…den Leistungsempfänger. Für den deutschen Rechtsanwalt besteht gemäß § 11 Abs. 1a letzter Unterabsatz UStG 1994 keine Verpflichtung, eine Rechnung auszustellen. Erfolgt die Abrechnung jedoch mittels Gutschrift durch den österreichischen Leistungsempfänger, so richtet sich diese nach dem UStG 1994. Sie ist bis spätestens 15. Juni auszustellen…
…frei. 11.7. Gutschriften als Rechnung Rz 1638: Die Möglichkeit der Abrechnung per Gutschrift ist nicht auf bestimmte Branchen eingeschränkt. 11.7.1. Berechtigung zum gesonderten Steuerausweis Rz 1639: Der Unternehmer, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausführt (Empfänger der Gutschrift), muss zum gesonderten Ausweis…
…Elektronisch übermittelte Gutschriften Rz 1564a: Eine Gutschrift auf elektronischem Weg ist zulässig. Dabei ist die Gutschrift durch den Leistungsempfänger mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Bei Abrechnung durch Gutschrift im EDI-Verfahren hat der Leistungsempfänger zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung (Gutschrift) nach Maßgabe des Z 2…
…Entgelt in Höhe von 1000 Euro (netto). In der Rechnung des Schrotthändlers (bzw. - bei Abrechnung mittels Gutschrift - in der Gutschrift des Stahlwerks) darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein; es ist nur der Nettobetrag in Rechnung zu stellen. Es kommt zum Übergang der Steuerschuld in Höhe von…
…Elektronische Gutschriften Rz 1564k: Die Abrechnung mittels elektronischer Gutschrift ist grundsätzlich zulässig. Sie muss die Anforderungen des § 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016, erfüllen. Zulässig ist daher zB, dass der Leistungsempfänger die Gutschrift…
…Leistung ab, so handelt es sich um eine Gutschrift (§ 11 Abs. 7 und 8 UStG 1994). Der zur Abrechnung über den Leistungsaustausch Verpflichtete kann sich im Abrechnungsverfahren dritter Personen bedienen. Das gilt für Rechnungen des leistenden Unternehmers als auch für Abrechnungen des Leistungsempfängers. Hinsichtlich der…
…mit gesondertem Steuerausweis Rz 1815: Nur eine gesondert in Rechnung gestellte USt darf als Vorsteuer abgezogen werden (siehe Rz 1505 bis Rz 1556). Zur Gutschrift als Rechnung siehe Rz 1638 bis 1664. Wurden die verrechneten Leistungen aber nicht bewirkt, besteht auch kein Recht auf Vorsteuerabzug…
… 46 Abs. 2 EStG 1988 ist nicht anzuwenden, sodass sich aus der Anrechnung von Mindestkörperschaftsteuern keine Gutschrift ergeben kann. Es bestehen keine Bedenken, die Übernahme von Mindestkörperschaftsteuern durch natürliche Personen als Begründung für einen Antrag auf individuelle Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen nach § 45 EStG 1988 anzuerkennen…
…Reisekosten ersetzt erhaltender in der Regel alleine trainiert, darf durch den Abzug anderer Ausgaben kein Verlust entstehenist der Besuch des Fitness-Centers als Einsatztag zu werten. Zu den begünstigten Sportvereinen sieheWeiters muss mittels (gesonderter) Abrechnung Rz 774a(mit dem Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer) dokumentiert werden…
…Vorauszahlung 780 Euro. | Jahr | Voraus-Zahlung | Jahres-Ergebnis | Jahres-Steuer | Anrechnung | Nachford./ Gutschrift | "Schwebende" KÖSt für Folgejahre | 01 | 500 Euro | -7.000 Euro | 500 Euro | 500 Euro | 0 | 500 Euro |…
…BAO) oder etwa gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 (Anpassung von Vorauszahlungen) erfolgt, ist für § 217 Abs. 8 BAO unerheblich. 9.10.1. Gutschrift entsteht durch Anrechnung von Vorauszahlungen (§ 217 Abs. 8 lit. a BAO) Rz 985: § 217 Abs. 8 lit. a BAO bildet die…
… 93 Abs. 6 Z 1 EStG 1988). Dabei darf die Verrechnung derart vorgenommen werden, dass die Anrechnung ausländischer Quellensteuern möglichst erhalten bleibt (§ 3 Abs. 3 Z 2 SteuerreportingVO; siehe Rz 7752h). Beispiele: 1.A hat auf seinem Depot bei der X-Bank Aktien und Anleihen…
…4620). Scheck: Zufluss bzw. Abfluss im Zeitpunkt der Übergabe (Rz 4617 und 4624). Kreditkarte: Zufluss bzw. Abfluss im Zeitpunkt der kontenmäßigen Gutschrift bzw. Abbuchung (Rz 4617 und 4624). Zinsen für Kontokorrentkredit: Abfluss im Zeitpunkt der Kontobelastung (Rz 4626). Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben: Zeitraum bis…
Artikel 265 Abrechnung (Artikel 215 des Zollkodex) (1) Unbeschadet der Artikel 46 und 48 des Zollkodex kontrolliert die Überwachungszollstelle die Abrechnung gemäß Artikel 175 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 unverzüglich. Die Überwachungszollstelle kann den von dem Inhaber der Bewilligung ermittelten Betrag der…
…sowie Angaben zur nachfolgenden Zollanmeldung oder zu sonstigen Unterlagen, die sich auf die Erledigung des Verfahrens beziehen; die sonstigen Bemessungsgrundlagen der Veredelungserzeugnisse, wenn die Abrechnung nach dem Wertschlüssel vorgenommen wird; die Ausbeute; der zu entrichtende Einfuhrabgabenbetrag. Bezieht sich dieser Betrag auf die Anwendung von Art…
Artikel 175 Abrechnung (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) In Bewilligungen für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX, der aktiven Veredelung EX/IM ohne Standardinformationsaustausch gemäß Artikel 176 oder der Endverwendung wird…
…nicht selbst vornimmt, oder eine Folgeabrechnung nicht zu erwarten ist. 5.4.2. Sonstige Zollschuldbeträge 5.4.2.1. Aus dem Verbot der Zollrückvergütung resultierende Zollschuldbeträge In der Abrechnung ausgewiesene Zollschuldbeträge, die aufgrund des Verbots der Zollrückvergütung (Art. 78 UZK) entstanden sind, sind auf ihre…
…kommt, obwohl durch eine solche Bewilligung die Fälligkeit nicht verschoben wird, eine Aufrechnung nicht in Betracht. Dieser Grundsatz ist aus § 212a Abs. 8 BAO ableitbar, dessen erster Satz vorsieht, dass zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs…
…ff). 11.12.2. Berichtigungsmöglichkeit bei erhöhtem Steuerausweis Rz 1735: Der Unternehmer hat das Recht, eine Rechnung (Gutschrift) hinsichtlich des ausgewiesenen Steuerbetrages zu berichtigen. Eine allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Berichtigung einer Rechnung ändert jedoch nichts daran, dass der zu hoch ausgewiesene Steuerbetrag gemäß…
…in dem die Steuerschuld entsteht, kann zwecks Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten davon ausgegangen werden, dass die nachstehend angeführten Leistungen mit der Rechnungslegung (Abrechnung) ausgeführt sind: Leistungen auf Grund von Abonnementverträgen, Leistungen auf Grund von Wartungsverträgen, die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten (zB Lizenzverträge, Verlagsverträge usw.)…