…Wein beträgt insgesamt 50.000 Der Gesamtumsatz beträgt 320.000 Durch den angeführten Zukauf an Trauben, Most und Wein ist die zulässige Grenze von 25% des Gesamtumsatzes (80.000) nicht erreicht, sodass in diesem Fall noch Speisen um 30.000 eingekauft werden könnten. Rz 5055:…
…des Großhandels betrieben, muss der Kleinhandel "weitaus überwiegen", was solange zutrifft, als der Großhandelsumsatz des jeweiligen Jahres 25% des gesamten Handelsumsatzes des jeweiligen Jahres nicht übersteigt. Wird diese Grenze in jenem Jahr, für das die pauschale Gewinnermittlung in Aussicht genommen ist, nicht überschritten, ist die…
…Abs. 1 Handelsvertretergesetz 1993, BGBl. Nr. 88/1993, umschriebenen entspricht. In diesem Fall ist die 25%-Grenze der Rz 4357 nicht anzuwenden. Die Verordnung ist jedoch nicht auf Finanzdienstleister und Vermögensberater anzuwenden, die keine derartige Vertretungstätigkeit ausüben (zB Ausgleichsvermittler, Auskunfteien über Kreditverhältnisse, Leasingunternehmen, Pfandleihunternehmen, Vermögensverwalter…
…nachhaltig höchstens 25% betragen. Mit der jeweiligen Investition aus dem Finanzierungsbereich im Zusammenhang stehende Nebenleistungen in Form von Sicherungsgeschäften (derivative Geschäfte oder Finanzinstrumente) zur Absicherung gegen Verluste aus dem Grundgeschäft sind zwar zulässig, jedoch sind sie in die für den Veranlagungsbereich maßgebliche 25%-Grenze einzubeziehen…
…Appartements zusammen zu beurteilen. Die Einnahmen aus der Zimmer- und Appartementvermietung betragen 65.000 Euro und liegen somit über der 55.000 Euro-Grenze. Es ist daher eine Unterordnungsprüfung vorzunehmen: 65.000 Euro sind mehr als 25% von 165.000 Euro. Es liegen daher bei…
… VwGH 27.5.2015, 2012/13/0024). Die in Rz 6463 angesprochene 25%-Grenze ist daher auf die jeweilige Einkunftsquelle (Eigentumswohnung) zu beziehen. Dies gilt sinngemäß, wenn mehrere Eigentumswohnungen gemeinsam als eine Einkunftsquelle anzusehen sind (zB drei Eigentumswohnungen in einem Gebäude werden gemeinsam vermietet). Rz…
…als Betriebe gelten (siehe Rz 709) Kapitalanteile, die entweder die 25%-Grenze nicht erreichen oder keine Stimmrechtsmehrheit verschaffen (siehe Rz 725 ff). Rz 1281a: Liegt bei der Einbringung von Mitunternehmeranteilen kein positiver Verkehrswert dieser Anteile vor, kommen auch in diesem Fall die ertragsteuerlichen Grundsätze gemäß…
…den Nahbereich seines Mittelpunktes der Tätigkeit zurück, wobei die zusammenhängende Reisedauer außerhalb der 25 km Grenze jeweils weniger als drei Stunden beträgt. Vom Steuerpflichtigen werden in allen drei Fällen Tagesgelder in Höhe von S 360,-- als Werbungskosten geltend gemacht, da seiner Meinung nach eine einheitliche…
…Aus dem Stromverkauf werden positive Einkünfte (Gewinne) aus Gewerbebetrieb iHv 385,69 € erzielt. Beispiel 2: Der Landwirt L installiert auf Dachflächen seines Betriebes eine Photovoltaikanlage mit 60 kWp. Da die Engpassleistung der Anlage die Grenze von 25 kWp übersteigt, steht die Befreiung nicht zu.
…die Grenze von 25 kWp nicht überschreiten (gilt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023). Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh (Kilowattstunden) elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022 steuerfrei, wenn die Engpassleistung der Anlage die Grenze…
…vgl. VwGH 25.5.1988, 86/13/0077). Rz 5272: Ändert sich das Ausmaß der Beteiligung während des Kalenderjahres, so dass sie die Grenze von 25% überschreitet oder nicht mehr als 25% beträgt, so liegen für den Zeitraum, während dessen die Beteiligung 25% nicht überschreitet…
…Der Freibetrag von 25.000 kWh pro Jahr kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die selbst verbrauchte Menge elektrischer Energie gemessen wird. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die tatsächlich mögliche maximale Erzeugungsmenge der Anlage pro Jahr die Grenze von 25.000 kWh…
…A Y | A Y | A Y | A Y | | | | | 7/4 | Verkehrszweig an der Grenze | 25 | A Y | B Y | A Y | A Y | A Y | | | | 7…
…aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988). Ab der Veranlagung 2023 (AbgÄG 2023) bezieht sich die Begrenzung auf eine Engpassleistung von 35 kWp und eine Anschlussleistung von 25 kWp. Als…
…Geschäftsbetrieben gemäß §§ 34 ff 45 Abs. 1 BAO entsprechen. Alle vom begünstigten Rechtsträger unterhaltenen Nebentätigkeiten dürfen in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Als solche Nebentätigkeiten sind neben der reinen Vermögensverwaltung auch betriebliche Tätigkeiten, die keine Zweckverwirklichungsbetriebe (unentbehrlicher Hilfsbetrieb) im, § 45 Abs…
…Prämien handeln müsse und andere Überschüsse hierbei auszuscheiden haben. Damit soll die Grenze zwischen (abzugsfähiger) Prämienrückerstattung und (zu versteuernder) Gewinnverwendung klar gezogen werden. Rz 1377: Da auf das Ergebnis des direkten Versicherungsgeschäftes im Eigenbehalt hingewiesen wird, scheiden das indirekte Versicherungsgeschäft und das Rückversicherungsgeschäft aus der…
…auszuweisenden Verlusten und erst nach Auflösung aller sonstigen satzungsmäßigen und freien Rücklagen zu verwenden (Verwendungsbeschränkung). Eine Auflösung wegen der Überschreitung der 4%-Grenze (siehe Rz 1391) ist nicht vorzunehmen (VwGH 3.9.2008, 2004/13/0022). Rz 1393: Die Zuführung und Auflösung der Risikorücklage ist…
…den steuerunwirksamen Teil vorzunehmen; hierbei ist nach dem Verhältnis zwischen steuerwirksam und steuerunwirksam gebildeten Rücklagenteilen vor der bestimmungsgemäßen Verwendung auszugehen. Rz 1334: Zuordnungsbeispiele: Als steuerneutral gebildete Rücklagenteile kommen insbesondere in Frage: Zuführungsteile, die wegen Überschreitens der 15%-Grenze gemäß § 14 Abs. 1 KStG 1988 idF…
…Versicherungszweigen dann steuerlich unbedenklich, wenn die - entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben ermittelte - Grenze von 10% nur in einzelnen Jahren und nicht dauerhaft überschritten wird. 235.3.1.6.1 Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen Rz 1367: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle hat gemäß § 153 VAG 2016…
…dem Fremdvergleichsgrundsatz standzuhalten. Die Vergütungen dürfen eine angemessene handelsübliche Höhe nicht überschreiten. Als oberste Grenze einer noch zulässigen Vergütung kann die Deckung im Warenbruttogewinn (Differenz zwischen Verkaufspreis und Einstandspreis der betreffenden Ware) angesehen werden. Ausnahmen sind nur in folgenden Fällen vertretbar: Zwingender Konkurrenzdruck Abverkauf von…