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EStR 2000 Rz 3101–31127 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988) 7.1 Allgemeine Grundsätze 7.1.1 Anwendungsbereich der allgemeinen Grundsätze Rz 3101: Die Vorschriften über die AfA gelten, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes vorgesehen ist, für alle Einkunftsarten (VwGH 23.11.1994, 91/13/0111). Die…

EStR 2000 Rz 3191–31957.5.3 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA
geltende FassungRichtlinien26.06.2006

7.5.3 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA Rz 3191: Ist der entgeltlich erworbene Firmenwert (Praxiswert) länger als sechs Monate eines Wirtschaftsjahres im Anlagevermögen, so ist gemäß § 7 Abs. 2 EStG 1988 der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte. 7.5.4…

EStR 2000 Rz 2313–23246.7.1.3 Identitätspreisverfahren
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…3.2. Gewinnermittlungsrechtliche Positionen bei Buchwertverschmelzungen 1.3.1.3.2.1. Abschreibungsgrundsätze Rz 120: Die Abschreibungsgrundsätze der übertragenden Körperschaft wie Abschreibungsmethode und Gesamtnutzungsdauer sind bei der übernehmenden Körperschaft fortzusetzen. Wird bei deckungsgleichem Bilanzstichtag von übertragender und übernehmender Körperschaft ein Zwischenstichtag als Verschmelzungsstichtag gewählt, darf…

UmgrStR 2002 Rz 1802–18736.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…übertragenden Körperschaft ermittelten Werte mit Beginn des dem Übertragungsstichtag folgenden Tages fortzuführen. Ungeachtet der Gesamtrechtsnachfolge ist die neue oder übernehmende Körperschaft nicht an die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden der übertragenden Körperschaft gebunden. 6.13.2.3. Behandlung der Anteilsinhaber der übertragenden Körperschaft 6.13.2.3…

EStR 2000 Rz 3261–32637.10 Degressive AfA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988 ist bei Anschaffungen ab dem 1.1.2023 (ausgenommen bei Elektrizitätsunternehmen, siehe Rz 3261) ein etwaiger Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode bereits in der UGB-Bilanz vorzunehmen. Randzahlen 3264 bis 3300: derzeit frei

EStR 2000 Rz 2263–23006.5 Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…des Unternehmensrechts durchbrochen. Auch die im Unternehmensrecht über die lineare AfA (siehe Rz 3109) und die Sonderformen der AfA (siehe Rz 139 ff und Rz 3208 ff) hinausgehenden Abschreibungsmethoden sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung nicht anwendbar. Außerplanmäßige Abschreibungen sind zwingend dann vorzunehmen, wenn die Wertminderung…

EStR 2000 Rz 3126–31327.1.10 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.1.10 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA 7.1.10.1 Beginn der AfA Rz 3126: § 7 EStG 1988 geht von der grundsätzlichen Überlegung aus, dass der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes mit dem Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme zusammenfällt. Erfolgt die Inbetriebnahme zu einem…

EStR 2000 Rz 3187–31907.5 Absetzung für Abnutzung - Firmenwert
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.5 Absetzung für Abnutzung - Firmenwert 7.5.1 Firmenwert bei "Land- und Forstwirten" und bei "Gewerbetreibenden" Rz 3187: Der nach dem 31. Dezember 1988 entgeltlich erworbene Firmenwert bei "Land- und Forstwirten" und bei "Gewerbetreibenden" gilt auf Grund gesetzlicher Fiktion (§ 6 Z 1 zweiter Satz…

EStR 2000 Rz 3208–32217.8 Absetzung für Abnutzung - Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.8 Absetzung für Abnutzung - Kraftfahrzeuge 7.8.1 Überblick Rz 3208: Die Regelungen des § 8 Abs. 6 EStG 1988, mit denen für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen die Mindestnutzungsdauer gesetzlich festgelegt wird, gelten ab der Veranlagung 1996 sowohl für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und…

EStR 2000 Rz 3203–32077.7 Absetzung für Substanzverringerung (AfS)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

7.7 Absetzung für Substanzverringerung (AfS) Rz 3203: Zur AfS berechtigt ist grundsätzlich der Grundeigentümer; zum Abbauberechtigten siehe Rz 3207a (VwGH 22.2.2023, Ro 2021/15/0006). Rz 3204: Bemessungsgrundlage: Die Anschaffungskosten der Abbaurechte bei entgeltlichem Erwerb. Wird ein Grundstück zum Zwecke der Ausbeutung…

EStR 2000 Rz 569018.2.8 Methoden der Ermittlung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

18.2.8 Methoden der Ermittlung Rz 5690: Der Veräußerungsgewinn kann auf Grund der so genannten Brutto- oder Nettomethode ermittelt werden. Die Nettomethode, bei der der Veräußerungsgewinn über das Buchkapitalkonto ermittelt wird, entspricht der gesetzlichen Bestimmung im § 24 Abs. 2 EStG 1988. Bei der Bruttomethode…

EStR 2000 Rz 3113–31257.1.9 Nutzungsdauer
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.1.9 Nutzungsdauer 7.1.9.1 Allgemeines Rz 3113: Die AfA bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Darunter ist die Dauer der normalen technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen (VwGH 20.11.1996, 92/13/0304). Die technische Nutzungsdauer wird durch…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…

EStR 2000 Rz 3163–31657.3.9 Auswirkungen eines nachträglich zu aktivierenden Aufwandes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.3.9 Auswirkungen eines nachträglich zu aktivierenden Aufwandes Rz 3163: Kommt es bei einem Gebäude nachträglich zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen, so erhöhen diese Aufwendungen den Restbuchwert. Dieser erhöhte Restbuchwert ist sodann auf die sich aus dem jeweiligen AfA-Satz ergebende Restnutzungsdauer abzuschreiben. Beispiel 1: Rechtslage…

EStR 2000 Rz 742–7434.6.1.7 Forderungsabschreibung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.7 Forderungsabschreibung Rz 742: Sind Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen abzuschreiben, weil die Forderungen uneinbringlich geworden sind, so ist der Berechnung der Forderungsabschreibung zwar der gesamte uneinbringlich gewordene Forderungsbetrag (also einschließlich Umsatzsteuer) zu Grunde zu legen. Es ist aber zu beachten…

LStR 2002 Rz 375–3815.9.18.4 Tatsächliche Kosten als Arbeitsmittel
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

5.9.18.4 Tatsächliche Kosten als Arbeitsmittel Rz 375: Werden die tatsächlichen Kosten geltend gemacht, kommen dem Grunde nach jene Kosten in Betracht, die auch durch das Kilometergeld abgegolten sind (siehe Rz 372). Soweit derartige Kosten ausschließlich der beruflichen Verwendung zuordenbar sind (Mautgebühren, Parkgebühren…

EStR 2000 Rz 6447–644921.2.5 Ermittlung des Grundanteiles
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.2.5 Ermittlung des Grundanteiles Rz 6447: Wird die AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vom gemeinen Wert oder von den fiktiven Anschaffungskosten bemessen, ist der auf Grund und Boden entfallende Teil aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Dies gilt auch für Eigentumswohnungen (VwGH 13.12…

EStR 2000 Rz 4038–404210.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

10.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten Zu den Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, Betriebsratsumlage), § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 (Pflichtversicherungsbeiträge), § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale), § 16 Abs. 1 Z 7 EStG…

LStR 2002 Rz 233–2355.1.2 Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

5.1.2 Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs 5.1.2.1 Abflussgrundsatz Rz 233: Werbungskosten sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden, (siehe § 19 EStG 1988). Werden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führt bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst die…