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LStR 2002 Rz 11181–1122942.5.15 § 70 EStG 1988 bis § 84 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…dass wegen Kumulation von im Haftungswege und bei Veranlagung festgesetzter Lohn- bzw. Einkommensteuer keine weit überhöhte Abgabe von derselben Bemessungsgrundlage ein und desselben Abgabepflichtigen eingehoben wird? 4.4.Darf die Lohnsteuer bei der "Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben" mit Rücksicht auf die möglichen Folgen bei der…

LStR 2002 Rz 140442 ANHÄNGE
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

42 ANHÄNGE 42.1 Kilometergelder Rz 1404: Die besonderen Reisegebühren gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 5 Reisegebührenvorschrift 1955 betragen: | | ab 01.01.2011 | ab 01.01.2025 | Ab 01.07.2025 | 1. für Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum…

LStR 2002 Rz 263–2665.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…am An- und Abreisetag: | Pendlerpauschale | nein | Tagesgeld | ja | Kilometergeldersatz | nicht steuerbar | Sachbezugswert für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte -Wohnung | nein | Werbungskosten (Kilometergeld) bei Einsatz des Privat-PKW | ja Variante 2: Reisekostenersätze werden von der Wohnung aus…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Reisespesen zu den diversen Veranstaltungen betreffend Frauenpolitik als Werbungskosten anzuerkennen. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. ein allfälliges Pendlerpauschale abgegolten, Kilometergelder stehen für diese Fahrten nicht zu. Arbeitsstätte ist jene, von der aus der politische Funktionär seine politische Tätigkeit hauptsächlich ausübt…

LStR 2002 Rz 140642.3a Steuerliche Behandlung von Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

42.3a Steuerliche Behandlung von Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind Rz 1406a: Die an einem TwinningTwinning ist ein Instrument des Verwaltungsaufbaus und beruht auf der Zusammenarbeit zwischen Behörden und/oder anerkannten ermächtigten Einrichtungen (mandatierten Stellen -Projekt beteiligten mandated…

LStR 2002 Rz 3565.9.12 Fahrrad
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Kilometern multipliziert mit 0,50 Euro je km und den von 01.07. bis 31.12.2025 absolvierten Kilometern multipliziert mit 0,25 Euro je km, für insgesamt maximal 3.000 km. Anstelle des Kilometergeldes können die tatsächlichen Werbungskosten nachgewiesen werden. Siehe auch Rz 386.

LStR 2002 Rz 805–80811.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) Rz 805: Ein jährlicher Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dieser Absetzbetrag deckt den normalen Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und…

LStR 2002 Rz 369–3745.9.18 KFZ
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Werbungskosten berücksichtigt werden (VwGH 08.10.1998, 97/15/0073). Benützt der Arbeitnehmer sein eigenes Fahrzeug, sind aber bei beruflichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 Kilometer im Kalenderjahr die amtlichen Kilometergelder imanzusetzen (Kilometergeldverordnung Schätzungsweg als tatsächliche Kosten anzusetzen., BGBl. II Nr. 289/2024)…

LStR 2002 Rz 140542.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

42.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen Rz 1405: In der folgenden Tabelle sind die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 gemäß der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland (BGBl. II…

EStR 2000 Rz 1612–1615Personenkraftwagen im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Aufwendungen (Treibstoff, anteilige Fixkosten usw., keine AfA), nicht jedoch Kilometergelder geltend gemacht werden (vgl. Rz 1613). Ausübung einer selbständigen und nichtselbständigen Tätigkeit am selben Ort: Sofern diese Tätigkeiten in einem derartigen Zusammenhang stehen, dass sich die eine Tätigkeit aus der anderen ergibt, sind Aufwendungen für…

LStR 2002 Rz 287–2905.6.6 Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…festzuhalten sind (§ 2 Abs. 2 Kilometergeldverordnung). Siehe Abschnitt 42.2a (Rz 1405b). Für den Nachweis zur Inanspruchnahme von steuerfreien Tagesgeldern sind auch der Beginn und das Ende der Fahrt (Uhrzeit) aufzuzeichnen. Neben einem Fahrtenbuch können auch Belege und Unterlagen sowie elektronische Aufzeichnungen, die diese Merkmale…

EStR 2000 Rz 1569–1574Kammerbeiträge
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Kammerbeiträge Rz 1569: Siehe Rz 1412 ff. Kfz-Aufwendungen Rz 1570: Siehe "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Kilometergeld Rz 1571: Siehe LStR 2002 Rz 289 und Rz 371, und Stichwort "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Zur Höhe siehe LStR 2002 Rz 1404. Ab 1. Jänner 2011 bis…

EStR 2000 Rz 4769–478214.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

14.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben 14.3.5.1 Personen- und Kombinationskraftwagen Rz 4769a: Die Begriffe "Personenkraftwagen" und "Kombinationskraftwagen" sind entsprechend der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 auszulegen. Die Verordnung ist in Bezug auf die Einkommensteuer auf…

LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkostendort angeführten Voraussetzungen steuerfrei ausgezahlt werden (zB Kilometergeldsiehe Rz 735 ff) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Rz 707717: Verlagert sich das regelmäßige Tätigwerden zu einer neuen Arbeitsstätte (Dienstort), sind die Fahrten vom Wohnort zu…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Siehe auch Beispiel Rz 10291. Rz 292: Verlagert sich das regelmäßige Tätigwerden zu einer neuen Arbeitsstätte (Dienstort), sind die Fahrten vom Wohnort zu dieser Arbeitsstätte…

LStR 2002 Rz 312–3135.6.7.6 Auslandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…

LStR 2002 Rz 269–2705.4.6 Vorgangsweise bei Kundenbesuchen auf dem Arbeitsweg
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…Allfällige Kilometergeldersätze sind steuerpflichtig. Rechtslage ab 01.05.2013 Für die Entfernung der direkten Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist ein Sachbezugswert anzusetzen. Es steht allerdings kein Pendlerpauschale zu. Allfällige Kilometergeldersätze sind steuerpflichtig. Rz 270: Für eine auf Grund des Kundenbesuchs erforderliche zusätzliche Wegstrecke…

LStR 2002 Rz 278–2805.6 Reisekosten (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6 Reisekosten (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988) 5.6.1 Reisebegriff (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988) Rz 278: Eine Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten zwischen…

LStR 2002 Rz 3115.6.7.5 Inlandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.5 Inlandsreisen Rz 311: Der Werbungskostenabzug für den Verpflegungsmehraufwand beträgt 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) für 24 Stunden. Die Aliquotierung erfolgt stets nach 24-Stunden-Zeiträumen. Diese Frist wird durch jede Reise ausgelöst. Eine Fortbewegung bis zu drei Stunden löst…