… 18 Abs. 5 Z 1 erster TS UmgrStG idF 2. AbgÄG 2014). Der darüber hinausgehende Veräußerungserlös (Wertsteigerungen nach dem Einbringungsstichtag in der Sphäre der übernehmenden GmbH) ist nach allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln. Für die Rechtslage vor StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015 gilt…
…übernehmende Gesellschaft über. Beispiel: Wird eine österreichische GmbH, deren Umsätze bereits mehrere Jahre über 50 Mio. EUR betragen und die daher gemäß § 3 Abs. 2 VPDG zur Erstellung eines Master File und eines Local File verpflichtet ist, im Jahr X6 auf eine andere österreichische GmbH…
…2 Z 2 bzw. 5 UmgrStG). Der Vertrag wird dem (auch für die übernehmende GmbH zuständigen) FA erst im Zuge der Abgabe der ESt-Jahreserklärung des Einbringenden am 18.6.0218.6.X2 bekannt gegeben. Mangels Rückwirkung ist bei Vorliegen aller Anwendungsvoraussetzungen des § 12 UmgrStG…
…die vollen) 400 auf die verbleibenden 25% (die vollen) 400 auf die verbleibenden 25% die (gekürzten) 300 auf die übertragenen 25% die (gekürzten) 300 auf die übertragenen 25% entfallen. Im Zuge der Einbringung werden somit Verlustvorträge in Höhe von 400 auf die übernehmende GmbH übertragen…
…Die übernehmende Körperschaft kann für die von ihr vorgenommenen Anschaffungen bzw. Herstellungen des Wirtschaftsjahres, in das der Umgründungsstichtag fällt, den Investitionshöchstbetrag ihrerseits (zur Gänze bzw. aliquot bei Rumpfwirtschaftsjahren) berücksichtigen. Beispiel 1: Die A-GmbH (Bilanzstichtag 31.12.) hat am 1.4.X1 eine Maschine um…
…nicht auch das Wirtschaftsjahr der übernehmenden Körperschaft, ist die Abzugsfähigkeit der vom Ausschlusstatbestand betroffenen Verluste ab dem Wirtschaftsjahr, in das der Einbringungsstichtag fällt, nicht mehr gegeben. Beispiel: A bringt zum 30.6.X1 einen Gewinn bringenden Teilbetrieb in die defizitäre A-GmbH (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr…
…Der Verkehrswert der spaltenden Z-GmbH beträgt 2.000 und der darin enthaltene abzuspaltende Teilbetrieb 1 weist einen Verkehrswert von 900 auf. Gesellschafter der übernehmenden A-GmbH mit einem Verkehrswert von 100 und Anschaffungskosten von 50 ist die natürliche Person S. Steuerlich liegt für die…
…werden, weshalb auch nur eine Meldung zu übermitteln ist. Als meldender Steuerpflichtiger kommen diesfalls A, B oder die übernehmende X-GmbH in Frage. Alternativ können (wie in Variante 1) aber auch gesonderte Meldungen übermittelt werden. Dies gilt sinngemäß auch für die Anzeigepflicht gemäß § 43 Abs…
…Confusio) bei der übernehmenden Körperschaft stammen, in dem dem Einbringungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr steuerlich zu berücksichtigen (siehe auch Rz 162 ff). Beispiel: A bringt sein Einzelunternehmen in die B-GmbH ein, deren Alleingesellschafter B ist. Im Einzelunternehmen wurde eine Forderung gegenüber der B-GmbH in Höhe…
…übernehmenden Körperschaft D-GmbH) ist eine gruppenbezogene Betrachtungsweise anzustellen. Ist der Objektbezug bzw. die Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben, kommt es zu einer entsprechenden Kürzung beim Gruppenträger. Gruppen-Zins- oder Gruppen-EBITDA-Vortrag: Einbringungsbedingt kann es auch durch die gruppenbezogene Betrachtungsweise im Hinblick auf die übernehmende…
…der spaltenden Z-GmbH je 275, das Beteiligungsverhältnis an beiden Gesellschaften je 50% und der Verkehrswertanteil je 550 (50% des verbliebenen Vermögens in Höhe von 1.100). In der Folge ist eine fiktive Verschmelzung der neuen fiktiven Zwischengesellschaft auf die übernehmende A-GmbH zu unterstellen…
…000 Euro wird zum Verlustvortrag der B-GmbH. Ein Verlustrücktrag auf die Gewinne des A ist unzulässig. Im Falle von Umgründungen mit Stichtagen im Jahr 2020 (bei abweichendem Wirtschaftsjahr ggf. mit Stichtagen im Jahr 2021) können sowohl der übernehmende als auch der übertragende Rechtsträger nach…
…und weiterführt. Im Rahmen der stillen Mitunternehmerschaft findet nur eine Erfolgsabgrenzung zwischen der übertragenden B-GmbH und der übernehmenden A-GmbH statt, wenn der Umwandlungsstichtag nicht mit dem Bilanzstichtag der stillen Mitunternehmerschaft übereinstimmt. C möchte am vereinigten Vermögen der übernehmenden A-GmbH beteiligt sein. In…
…dem für die A-GmbH zuständigen Finanzamt zu erfolgen, wobei als meldende Steuerpflichtige die übernehmende A-GmbH festgelegt wird (§ 2 Abs. 1 UmgrMV). Für die A-GmbH als meldende Steuerpflichtige entfällt die Anzeigepflicht gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG; da die A-GmbH eine kombinierte Meldung…
…den Übernehmenden übergehen, für diesen maßgebend. Beispiel: Die A-GmbH (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) weist zum 31.12.01 eine Pensionsrückstellung iSd § 14 EStG 1988 in Höhe von 100.000 aus. Der Wertpapierbestand beträgt 20.000 (25% der Rückstellung zum 31.12.00). Die A-GmbH…
…eigenen vortragsfähigen Verluste der übernehmenden Tochtergesellschaft im Gesamtbetrag von 20.000 um die bei der Muttergesellschaft vorgenommene dem Grunde nach abzugsfähige Teilwertabschreibung von 10.000 zu kürzen. Die Kürzung wird im Veranlagungszeitraum 00 (= Verschmelzungsjahr) wirksam. Die Verluste der übertragenden M-GmbH in Höhe von…
…wenn sichergestellt ist, dass im Falle einer späteren Veräußerung durch die übernehmende deutsche GmbH der volle Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und gemeinem Wert zum Umwandlungsstichtag mit dem KöSt-Satz besteuert wird. 3.4.2.1d. Vorzeitige Fälligstellung offener Raten (ab 1.1.2016) und Festsetzung der…
…entfallende Aufwandszinsen bilden bei der übernehmenden Körperschaft verdeckte Ausschüttungen. Die Tilgung des als Rücklage zu behandelnden Teiles der Verbindlichkeit ist eine Einlagenrückzahlung und vermindert den am Subkonto ausgewiesenen Betrag. Beispiel: A bringt zum 31.12.08 sein Einzelunternehmen in die X-GmbH (A ist 100…
…Z 3 UmgrStG einbringen (Kapitalanteil von je 30%), an dem sie im Verhältnis zueinander im selben Ausmaß (zu je einem Drittel) wie an der übernehmenden GmbH (zu je einem Drittel) substanzbeteiligt sind. Rz 1090e: Die (Mit-)Übertragung von Sonderbetriebsvermögen ist vom Anwendungsbereich des § 19 Abs…
…gehen spaltungsbedingt die 50.000 auf die übernehmende Gesellschaft über. Die restlichen 50.000 verbleiben mangels einer unter § 8 Abs. 4 Z 2 lit. c KStG 1988 fallenden Strukturänderung bei der X-GmbH als vortragsfähige Verluste. Bei Abspaltungen kommt ein umgründungsbedingter Verlustvortragsübergang erst nach der…