…weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache nicht vorkommen kann. 1.3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§ 54 Abs…
…2016 S. 1 idgF). 1.2.4.1. Spezifische Rechtsgrundlagen für die vorliegende Arbeitsrichtlinie Art. 2 UZK-TDA 1.2.5. Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt…
…§ 212a BAO) 4.1. Allgemeines Rz 400: Dem Erkenntnis des VfGH 11.12.1986, G 119/86, zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden. Diesem Ziel dient § 212a BAO…
…geringeren Personenkreis umfassen; das Finanzamt darf höchstens zusätzliche Personen in den Bescheid aufnehmen (VwGH 5.9.2012, 2011/15/0024 ua.). Rz 206: Im Spruch des einheitlich (an alle) erlassenen Feststellungsbescheides sind die jeweiligen Gesellschafter, für die das Vorliegen der Einkunftsquelle verneint wird, namentlich zu…
…Rechtsbehelf der ersten Stufe im Sinn des Art. 44 Abs. 2 Buchstabe a UZK kann gegen Entscheidungen der Zollbehörden gemäß § 43 Abs. 1 ZollR-DG Beschwerde erhoben werden. 4.2.2.1. Einbringung der Beschwerde Beschwerden gegen Entscheidungen des Zollamtes Österreich sind bei diesem einzubringen…
…Rz 664578: Betreibt die begünstigte Körperschaft (zB Verein zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen) einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb (zB Rehabilitationszentrum), ist für diesen unentbehrlichen Hilfsbetrieb die Befreiungsbestimmung des § 8 Z 2 KommStG 1993 anwendbar (ebenso wie hinsichtlich der begünstigten Körperschaft). Die ErhebungBetreibt eine begünstigte Körperschaft eine…
…für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, hat es dieses ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für…
…Liegt ein Zweifelsfall nicht vor, ist der Antrag abzuweisen. Unbeschadet der Antragsbedürftigkeit und der Mitwirkungspflicht des Antragstellers hat die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (VwGH 12.9.1989, 89/14/0083, 0084). Bei einem Zweifelsfall kann die gemeinnützige Bauvereinigung einen Antrag auf…
… 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt Österreich zuständig ist. Rz 78: Davon umfasst sind: Die…
…dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.38.14. Rückstandsbescheinigung Rz 200: Die Ausstellung einer Rückstandsbescheinigung obliegt dem Finanzamt, das für die Erhebung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, dem für die Feststellung der Einkünfte zuständigen Finanzamt…
… Gilt auch hier die Aussage der LStR 2002 Rz 345a, wonach die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen ist? Folgt man dem Erkenntnis des VwGH 21.06.2007, 2005/15/0079, in dem der Gerichtshof erstmalig die "Jahresbetrachtung" ins Spiel…
…untergliedert ist, ist eine Angelegenheit der inneren Organisation dieses Finanzamts. Welche Dienststelle bzw. welche Organwalter welcher Dienststelle des Finanzamts Österreich für dieses tätig werden, ist daher keine Frage der Zuständigkeit, sondern nur eine Frage der inneren Gliederung der Behörde (BFG 22.2.2022, RV/7102838…
…a BAO etwa in jenen Fällen möglich, in denen nach einer im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung stattgefundenen Schlussbesprechung die erst vollstreckbar werdenden Abgaben der Höhe nach bereits bekannt sind. Rz 1563: Wegen der Akzessorietät des Pfandrechtes ist im Sicherstellungsauftrag eine Aufgliederung nach Abgabenarten und…
…vorliegt, nicht enthalten. Erfolgt von den beteiligten Zollbehörden innerhalb von 30 Tagen ab Eingang des Bewilligungsentwurfes keine Rückmeldung, so gilt die Zustimmung als erteilt. 3.4.6.2. Ausnahmen vom Erfordernis eines Konsultationsverfahrens betreffend Bewilligungsanträge a)In den folgenden Fällen ist ein Konsultationsverfahren nicht erforderlich…
…für Großbetriebe, wenn der Gruppenträger oder zumindest ein Gruppenmitglied a)gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 bis 3 oder 5 bis 8 oder 10 BAO in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fällt oder b)seinen Sitz nicht in Österreich hat. Liegen die Voraussetzungen des §…
…gesetzlichen Berufsvertretung zuzuordnen ist, kann auch die Bestätigung über die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder durch die Wirtschaftskammer entfallen, wenn ausschließlich die Wirkungen des § 1 Z 1 NeuFöG (Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung bzw. Betriebsübertragung unmittelbar veranlassten…
…die eine ausschließliche Zuständigkeit von österreichischen Vertretungsbehörden besteht (Rz 74). Rz 71: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Zollamt Österreich zu erledigen sind, und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt (§ 61 Abs…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
… 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt für Großbetriebe zuständig ist. Rz 41: Das Finanzamt Österreich ist…
…5.a inhaltliche Beurteilung, etwaige weitere Einholung von Informationen | 6.a etwaiges Parteiengehör (beabsichtigte belastende Entscheidung) | 7.a Mitteilung der Entscheidung | 1. Antrag | 2. Prüfung der Erfordernisse für Annahme; Nichtannahme ohne weitere Maßnahme bei Nicht-Vorliegen einer der Bedingungen des Art…