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LStR 2002 Rz 79211.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

11.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen 11.7.3.1 Allgemeines Rz 792b: Auf Grund § 33 Abs. 3 EStG 1988 ist in jenen Fällen, in denen Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden, §§ 26 FLAG 1967 26 FLAG anzuwenden. Zu Unrecht bezogene…

EStR 2000 Rz 7512–751328.2 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung (§ 40 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

… 106 Abs. 1 EStG 1988) oder den Alleinerzieherabsetzbetrag, Es werden keine ausländischen Einkünfte bezogen. 28.2.4 Antrag und Frist Rz 7515: Die Erstattung im Wege der Veranlagung gemäß § 40 EStG 1988 erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf…

LStR 2002 Rz 1336–133740.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…der die Steuergutschrift gegenüber dem bisherigen Bescheid erhöht, sind die obigen Ausführungen (§ 41 Abs. 22a Z 2 lit. c3 und e5 EStG 1988) auch auf diesen Bescheid anzuwenden, außer ein Pflichtveranlagungstatbestand kommt zur Anwendung. Zur nachträglichen Übermittlung von Daten kannBis einschließlich der Veranlagung für das…

LStR 2002 Rz 136440.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Wurden die Beiträge nach § 108i Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 auf eine Pensionszusatzversicherung übertragen, um in der Folge - da der Barwert nach Pensionskassengesetz nicht überschritten wird - steuerbegünstigt im Rahmen der Kapitalabfindung nach § 108b Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 auszubezahlen…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…da die steuerpflichtigen Bezüge unter der Erklärungspflicht von 10.900 Euro liegen? § 42 EStG 1988 regelt, wann durch den Steuerpflichtigen eine Steuererklärung einzureichen ist. Unter anderem ist dies gemäß § 42 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige durch das Finanzamt…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

EStR 2000 Rz 801630.2.2.5 Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…dem § 99a EStG 1988 ab diesem Zeitraum insoweit derogiert wird, als sich aus dem DBA für den Abgabepflichtigen vorteilhaftere Regelungen ergeben. Rz 8017: Methoden zur Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte sind: Abstandnahme vom Steuerabzug durch den Abzugspflichtigen (Entlastung an der Quelle), Erstattung nach § 240 BAO, Veranlagung nach …

LStR 2002 Rz 785–78911.6 Berücksichtigung von Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Änderung der Verhältnisse den Familienbonus Plus, beginnend mit dem von der Änderung betroffenen Monat, nicht mehr oder in geänderter Höhe zu berücksichtigen (§ 129 Abs. 4 EStG 1988). Dies kann eine Aufrollung erforderlich machen. Rz 789c: Sobald das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf der…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…

EStR 2000 Rz 751628.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…3.2.4 Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 2, 3 oder 5 EStG 1988 Rz 7521: Eine Pflichtveranlagung hat auch bei Erhalt von Bezügen aus der gesetzlichen Krankenversorgung, Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz oder, für rückgezahlte Pflichtbeiträge zu erfolgen. Die Pauschalbesteuerung in Höhe von 22…

LStR 2002 Rz 131839.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

39.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988) Rz 1318: Die Einkommensteuer(Lohnsteuer)erstattungen und die rückerstatteten Prämien gelten als Abgaben im Sinne des § 3 Bundesabgabenordnung. Die Rückforderung der Bausparprämien erfolgt mittels Bescheiddurch Einbehaltung durch die Bausparkasse.

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…28.4.2.428.4.2.3 Einzelfallerstreckung außerhalb der Quotenregelung Rz 7540: Auf begründeten Antrag ist für nicht von der Quotenregelung erfasste Abgabepflichtige eine Fristerstreckung im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt möglich. Der Antrag ist vor Fristablauf zu stellen. Die Fristverlängerung gemäß § 134 Abs…

LStR 2002 Rz 1046–104817.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§ 63 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…die angerechnete Lohnsteuer übersteigt und Vorauszahlungen festgesetzt werden, kann kein gesonderter Freibetragsbescheid beantragt werden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, bei neu auftretenden Werbungskosten und bei Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden im Sinne des § 34 Abs. 6 EStG 1988 eine Herabsetzung der Vorauszahlungen zu beantragen.

LStR 2002 Rz 124133a.5 Außergewöhnliche Belastung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

33a.5 Außergewöhnliche Belastung Rz 1241k: Die § 34 und 35 EStG 1988 sind bei beschränkter Steuerpflicht nicht anzuwenden.

EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Der Bescheidadressat soll jedoch an geeigneter Stelle auf die auflösenden Bedingungen hingewiesen werden ("obiter dictum"). Rz 8205f: Die Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung stellt eine Ermessensentscheidung (§ 20 BAO) dar. Innerhalb des Ermessensspielraumes sollen steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten (zB Zuzug von Grenzgängern) ausgeschlossen werden. Abweisende Ermessensübung ist gemäß § 93 Abs…

LStR 2002 Rz 833–83612.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Darunter fallen Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (Rz 838 bis 838g), Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung (Rz 873 ff), Aufwendungen für die Kinderbetreuung (Rz 884a bis 884k), Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird (Rz 857…

LStR 2002 Rz 1039–104217 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…30. November des Kalenderjahres, für das der Freibetragsbescheid zu ergehen hätte, bei Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht, bei beschränkter Steuerpflicht, bei Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Grund eines Antrags gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988, bei einem jährlichen Freibetrag unter 90 Euro, wenn Vorauszahlungen festgesetzt werden.

EStR 2000 Rz 742–7434.6.1.7 Forderungsabschreibung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.7 Forderungsabschreibung Rz 742: Sind Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen abzuschreiben, weil die Forderungen uneinbringlich geworden sind, so ist der Berechnung der Forderungsabschreibung zwar der gesamte uneinbringlich gewordene Forderungsbetrag (also einschließlich Umsatzsteuer) zu Grunde zu legen. Es ist aber zu beachten…

LStR 2002 Rz 117721.7 Zahlungen durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (§ 69 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…der Auszahlung folgt, erstmalig ab Oktober 2009 ein Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und an das FA der BetriebsstätteFinanzamt bzw. an den zuständigen Krankenversicherungsträgerdie Österreichische Gesundheitskasse zu übermitteln. Die ausgezahlten Bezüge sind - ausgenommen Kostenersätze im Sinne des § 26 EStG 1988, steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs…