…und unterliegt dem Nachholverbot. Ein größeres Vorkommen als geschätzt führt zu einer Änderung der Abschreibungsdauer, nicht der Bemessungsgrundlage (VwGH 29.3.2006, 2004/14/0063). Rz 3207a: Bei einem Abbauberechtigten, der nicht der Grundeigentümer ist, stellt das Recht aus dem Abbauvertrag ein immaterielles Wirtschaftsgut dar…
…werden (VwGH 8.10.1998, 97/15/0048; VwGH 15.3.1988, 87/14/0067). Die geforderte Vergleichbarkeit des Bodenwerts ergibt sich im Wesentlichen aus der Lage. Rz 2616: Sind mit Grund und Boden Rechte verbunden (zB Abbaurecht, Deponierecht, Jagdrecht, Wasserrecht), ist der Kaufpreis auf…
22.4 Private Grundstückveräußerungen (§ 30 EStG 1988 idF 1. StabG 2012, §§ 30a, 30b und 30c EStG 1988) 22.4.1 Einkünftetatbestand, Grundstücksbegriff (§ 30 Abs. 1 EStG 1988) Einkünftetatbestand Rz 6620: Private Grundstücksveräußerungen sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Damit sind grundsätzlich alle…
§ 2 Altlastensanierungsgesetz - Begriffsbestimmungen § 2 Abs. 1611 Altlastensanierungsgesetz - Definition ErdaushubVerdachtsfläche 47) Beim Erdaushub müssen definitionsgemäß allfällige bodenfremde BestandteileNach dem Erkenntnis des VwGH vom 23. Jänner 2002 Zl. 2001/07/0139 wird ein Grundstück nicht erst durch die Meldung des LH an den BM zur Verdachtsfläche, sondern…
3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei
§§ 16 Altlastensanierungsgesetz 16- Duldungspflichten §§ 16 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 16 Abs. 1 verpflichtet die Liegenschaftseigentümer sowie die an der Liegenschaft dinglich oder obligatorisch Berechtigten, die notwendigen Maßnahmen zur Beurteilung einer Verdachtsfläche (zB das Betreten von Liegenschaften und Anlagen, das Setzen von Sonden, Entnahme von Proben) zu…
3.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten Rz 159: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 KohleAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom…
4.1.10.4.2 ABC der Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens Anzahlung Rz 482: Wird zum Erwerb eines Wirtschaftsgutes des notwendigen Betriebsvermögens eine Anzahlung geleistet, gehört die Forderung auf Lieferung des Wirtschaftsgutes, die sich aus der Anzahlung ergibt, zum notwendigen Betriebsvermögen. Arbeitszimmer Rz 483: Siehe…
§ 13 Altlastensanierungsgesetz - Aufsuchen von Altlasten Der Landeshauptmann hat dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Altablagerungen und Altstandorte mittels des vollständig ausgefüllten Erhebungsbogens für Verdachtsflächen (Grunddatensatz vgl. Anhang) zu melden. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie leitet diese Meldung an das Umweltbundesamt weiter. Eine…
3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…
§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz Die Verfahrenskonzentration beim Landeshauptmann tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Verdachtsfläche vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Vornahme der Gefährdungsabschätzung und der Bewertung des Gefährdungspotentials als Altlast im öffentlich zugänglichen Altlastenatlas ausgewiesen wird. Um…
4.2 Anlage- und Umlaufvermögen 4.2.1 Abgrenzung 4.2.1.1 Allgemeines Rz 604: Das UGB unterscheidet zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Da die einzelnen Vermögenskategorien unterschiedlichen Bewertungsvorschriften unterliegen, ist die Zuordnung der Wirtschaftsgüter zu diesen Kategorien für deren konkrete Bewertung bedeutsam. Rz 605…