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7 117 Treffer442 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2263–23006.5 Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Wirtschaftsgüter (§ 13 EStG 1988). Siehe Rz 2574 ff. Zur Rechtslage für Wirtschaftsjahre ab 2016 siehe Rz 2574 ff. 6.5.2.2 Unternehmensrechtliche Bewertung Rz 2285: Auf Grund der eigenständigen Regelung des Steuerrechts über die Zugehörigkeit zum abnutzbaren Anlagevermögen in § 7 Abs. 1 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 1407–14115.5.10 Aufforstungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.10 Aufforstungskosten 5.5.10.1 Allgemeines Rz 1407: Stehendes Holz stellt nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Nach der Grundregel des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 wäre die Bewertung nach oben mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. § 6 Z 2 lit. b…

EStR 2000 Rz 2137–21526.2.2.5.2 Gruppenbewertung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Herstellungskosten bzw. dem ursprünglichen Einlagewert des jeweiligen Wirtschaftsguts begrenzt. Dieser Grundsatz ist bei der Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und des Umlaufvermögens zu beachten. Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt dieser Grundsatz sinngemäß. Rz 2145: Die Aufwertung ist nur in jenem Jahr zulässig, in dem…

EStR 2000 Rz 2301–23066.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…die vor diesem Zeitraum erworben und als nicht abnutzbares Anlagevermögen behandelt wurden, bleiben weiterhin nicht abnutzbar. Der nach dem 31. Dezember 1988 entgeltlich erworbene Firmenwert ist zwingend auf einen Zeitraum von fünfzehn Jahren abzuschreiben. Bei Firmenwerten, die vor diesem Zeitpunkt erworben wurden und abnutzbar sind…

EStR 2000 Rz 435–4364.1.8 Entnahmen
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…1990, 89/14/0156). Die Übertragung von betriebszugehörigen Wirtschaftsgütern von einem Betrieb des Steuerpflichtigen in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen stellt eine Entnahme mit nachfolgender Einlage dar. Für abnutzbares Anlagevermögen gilt die Teilwertfiktion (Teilwert = seinerzeitige Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die laufende AfA, vgl…

EStR 2000 Rz 604–6144.2 Anlage- und Umlaufvermögen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…ihrem" Anteilsinhaber ein Fruchtgenussrecht an den eigenen Anteilen, ist eine steuerwirksame Abschreibung dieses Fruchtgenussrechtes unzulässig (VwGH 25.1.2000, 2000/15/0172). Rz 612b: Unbefristet eingeräumte Leitungsrechte stellen nicht abnutzbares Anlagevermögen dar (zB für Stromleitung), es sei denn, die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Leitungsrechtes ist durch…

EStR 2000 Rz 5096–510515.1.9 Weinbau
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…LänderMit diesem Zeitpunkt wird es wertlos, allfällige Anschaffungskosten sind daher im Jahr des Erlöschens abzuschreiben. Das Auspflanzrecht ist nicht abnutzbares AnlagevermögenVor dem Erlöschen unterliegt das Auspflanzungsrecht keiner AfA. Die endgültige Aufgabe des Weinbaus gemäß Art. 1 der VO EWG Nr. 1442/88 ist auch die…

EStR 2000 Rz 711–7164.5.2.2.5 Übergang auf eine Pauschalierung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Wareneinsatzermittlung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches ein zweites Mal ausgabenwirksam werden würde. Rz 716: Bei Übergang von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung auf den Betriebsvermögensvergleich sind für nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen die (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen; für abnutzbares Anlagevermögen ist der rechnerische Buchwert anzusetzen…

UmgrStR 2002 Rz 1658–16666.2. Spaltende Körperschaft (§ 33 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…5.01 b) 31.7.01 einen Teilbetrieb in die B-GmbH (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) ab. Der A-GmbH steht im Falle a) hinsichtlich des im abgespaltenen Teilbetrieb enthaltenen abnutzbaren Anlagevermögens nur eine Halbjahres-AfA zu. Alternativ können fünf Zwölftel der Ganzjahres-AfA angesetzt werden…

UmgrStR 2002 Rz 1687–17016.3. Neue oder übernehmende Körperschaft (§ 34 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Bewertungsmethoden der übertragenden Körperschaft fortzuführen. Es setzt daher die neue oder übernehmende Körperschaft insbesondere die AfA Methode fort und tritt in die Behaltefristen des Rechtsvorgängers ein (siehe Rz 118 ff). Für abnutzbares Anlagevermögen gelten die Regeln des § 7 EStG 1988. Weicht der Spaltungsstichtag vom Regelbilanzstichtag…

EStR 2000 Rz 2574–25876.18 Zuschreibungen (§ 6 Z 13 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…UmgrStR 2002 Rz 952 und 952a. Rz 2575: Eine Änderung der Schätzung der Nutzungsdauer (vgl. Rz 3119 f) führt zu keiner steuerwirksamen Zuschreibung. Rz 2576: Wird bei abnutzbarem Anlagevermögen zugeschrieben, ist der erhöhte Buchwert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. 6.18.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich …

KStR 2013 Rz 847–855Lieferverkehr
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… allfällige Teilwertabschreibungen sind von den berichtigten Anschaffungskosten vorzunehmen. Bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens sind geltend gemachte Investitionsbegünstigungen über Antrag den richtig gestellten Anschaffungskosten anzupassen. Die verdeckte Ausschüttung ist beim Anteilsinhaber in dem Zeitpunkt zu erfassen, in dem er Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut erlangt. b) Elemente…

EStR 2000 Rz 510–519Geringwertige Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Homepage Rz 516a: Die Internet-Homepage des Betriebes stellt bei einer vorgesehenen längeren (zumindest einjährigen) Nutzung ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar. Soweit sie nicht selbst erstellt wurde (Aktivierungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988), liegt aktivierungspflichtiger Aufwand für ein abnutzbares Anlagegut vor…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Reserven in einem nicht abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens 30, im Firmenwert 15 und im Umlaufvermögen 5), die stillen Lasten in den Passiva betragen 10. Entsprechend dem Verhältnis der stillen Reserven sind daher die stillen Lasten zu 60% dem nicht abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens…

EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… 30a Abs. 4 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6682 ff). Grund und Boden ist im Unterschied zu einem Gebäude ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Grund und Boden und Gebäude sind daher separat in der Bilanz zu erfassen. Rz 582: Die Anschaffungskosten des Grund und Bodens sind…

EStR 2000 Rz 2195–22216.4.2 Herstellungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Z 1 und Z 2 lit a EStG 1988 ist das abnutzbare und das nicht abnutzbare Anlagevermögen sowie das Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Zu den Herstellungskosten des abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens gehören auch angemessene Teile der Material- und…

EStR 2000 Rz 2222–22296.4.2.6 Istkosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…ausdrücklich enthaltenen Aktivierungspflicht für angemessene Teile der Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten keine Bedeutung. Das gilt nicht nur für das Umlaufvermögen, sondern auch für das abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagevermögen (selbsterstellte Wirtschaftsgüter). Zu den Einzelkosten gehören das Fertigungsmaterial, die Fertigungslöhne und die Sonderkosten der Fertigung. Rz 2227:…

EStR 2000 Rz 3811–38189.2.3 Erfasste Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von 15% zustehen (siehe Rz 3808a). Für die Geltendmachung des (erhöhten) Investitionsfreibetrages müssen aber auch die allgemeinen Voraussetzungen für dessen Inanspruchnahme erfüllt sein. Daher muss es sich insbesondere um ein aktivierbares Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens bzw. um aktivierbare Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (des Gebäudes) handeln (siehe…

EStR 2000 Rz 3801–38109.2 Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

9.2 Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG 1988) 9.2.1 Allgemeines und Verhältnis zu anderen Investitionsbegünstigungen Rz 3801: Bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens, die einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind und eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren haben (siehe…

EStR 2000 Rz 25876.18.3 Bildung einer Zuschreibungsrücklage im Wirtschaftsjahr 2016
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Rz 2587h: Eine verpflichtende vorzeitige Auflösung der Zuschreibungsrücklage für ein Wirtschaftsgut des nichtabnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens vor dessen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen kann sich ausschließlich bei einer Teilwertabschreibung ergeben. Beim abnutzbaren Anlagevermögen kommt es zu einer verpflichtenden Auflösung der Zuschreibungsrücklage jedoch auch bei Vornahme einer…