4810 (Arbeitsrichtlinie Andorra Agrar) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

VB-02003. Maßnahmen der Aufsichtsorgane
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3. Maßnahmen der Aufsichtsorgane 3.1. Lebensmittelaufsichtsorgane (1) Die Lebensmittelaufsichtsorgane (d.s. die vom Landeshauptmann bestellten Lebensmittelinspektoren) sind befugt, überall dort, wo sich Waren befinden, die den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes unterliegen, Nachschau zu halten; dabei können sie auch Warenproben entnehmen. (2) Bei Waren…

VB-0800Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

Anlage 3 Liste der für die Beurteilung von Abfall zuständigen Stellen bei den Ämtern der Landesregierungen | Landesregierung | Telefonnummer | E-Mail | Wiener Landesregierung Wiener Umweltschutzabteilung Magistratsabteilung 22 Dresdner Straße 45 1200 Wien | 01/4000 -73440 | post@ma22.wien.gv.at…

UP-4510Einleitung
geltende FassungRichtlinien09.08.2024

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4510 (Arbeitsrichtlinie Türkei Agrarwaren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

GK-02000.2. Fachliche Weisungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2007

0.2. Fachliche Weisungen Die Zollorgane unterstehen gemäß § 4 Abs. 3 TTG 2007 in fachlicher Hinsicht der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Fachliche Weisungen dieser Behörde zum Tiertransportgesetz 2007 sind daher entgegenzunehmen und zu beachten.