…im Sinne der Rz 772 und 773 stehen nicht zu. Die Bestimmungen der Rz 782 bis 792 sind zu beachten. Rz 780a: Die Steuerbefreiung fürRandzahl 780a: entfallen pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ist für Sportler, die der pauschalen Abzugsteuer nach §§ 70 oder 99 EStG 1988 bei beschränkter Steuerpflicht…
30.2.2.5 Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte Rz 8016: Bezieht eine im Ausland ansässige Person inländische steuerabzugspflichtige Einkünfte (Lohnsteuerabzug, Kapitalertragsteuerabzug, besonderer Steuerabzug nach § 99 EStG 1988), kann in bestimmten Fällenaufgrund des innerstaatlichen Rechts eine Entlastung dieser Einkünfte notwendig sein, weil keine Steuerpflicht nach § 98 EStG…
31.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid Rz 8205e: Über die Begünstigung wird bescheidmäßig abgesprochen. Der Bundesweite Fachbereich kann das Bundesministerium für Finanzen bei der Erledigung von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer…
11.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988) Rz 768: Von dem sich nach Anwendung der Steuersätze gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis…
…kein freiwilliger Lohnsteuerabzug durchgeführt, erfolgt eine Besteuerung im Wege der Einkommensteuerveranlagung. Der freiwillige Lohnsteuerabzug kann auch vom inländischen Beschäftiger für den ausländischen zivilrechtlichen Arbeitgeber vorgenommen werden. Der inländische Beschäftiger wird bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung grundsätzlich nur dann von Einbehalt und Abfuhr der Abzugsteuer gemäß § 99 Abs…
16.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988) Rz 1029: Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage und Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifs und ohne Anrechnung auf das…
33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…
29.4 KESt-Abzug bei Depotübertragungen Rz 7718: Nach § 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 werden die Entnahme und das sonstige Ausscheiden von Wertpapieren aus dem Depot als der Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gleichgestellte steuerpflichtige Vorgänge normiert…
…Die darin ausgewiesene Lohnsteuer beträgt 20%, woraus zu schließen ist, dass der Steuerpflichtige als beschränkt Steuerpflichtiger behandelt und Abzugssteuer gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 einbehalten wurde. Im Zuge eines Vorhalteverfahrens bestreitet der Steuerpflichtige jemals in Österreich einen Wohnsitz gehabt zu haben und…
29.3.3 Erhebung in der Veranlagung Rz 7717: Wird die Entstrickung durch den Steuerpflichtigen dem Abzugsverpflichteten nicht gemeldet, findet ein Kapitalertragsteuerabzug anlässlich der Entstrickung nicht statt. Die Besteuerung hat in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung stattzufinden, wobei allenfalls das Nichtfestsetzungskonzept des § 27 Abs…
…Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges. § 27a Abs. 2 Z 7 EStG 1988 sieht jedoch die Möglichkeit zur freiwilligen Einhebung einer der Kapitalertragsteuer entsprechenden Abzugssteuer vor. Die Einhebung einer solchen Steuer führt zur Anwendbarkeit des besonderen Steuersatzes in Höhe von 27,5%. Gemäß § 95 Abs. 2 Z 4…
…3 Z 1 BAO stellt einerseits klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für die Erhebung von Abzugssteuern von Abgabepflichtigen zuständig ist, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Das betrifft die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 sowie den Steuerabzug bei Einkünften aus…
…Besteuerung. EAS 1876 (2.7.2001): Kein zwingendes Rückerstattungsverfahren im Anwendungsbereich des DBA Österreich-USA (1996) bei der Entlastung von österreichischen Abzugssteuern auf vgA im Wege eines Forderungsverzichts. EAS 2873 (17.8.2007): Hat die inländische Tochtergesellschaft eines mit Gewinn arbeitenden ausländischen Weltkonzerns in völliger…
…gemacht, ist die anzurechnende Abzugssteuer nur zu einem Drittel anzurechnen. Im Zuge der Verfahrenswiederaufnahmen der beiden Vorjahre (bzw. der beantragten erstmaligen Veranlagungen, soferne keine solchen erfolgt sind), sind die entsprechenden Drittel anzusetzen und die Abzugssteuer-Drittel anzurechnen. Beispiel 2: D erzielt im Ausland künstlerische Einkünfte…
…des § 93 EStG 1988 (gilt für alle Steuerpflichtigen) Immobilienertragsteuer für Grundstücksveräußerungen gemäß § 30b EStG 1988 (gilt für alle Steuerpflichtigen) Abzugssteuer für die im § 99 EStG 1988 genannten Einkünfte (gilt nur für ausländische beschränkt Steuerpflichtige) Soweit derartige Einkünfte nicht im Rahmen einer Veranlagung zu erfassen sind…
…8 BAO. Rz 981: Herabsetzungen der Stammabgabe können sich ergeben zB als Folge einer Minderung der Bemessungsgrundlage, einer Anrechnung von Abzugssteuern (zB Lohnsteuer) oder einer Berichtigung der Abgabenberechnung. Rz 982: Wurden gegenüber einem Haftungspflichtigen wegen Nichtentrichtung der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Abgabenschuldigkeit ein Säumniszuschlag festgesetzt…
…Kapitalertrag regelt, hat auch für die beschränkte Steuerpflicht Geltung. § 99 EStG 1988 zählt speziell für die beschränkte Steuerpflicht besondere Fälle auf, in denen die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben wird (besondere Abzugsteuer, sogenannte "Ausländersteuer"); darüber hinaus kann in bestimmten Fällen ein Steuerabzug durch Verordnung vorgesehen werden (§…
7.11 Persönliche Abzugsberechtigung (§ 18 Abs. 3 EStG 1988) 7.11.1 Allgemeines Rz 574: Der Steuerpflichtige kann grundsätzlich nur jene Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen, zu deren Zahlung er selbst verpflichtet ist und die er selbst getragen hat. Rz 575: Leistet der Steuerpflichtige die…
14.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge Rz 4852m: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sieht ergänzend zu § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte vor, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67…
14.8 Nichtabzugsfähige Steuern (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) 14.8.1 Steuern vom Einkommen Rz 4847: Veranlagte bzw. im Abzugsweg erhobene Einkommensteuer (wie die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) und entsprechende ausländische Steuern sind gemäß § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht abzugsfähig…