…Rechtsvorschriften werden in den Arbeitsrichtlinien zur Einführung des Zollkodex der Union und Übergangsbestimmungen (ZK-2780) zusammengefasstzu entnehmen. 2. Allgemeines Mit den Art. 22 bis 38 UZK (zollrechtliche Entscheidungen) bzw. Art. 43 bis 45 UZK (Rechtsbehelf) sowie den entsprechenden Regelungen der beiden Kommissionsverordnungen bestehen unionsrechtliche Regelungen…
…im Rahmen des Entscheidungsverfahrens zu konsultieren, so ist die Entscheidung spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Annahme des Antrages zu erlassen. Muss auf Unionsebene eine Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen vorgenommen werden (Art. 211 Abs. 6 UZK), so beträgt die Frist zur Entscheidung über den Bewilligungsantrag…
…gemäß Art. 45 UZK wegen Nichtvorliegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung (nicht allerdings Abweisung mangels eines unersetzbaren Schadens - Parteiengehör ist zu gewähren!); wenn dadurch Ermittlungen im Rahmen der Betrugsbekämpfung behindert würden; wenn ein Antrag auf eine Entscheidung nicht angenommen wird, weil die…
…22 Abs. 4 UZK sind Entscheidungen der Zollbehörden ab dem Tag, an dem sie zugestellt werden oder als zugestellt gelten, vollziehbar. Gemäß Art. 45 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs keine aufschiebende Wirkung, dh die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung wird nicht ausgesetzt; die Zollbehörde hat…
…der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen, dass die Informationen unrichtig oder unvollständig waren und aufgrund richtiger oder vollständiger Angaben eine andere Bewilligung erlassen worden wäre. Die Rücknahme ist dem Bewilligungsinhaber bescheidmäßig bekannt zu geben und gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die ursprüngliche Entscheidung…
…Entscheidung ergangen ist (ex tunc). Für die im Verfahren befindlichen Einfuhrwaren entsteht - anders als im Falle des Widerrufs - die Einfuhrzollschuld nach Art. 79 Abs. 1 Buchstabe c UZK, da zumindest eine Voraussetzung (Bewilligung) für die Überführung in die Vorübergehende Verwendung rückwirkend nicht mehr vorliegt. Der…
… Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…
… 190 Abs. 1 Satz 2) BAO ergibt sich die Bindungswirkung des Feststellungsbescheides. Beschwerden gegen den abgeleiteten Bescheid, die lediglich die Rechtswidrigkeit der im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen geltend machen, sind daher als unbegründet abzuweisen (zB VwGH 7.7.2004, 2004/13/0069). Die Anpassung abgeleiteter Bescheide…
…Wirtschaft oder der Wirtschaftskammer vom Neugründer mittels Formular NeuFö 5 beim Wohnsitzfinanzamt einzuholen. Die gesetzliche Berufsvertretung bzw., die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder die Wirtschaftskammer händigt dem Neugründer für die Einholung der Stellungnahme das Formular aus. Die Stellungnahme des Finanzamtes ist nach erfolgter Prüfung dem…
…Aussetzung einer Entscheidung, die nicht zurückgenommen, geändert oder widerrufen werden kann. (5) Die Zollbehörden überwachen die Bedingungen und Voraussetzungen, die der Inhaber einer Entscheidung erfüllen muss. Sie überwachen ferner, dass die sich aus dieser Entscheidung ergebenden Verpflichtungen eingehalten werden. Ist der Inhaber der Entscheidung seit…
…sie ihre Entscheidung stützen wollen, dem Antragsteller mit, der Gelegenheit erhält, innerhalb einer ab dem Tag, an dem er diese Mitteilung erhält oder an dem sie als diesem zugestellt gilt, laufenden Frist Stellung zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Antragsteller die Entscheidung in…
…von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch gemäß § 1 Z 3 NeuFöG ist der amtliche Vordruck dem Gericht jedoch spätestens gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung vorzulegen. Rz 101: Im Hinblick auf die in § 4 NeuFöG als Voraussetzung für die Befreiungen nach dem…
…Schutzmaßnahmen oder einem zusätzlichen Zoll, der sich aus der Aussetzung von Zugeständnissen ergibt, und der Fall fällt unter Artikel 166 Abs. 1 Buchstabe h, i, m oder p UZK-DA, ist die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht erforderlich. Siehe vollständige Terminologie gemäß Art. 166 Abs…
…6 UZK auf Unionsebene erforderlich, so übermittelt die zuständige Zollverwaltung der für die Entscheidung über den Antrag zuständigen Zollbehörde den Vorgang unverzüglich der Kommission. Der Antragsteller hat in diesen Fällen dem Bewilligungsantrag alle Unterlagen anzuschließen, die die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen ermöglichen bzw. erleichtern. Das…
…Überprüfung der Anmeldung Die Fallback-Anmeldungen sind von den Kundenteams auf ihre Richtigkeit hin zumindest soweit zu überprüfen, um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle einer…
…Bei einer Prüfung des zuständigen Zollamtes wurde das Fehlen einer aufrechten Bewilligung festgestellt, woraufhin das Unternehmen eine rückwirkende Erneuerung der Bewilligung auf den Zeitpunkt des Auslaufens der vorangegangenen Bewilligung beantragte. Das Zollamt bewilligte aber nur bis zum Zeitpunkt der Neubeantragung. Tenor der Entscheidung: Grundsätzlich ist…
…Musteranträge). 1.2.5.8 Form und Inhalt von Bescheiden gemäß § 44 Abs. 2 BAO 1.2.5.8.1 Rechtsnatur des Ausnahmebescheides Rz 209: Der Ausnahmegenehmigungsbescheid ist ein Ermessensbescheid, sodass die Entscheidung, ob einem entsprechender Antrag stattgegeben oder dieser abgewiesen wird, im Sinne des …
…können sie ein Sachverständigengutachten von einem Vertreter der nationalen Luftfahrtbehörden anfordern. Der Einführer trägt die Kosten des Sachverständigengutachtens. Bei der Entscheidung, ob sie ein Sachverständigengutachten anfordern, berücksichtigen die Zollbehörden das Risiko, dass die Kosten des Sachverständigengutachtens den Nutzen der Zollaussetzung für den Einführer in dem…
…Bescheid deshalb vorläufig zu erlassen, weil in einiger Zeit eine abgabenbehördliche Prüfung (zB eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO) beabsichtigt ist. Rz 189: Die Erlassung eines endgültigen Bescheides (nach einem vorläufigen) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch dann zulässig, wenn die Erlassung des vorläufigen…
…mit § 87 ZollR-DG) NBG - nachträgliche Begünstigung im Rahmen der Zollbefreiungen (ZBefrVO i.V. mit § 87 ZollR-DG) Das Zollamt entscheidet in diesen Fällen über beide Anträge und ist durch entsprechende Vermerke 1) Entscheidung über den Antrag auf gesonderte Feststellung gemäß § 87 ZollR-DG 2…