…sich die Beteiligungshöhe der B-GmbH auf mehr als 55% (bisherige Beteiligung von 10% sowie durchgeschleuste Beteiligung von 45%). Zu einer Verlustnachverrechnung der verwerteten Auslandsverluste der C-GmbH kommt es dann nicht, wenn das ausländische Umgründungssteuerrecht einen Übergang der Verlustvorträge auf die D-GmbH vorsieht. …
…3 Beteiligungsausmaß Rz 1207: Die Beteiligung muss zumindest 10% des Nennkapitals der ausländischen Gesellschaft ausmachen. Dieses Beteiligungsausmaß ist nicht ausschließlich vom Nominalkapital der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, sondern gegebenenfalls auch vom rechnerischen Wert der Gesamtanteile zu berechnen. Besitzt die ausländische Gesellschaft eigene Anteile…
… 10 Abs. 2 KStG 1988 ist auf Fruchtgenussberechtigte an Kapitalanteilen ausländischer Gesellschaften nicht anwendbar, da für das Bestehen einer internationalen Schachtelbeteiligung eine Beteiligung an der Unternehmenssubstanz erforderlich ist. 16.2.2.4 Jahresfrist Rz 1212: Für die Fristenberechnung (die Ermittlung der Frist erfolgt von "Tag…
…unterscheiden: "EU-Körperschaften" (siehe auch Rz 1204) und "vergleichbare ausländische Körperschaften" des EWR, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht Gewinnanteile aus diesen Beteiligungen unterliegen rückwirkend der Befreiungsmethode. Diese ist auf alle offenen Veranlagungen anzuwenden. Die Rückwirkung betrifft nur § 10 KStG 1988 selbst…
…4.3.10 Mittelbare Beteiligung über ausländische Gesellschaften Rz 1053: Ausländische Gruppenmitglieder dürfen im Ausmaß von über 50% am Nennkapital und an den Stimmrechten ausschließlich mit übergeordneten inländischen Gruppenmitgliedern bzw. dem Gruppenträger finanziell verbunden sein. Bis zum Ausmaß von höchstens 50% dürfen ausländische Gruppenmitglieder untereinander…
17.6.3 Drittelgrenze Rz 1248ep: Ist eine beherrschte ausländische Körperschaft gemäß § 10a Abs. 8 KStG 1988 als Finanzunternehmen einzustufen, kommt die Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung nur dann zur Anwendung, wenn nicht mehr als ein Drittel der Passiveinkünfte iSd § 10a Abs. 2 KStG 1988 des…
…1 KStG 1988 in Hinblick auf ausländische Zielunternehmen. Hält die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft eine Beteiligung an einem ausländischen Zielunternehmen (iSd § 6b Abs. 2 Z 3 lit. e KStG 1988) nach Maßgabe der dafür erforderlichen Voraussetzungen und erfüllt diese Beteiligung die Kriterien für internationale Schachtelbeteiligungen nach § 10 Abs…
…wirtschaftliche Tätigkeit (siehe dazu Rz 1248cr ff) 17.4.2 Drittelgrenze Rz 1248bx: Gemäß § 2 Z 1 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften ist die Beurteilung der Drittelgrenze grundsätzlich für jedes Wirtschaftsjahr der ausländischen beherrschten Körperschaft gesondert vorzunehmen. Rz 1248by: Die Ermittlung der Drittelgrenze gemäß § 10a Abs…
…Beteiligungsanschaffung Rz 1124: Eine Firmenwertab(zu)schreibung ist ausgeschlossen, wenn die Beteiligung an einer mitgliedsfähigen Körperschaft direkt oder indirekt von einem konzernzugehörigen Unternehmen oder von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben wird. Rz 1125: Der Konzernbegriff ist im Sinne des § 15 AktG zu verstehen…
…bestimmte Beteiligungsdauer voraus. Die Beteiligung kann sowohl als Anlagevermögen als auch als Umlaufvermögen gehalten werden. Es müssen Beteiligungserträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG 1988 vorliegen (siehe Rz 1162 bis Rz 1166). Nur eine gesellschaftsrechtliche oder eine ihr gemäß § 8…
…Beteiligungen kommen zunächst über verbundene Unternehmen gehaltene Beteiligungen an der ausländischen Körperschaft in Betracht. Der Begriff "verbundenes Unternehmen" in § 10a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 ist rechtsformunabhängig, die Körperschaft kann daher sowohl über eine weitere Körperschaft als auch über eine Personengesellschaft an der ausländischen…
…Beherrschungstatbestand hinsichtlich der X-GmbH nicht, weil sie eine unmittelbare Beteiligung von 40% an der X-GmbH hält. Es erfolgt bei der A-GmbH somit keine Zurechnung der Passiveinkünfte der X-GmbH ("CFC"), weil keine Beherrschung iSd § 10 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 vorliegt…
… 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 sein, die eine Beteiligung an einer beherrschten ausländischen Körperschaft in einer inländischen Betriebsstätte hält (siehe dazu Rz 1487). Rz 1248cf: Natürliche Personen und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 fallen…
…und ausländischen Körperschaften, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 10 Abs. 1 Z 6 KStG 1988), soweit nicht die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden ist. Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen, siehe Rz 1200 bis 1227: Diese Befreiung betrifft qualifizierte Beteiligungen an ausländischen Körperschaften (§ 10 Abs…
…die Befreiungen für Beteiligungserträge und internationale Schachtelbeteiligungen gemäß § 10 KStG 1988 sinngemäß anzuwenden. Rz 1248bb: Die ausländische beherrschte Körperschaft ist bezüglich der Einkommensermittlung wie eine vergleichbare inländische Körperschaft zu behandeln, die ihren Sitz fiktiv im Inland hat. Rz 1248bc: Für Beteiligungen an inländischen Körperschaften, dh…
30.1.10 Einkünfteentfällt aus der Veräußerung von Beteiligungen (§ 98 Z 8 EStG 1988) Rz 7988: Beschränkt steuerpflichtig sind Einkünfte ausRandzahlen 7988 und 7989: derzeit frei der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG 1988), wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Geschäftsleitung oder Sitz im…
… 10 Abs. 5 KStG 1988 die nach Rz 1242 ermittelte. Sie ist als steuerpflichtige Betriebseinnahme in die Steuerbemessungsgrundlage der österreichischen Muttergesellschaft aufzunehmen. Beispiel: Die österreichische A-AG erhält aus ihrer 9-prozentigen Beteiligung aus der ausländischen X-AG (Staat mit umfassender Amtshilfe) im Jahr 2012…
…können ausländische Gruppenmitglieder untereinander finanziell verbunden sein. Ist daher zB der inländische Gruppenträger GT am ausländischen Gruppenmitglied GM1 zu 100% beteiligt und GM1 am ausländischen Gruppenmitglied GM2 zu 50% beteiligt, kann GM2 in die Unternehmensgruppe einbezogen werden, wenn auch GT an GM2 (zB zu 10…
…auch die Stimmrechtsmehrheit an der Beteiligungskörperschaft zu erreichen (es sei denn Gesellschaftsvertrag sieht eine von der Beteiligung abweichende Stimmrechtsverteilung vor). Beispiel: Eine Körperschaft ist an der Zielkörperschaft unmittelbar mit 10% beteiligt und über eine Personengesellschaft mittelbar beteiligt. a) Die Beteiligung an der Personengesellschaft beträgt 50%…
…für OGAW Rz 1248ee: Eine Verwaltungsgesellschaft für OGAW iSd Art. 2 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2009/65/EG ist eine Gesellschaft, deren reguläre Geschäftstätigkeit in der Verwaltung von in der Form eines Investmentfonds oder einer Investmentgesellschaft konstituierten OGAW besteht (gemeinsame Portfolioverwaltung von OGAW).