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6 Treffer1557 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 3482–3532Investitionszuschüsse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…noch) nicht sicher, ob der Zuschuss als solcher nicht rückzahlbar ist oder in ein Darlehen umgewandelt wird, ist dafür ebenfalls eine Rückstellung zu bilden. Jahresabschlusskosten Rz 3483: Siehe Abschlussprüfung, Rz 3450. Jubiläumsgelder Rz 3484: Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums dürfen lediglich nach Maßgabe des § 14 Abs…

EStR 2000 Rz 1323–13305.5.4a.5 Verfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…amtlichen Formulars zu melden. Im Falle einer Änderung der Rechtsgrundlage ist auch die geänderte Rechtsgrundlage zu übermitteln. 5.5.4a.5.1.3 Abschlussprüfungspflichtige Körperschaften Rz 1326: Bei Körperschaften, die der Pflicht zur gesetzlichen oder satzungsmäßigen Abschlussprüfung durch einen Abschlussprüfer unterliegen, ist zusätzlich bei der…

EStR 2000 Rz 3447–34818.8 ABC der Rückstellungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…0181; siehe auch Umweltschäden, Rz 3519). Abschlussprüfung einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft Rz 3450: Aufwände für die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses (einschließlich der Kosten der gesetzlichen Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und seiner Veröffentlichung sowie Pensionsgutachten) sind rückstellungsfähig, soweit sie das abeglaufene Wirtschaftsjahr betreffen (vgl…

EStR 2000Anhang V (zu Abschnitt 33)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…der betragsmäßig richtigen Zuordnung der Aufwendungen zur Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der sich aus diesem Verzeichnis ergebenden Bemessungsgrundlage Bei dieser Prüfung handelt es sich weder um eine Abschlussprüfung noch um eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Die Prüfung setzt auch keine Abschlussprüfung voraus…

EStR 2000Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…EStG 1988] erforderlichen Unterlagen, Dokumente und Auskünfte vollständig vorgelegt bzw. erteilt worden sind. Bei dieser ergänzenden Prüfung handelt es sich weder um eine Abschlussprüfung noch um eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso sind weder die Aufdeckung oder Aufklärung von strafrechtlichen Tatbeständen, wie zB von Unterschlagungen…

UStR 2000 Rz 641–6423a.14. Katalogleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…und Wirtschaftstreuhändern fallen die berufstypischen Leistungen unter die Vorschrift. Zur Beratungstätigkeit gehören daher zB bei einem Rechtsanwalt die Prozessführung, bei einem Wirtschaftsprüfer auch die im Rahmen von Abschlussprüfungen erbrachten Leistungen. Rz 641w: Die Vorschrift des § 3a Abs. 14 Z 4 UStG 1994 erfasst auch die…