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VB-080011. Besondere Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

11. Besondere Bestimmungen Die mit der Vollziehung des AWG 2002 betrauten Behörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowiedie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind im Rahmen ihrer Befugnisse gemäß § 82 AWG 2002 zur Kontrolle von Abfällen berechtigt. Zu diesen Befugnissen gehört gemäß § 75 Abs. 4 AWG…

VB-0800Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Die Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV) und des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen…

VB-08001.1.1. Öffentliche Interessen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.1. Öffentliche Interessen (1) Nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 ist die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten, wenn anderenfalls 1.die Gesundheit des Menschen gefährdet oder unzumutbare Belästigungen bewirkt werden können, 2.Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen…

VB-08001.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall (1) Der Abfallbegriff des AWG 2002 ist nicht deskriptiv (= beschreibend, was Abfall ist), sondern normativ (= festsetzend, was Abfall im Sinne dieses Gesetzes sein soll). (2) Die alternative Kombination aus…

VB-08002.3. Pflichten der Parteien
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.3. Pflichten der Parteien (1) Gemäß § 75 Abs. 5 AWG 2002 haben die durch das AWG 2002 verpflichteten Personen oder die Beauftragen dieser Personen den Zollorganen und den von diesen herangezogenen Sachverständigen das Betreten der Liegenschaften und Gebäude, das Öffnen und Besichtigen der Behältnisse…

VB-08001.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002 (1) Die Bestimmungen des AWG 2002 sind gemäß § 3 Abs. 1 AWG 2002 nicht anzuwenden auf: 1.Abwasser einschließlich sonstiger Wässer, die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 und Z 6 und Abs. 2 der…

VB-08001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Abfälle (1) Als Abfälle gelten gemäß § 2 AWG 2002 bewegliche Sachen, a)deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder b)deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (siehe Abschnitt 1.1…

VB-08002.1.2. Verwaltungsübertretungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

2.1.2. Verwaltungsübertretungen Gemäß § 83 Abs. 8 AWG 2002 haben die Zollorgane weiters durch 1.Maßnahmen zur Vorbeugung gegen drohende Verwaltungsübertretungen, sowie durch 2.Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, an der Vollziehung des § 79 Abs. 1 Z 1…

VB-08002a. Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

2a. Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern 2a.1. Gewerbsmäßige Beförderung nicht gefährlicher Abfälle (1) Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle (ausgenommen POP-Abfälle, siehe Abschnitt 1.1. Abs. 7) befördert, hat gemäß § 15 Abs. 7 AWG 2002 bei der Beförderung ein Dokument mitzuführen, aus welchem der Übergeber…

VB-08001.2. Altstoffbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.2. Altstoffbegriff (1) In rechtlicher Hinsicht sind Altstoffe auf jeden Fall Abfälle mit der Konsequenz, dass auch für Altstoffe die Vorschriften des AWG 2002 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen anzuwenden sind. (2) Gemäß § 5 AWG 2002 gelten Altstoffe solange als Abfälle…

VB-08006.1.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6.1.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Verbringung von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Verbringung…

VB-08005.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

5.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Durchfuhr von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Durchfuhr…

VB-08008.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

8.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung (1) Die Verbringung von Abfällen des Anhangs III, des Anhangs IIIA und des Anhangs IIIB der EG-VerbringungsV (siehe Anlage 1) von mehr als 20 kg zur Verwertung unterliegt gemäß Artikel…

VB-08002.2. Befugnisse der Zollorgane
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

2.2. Befugnisse der Zollorgane (1) Abgesehen von den durch das ZollR-DG eingeräumten Befugnissen sind -die Zollorgane im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem AWG 2002 (siehe Abschnitt 2.1.) und -die von ihnen herangezogenen Sachverständigen gemäß § 75 Abs. 4 AWG 2002 befugt, Liegenschaften und…

VB-08001.3. Abfallkatalog
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

1.3. Abfallkatalog (1) Durch die Abfallverzeichnisverordnung 2020 werden die Abfallarten in einem Abfallverzeichnis aufgelistet (siehe Abschnitt 1.1. Abs. 1). (2) Auch die EG-VerbringungsV enthält einen Abfallkatalog in Form des sog. "Zweilistensystems". In Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB ("Grüne Abfallliste") sowie…

VB-08001.6. Regelungen über das Abfallende
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1.6. Regelungen über das Abfallende In diesem Abschnitt werden Regelungen betreffend das Abfallende bestimmter Stoffe sowie die hiefür anzuwendenden Beschränkungen näher erläutert. 1.6.1. Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott (1) Mit Verordnung (EU) Nr. 333/2011 werden Kriterien festgelegt, wann bestimmte Arten von Schrott…

VB-080010.2. Verwaltungsübertretungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

10.2. Verwaltungsübertretungen (1) Abgesehen von den unter Abschnitt 10.1. behandelten gerichtlichen Strafen und den unter Abschnitt 2.1.2. und Abschnitt 2.3. behandelten Verwaltungsübertretungen ist die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung innerhalb der Union von Abfällen entgegen den in…

VB-08001.1.3. Subjektiver Abfallbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.3. Subjektiver Abfallbegriff (1) Beim subjektiven Abfallbegriff kommt es allein darauf an, ob sich jemand einer lediglich als "beweglich" zu qualifizierenden Sache entledigt hat oder entledigen will. Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzfragen hinsichtlich der beweglichen Sache sind grundsätzlich unerheblich. (2) Materialien, deren sich…

VB-08009. Feststellungsverfahren
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

9. Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei…

VB-0800Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

Anlage 3 Liste der für die Beurteilung von Abfall zuständigen Stellen bei den Ämtern der Landesregierungen | Landesregierung | Telefonnummer | E-Mail | Wiener Landesregierung Wiener Umweltschutzabteilung Magistratsabteilung 22 Dresdner Straße 45 1200 Wien | 01/4000 -73440 | post@ma22.wien.gv.at…