4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…
6.16 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Gewährung von Subventionen 6.16.1 Subvention aus öffentlichen Mitteln und EU-Förderungen Rz 2539: Subventionen sind Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln in Form von Geld- oder Sachzuwendungen, die von öffentlich-rechtlichen Institutionen an Unternehmen gewährt werden, ohne…
9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…
… 2 Abs. 2 FinStrG), weshalb eine Abgabenhinterziehung oder fahrlässige Abgabenverkürzung bei diesen Abgaben nicht nach dem FinStrG geahndet werden kann. Werden Gebühren nicht vorschriftsmäßig entrichtet oder wird die Gebührenanzeige nicht ordnungsgemäß vorgenommen, sieht § 9 GebG als Sanktion eine Gebührenerhöhung vor (siehe Rz 127 ff). Rz…
4. Abgabenberechnung Die Berechnung der Abgaben darf die Weitergabe der Zollanmeldung zu Zwecken der Zollkontingentanmeldung nicht verzögern. Erfolgt die Berechung nicht im Rahmen des Automatikverfahrens, so wird die Abgabenberechnung somit nach der Weitergabe der Meldung zu erfolgen haben, wenn die Abgabenberechnung nicht ohne erhebliche Zeitverzögerung…
6.1. Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7…
…einbezogen). Diese Haftung greift jedoch nur dann ein, wenn die dadurch entgangene Steuer beim Spender nicht einbringlich ist. Dies gilt zusätzlich zu den Regelungen über die Abgabenhinterziehung bzw. grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß §§ 33 f FinStrG, wo die Organisation als Beitragstäterin anzusehen sein kann. Auch eine…
30.2.2.5 Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte Rz 8016: Bezieht eine im Ausland ansässige Person inländische steuerabzugspflichtige Einkünfte (Lohnsteuerabzug, Kapitalertragsteuerabzug, besonderer Steuerabzug nach § 99 EStG 1988), kann in bestimmten Fällenaufgrund des innerstaatlichen Rechts eine Entlastung dieser Einkünfte notwendig sein, weil keine Steuerpflicht nach § 98 EStG…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
30.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht Absetzbeträge Rz 8040: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Absetzbeträge sind daher nicht zu berücksichtigen. Einen Sonderfall hinsichtlich der Absetzbeträge stellen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer dar (Ausnahme: Einkünfte…
1. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG) 1.1. Befreite Abgaben Rz 1: Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG nicht erhoben: | § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar…
16. Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994) 16.1. Minderung, Erhöhung 16.1.1. Allgemeines Rz 2381: Voraussetzung für die Berichtigungspflicht ist das Vorliegen eines steuerpflichtigen Umsatzes (vgl. VwGH 24.8.2023, Ra 2023/13/0052 mVa VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025…
6.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand) Werden vstW erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Steuererhebung in Gewahrsame gehalten oder verwendet, entsteht die Steuerschuld (Auffangtatbestand). Dies umfasst vor allem jene Fälle, bei denen vstW im Steuergebiet aufgefunden werden, für die vermutet…
0. Steuerbegünstigungen und ihre Geltendmachung 0.1. Allgemeines 0.1.1. Befreiungen bzw. keine Steuerschuld bei anderer als steuerrelevanter Verwendung Grundsätzlich ist für die Mineralölbesteuerung nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant. Dementsprechend sind für Mineralöle, die zu anderen Zwecken eingesetzt werden…
A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe Rz 354: Überblick über die Befreiungsbestimmungen des § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage abseit 1. Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni…
32.6 Abgeltungswirkung Rz 8207n8207q: Mit der Abzugsteuer ist die Einkommensteuer auf die erfassten Einkünfte (Geld oder Sachbezug) abgegolten, sofern nicht die Regelbesteuerung gemäß § 107 Abs. 11 EStG 1988 beantragt wird. Die Abgeltungswirkung gilt bei Teilzahlungen auch in Bezug auf die in Raten enthaltenen Zinsen…
7.2. Betroffene Abgaben Neben allen Arten von Zöllen fallen beispielsweise auch Antidumpingabgaben unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn…
B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991) Rz 1018: Bei Krafträdern vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2024 der Wert 55 g alle zwei Jahre jeweils um den Wert zwei. 1. Jänner 2020: [Grafik]  …
13.9 ABC der verdeckten Ausschüttung Abfertigung Rz 676: Liegt eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungszahlung vor und ist das Dienstverhältnis nicht anzuerkennen oder ist bei gültigem Dienstverhältnis ein bestimmter Teil des Gehaltes als verdeckte Ausschüttung anzusehen, stellt auch die Abfertigung zur Gänze (oder zum Teil…
6.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 148: Die Befreiung von Stempelgebühren (insb. die TP 2 Abs. 1 Z 1 und 2, TP 5, TP 6 Abs. 1 und 2 sowie TP 14 des § 14 Gebührengesetz) und Bundesverwaltungsabgaben gilt…