…ist gemeinnützig. Dies gilt für die Lehrlingsausbildung, aber auch für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von zB in der Bauwirtschaft Tätigen (VwGH 8.9.1992, 88/14/0014) bzw. von Journalisten (VwGH 19.9.1990, 89/13/0177). Dass die Aus- und Weiterbildung in erster…
…Im Anschluss an die Veredelung werden sie nach Deutschland versandt, um dort zum freien Verkehr (4054) überlassen bzw. einer weiteren Veredelung unterzogen zu werden (5154). 61.Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung. 63.Wiedereinfuhr und gleichzeitige Überlassung zum…
…5100). Im Anschluss an die Veredelung werden sie nach Deutschland versandt, um dort zum freien Verkehr (4054) überlassen bzw. einer weiteren Veredelung unterzogen zu werden (5154). 61Wiedereinfuhr und gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Waren. Erläuterung: Aus einem Drittland wiedereingeführte Waren, für…
…auszuschließen ist, liegen nur einedann abzugsfähige Kosten vor, wenn sich die Aufwendungen für die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung, sondern die beruflicheTätigkeit als notwendig erweisen. Die Notwendigkeit erforderlichbietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vgl. Rz 224VwGH…
…liegen diesbezüglich keine Werbungskosten vor. Rz 10358: § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 - Aus- bzw. Fortbildungskosten (Rz 358) (2003) Der Antragsteller ist bis Februar 2001 bei einer Firma tätig, danach arbeitslos und ab 2.3.2001 bei einer anderen Firma als Leiter für Finanz…
…nicht übertragen werden. 5.2.4. Räumlich Die Dokumente gelten in der gesamten Gemeinschaft. 5.2.5. Warenmengen (1) Die Dokumente gelten nur für die im Feld 11 angegebenen Warenmengen (kann auch in Euro angegeben werden) bzw. Warenwerte ohne Toleranzen. Als Gewicht ist das Eigengewicht…