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VB-08001.3. Abfallkatalog
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

1.3. Abfallkatalog (1) Durch die Abfallverzeichnisverordnung 2020 werden die Abfallarten in einem Abfallverzeichnis aufgelistet (siehe Abschnitt 1.1. Abs. 1). (2) Auch die EG-VerbringungsV enthält einen Abfallkatalog in Form des sog. "Zweilistensystems". In Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB ("Grüne Abfallliste") sowie…

VB-08001.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall (1) Der Abfallbegriff des AWG 2002 ist nicht deskriptiv (= beschreibend, was Abfall ist), sondern normativ (= festsetzend, was Abfall im Sinne dieses Gesetzes sein soll). (2) Die alternative Kombination aus…

VB-08001.2. Altstoffbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.2. Altstoffbegriff (1) In rechtlicher Hinsicht sind Altstoffe auf jeden Fall Abfälle mit der Konsequenz, dass auch für Altstoffe die Vorschriften des AWG 2002 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen anzuwenden sind. (2) Gemäß § 5 AWG 2002 gelten Altstoffe solange als Abfälle…

VB-08001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Abfälle (1) Als Abfälle gelten gemäß § 2 AWG 2002 bewegliche Sachen, a)deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder b)deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (siehe Abschnitt 1.1…

VB-08001.1.3. Subjektiver Abfallbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.3. Subjektiver Abfallbegriff (1) Beim subjektiven Abfallbegriff kommt es allein darauf an, ob sich jemand einer lediglich als "beweglich" zu qualifizierenden Sache entledigt hat oder entledigen will. Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzfragen hinsichtlich der beweglichen Sache sind grundsätzlich unerheblich. (2) Materialien, deren sich…

VB-0800Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist 1.Unabhängig davon, ob Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind oder…

VB-08001.1.4. Objektiver Abfallbegriff
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

1.1.4. Objektiver Abfallbegriff (1) Das für die Feststellung des objektiven Abfallbegriffs maßgebliche öffentliche Interesse ist taxativ in § 1 Abs. 3 AWG 2002 umschrieben (siehe Abschnitt 1.1.1.). (2) Entscheidend für die Frage, ob Abfalleigenschaft im objektiven Sinne gegeben ist, ist der tatsächliche…

VB-08003.2. Maßgeblicher Zustand
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

3.2. Maßgeblicher Zustand Bei der Beurteilung, ob eine bewegliche Sache Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, ist deren Zustand zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes (über die Zollgrenze) maßgebend. Ist eine Sache zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes nicht als Abfall anzusehen, fällt sie auch dann nicht…

VB-0800Muster 4 - Anzeige der Ausstufung gemäß § 5 der Abfallverzeichnisverordnung 2020
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Muster 4 - Anzeige der Ausstufung gemäß § 5 der Abfallverzeichnisverordnung 2020 [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

VB-0800Anlage 5
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

Anlage 5 Liste der Waren und KN-Codes, die als Abfall in Betracht kommen können In dieser Anlage sind gemäß der vorläufigen Entsprechungstabelle im Anhang der Verordnung (EU) 2016/1245 jene Waren und KN-Codes angeführt, die als Abfall (Abschnitt 1.1. und Abschnitt 1…

VB-08001.4. Beurteilung der Abfalleigenschaft
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

1.4. Beurteilung der Abfalleigenschaft Die Entscheidung, ob eine Ware Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Zollamtes Österreich oder der Zollorgane, sondern obliegt dem Landeshauptmann (siehe Abschnitt 9).

VB-08001.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002 (1) Die Bestimmungen des AWG 2002 sind gemäß § 3 Abs. 1 AWG 2002 nicht anzuwenden auf: 1.Abwasser einschließlich sonstiger Wässer, die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 und Z 6 und Abs. 2 der…

VB-08009. Feststellungsverfahren
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

9. Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei…

VB-08008. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

8. Ausnahmen 8.1. Gefährliche Abfälle (1) Das Mitführen eines "Begleitscheines für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall" (im innerösterreichischen Verkehr) ist nicht erforderlich, wenn für gefährliche Abfälle im Einzelfall der Nachweis erbracht werden kann, dass diese Abfälle nicht gefährlich sind (Ausstufung). Das Ausstufungsverfahren ist…

VB-0800Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 2 Vordruckmuster Muster 1 - Notifizierungsformular [Grafik]   [Grafik]   [Grafik] .

VB-08001.6. Regelungen über das Abfallende
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1.6. Regelungen über das Abfallende In diesem Abschnitt werden Regelungen betreffend das Abfallende bestimmter Stoffe sowie die hiefür anzuwendenden Beschränkungen näher erläutert. 1.6.1. Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott (1) Mit Verordnung (EU) Nr. 333/2011 werden Kriterien festgelegt, wann bestimmte Arten von Schrott…

VB-08008.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

8.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung (1) Die Verbringung von Abfällen des Anhangs III, des Anhangs IIIA und des Anhangs IIIB der EG-VerbringungsV (siehe Anlage 1) von mehr als 20 kg zur Verwertung unterliegt gemäß Artikel…

VB-0800Anhang IVA - in Anhang III aufgeführte Abfälle, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen (Artikel 3 Absatz 3)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anhang IVA - in Anhang III aufgeführte Abfälle, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen (Artikel 3 Absatz 3) Dieser Anhang enthält derzeit keine Einträge.

VB-08008.2. Grüne Abfallliste
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

8.2. Grüne Abfallliste (1) Für die in Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV (Grüne Abfallliste - siehe Anlage 1) angeführten Abfälle bestehen die in Abschnitt 8.2.1., Abschnitt 8.2.2., Abschnitt 8.2.3 und Abschnitt 8.2.4…

VB-08003.3. Einfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

3.3. Einfuhrbeschränkungen (1) Für die Einfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 3…