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KStR 2013 Rz 1012–101415.2.6 Ausländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien02.02.2015

…3 KStG 1988 fällt, vergleichbar ist, ist aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts zu beurteilen. Die ausländische Körperschaft muss hinsichtlich ihrer Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft entsprechen (Typenvergleich, siehe Rz 134). Rz 1013: Steht ein ausländisches Gruppenmitglied seinerseits an der Spitze einer…

VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…nach deutschen Vorschriften an eine deutsche Konzerngesellschaft zu einem grenzüberschreitenden Sachverhalt mit einer österreichischen Konzerngesellschaft, in dem ein Sachverhalt festgestellt wird, so ist diese Sachverhaltsdarstellung im Rahmen der österreichischen Betriebsprüfung zu berücksichtigen und entsprechend zu würdigen. Eine Bindungswirkung des deutschen Rulings für die österreichischen Behörden…

LStR 2002 Rz 124133a.2 Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…2010). Trifft dies für mehrere Finanzämter zu oder hat der Steuerpflichtige im Inland weder eine Betriebsstätte noch unbewegliches Vermögen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten (österreichischen) Wohnsitz des Abgabepflichtigen. In Ermangelung eines solchen (oder bei Gefahr in Verzug) ist jenes Finanzamt zuständig, welches vom…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…

VS-11101.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…verbrauchsteuerrechtlichen Beschränkungen in der Beförderung und können auch ohne weiteres steuerliches Verfahren verwendet werden. Letzteres gilt jedoch nicht im Falle ihrer Verwendung als Kraft- oder Heizstoff. Wenn dies aus dem (deutschen) Text auch nicht eindeutig hervorgeht, werden durch Absatz 2 nur solche handelsüblichen Behältnisse erfasst…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Anhang (zu Abschnitt 3.4.1) Rz 335: Asiatische Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 13/1967; Aushilfegesetz, BGBl. Nr. 712/1976 (§ 17 Abs. 1); Auslandsanleihengesetz, BGBl. Nr. 239/1958 (§ 4); Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958 (§ 29); Donaukommission, BGBl. Nr. 249/1965 (Art. V); Energieanleihegesetz 1955, BGBl. Nr…

AH-11301. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

1. Rechtsgrundlagen (1) Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der…

LStR 2002 Rz 1373.8 Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

3.8 Anhang Rz 137b: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Steuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Privilegien: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24…

AH-11203. Befreiungen durch Abkommen zur Hilfeleistung
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

3. Befreiungen durch Privilegien und ImmunitätenAbkommen zur Hilfeleistung 3.03.1. Anwendungsvorschriften und RechtsgrundlagenAnwendung 3.0.1. Rechtsgrundlage Allgemeine Rechtsgrundlage ist(1) Im Katastrophenhilfefall werden außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen bei der Verbringung von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bzw. in das Bundesgesetz überGemeinschaftsgebiet (auch die EinräumungRückbringung von Privilegien…

EStR 2000 Rz 327–3343.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…und Bezüge während eines solchen Zeitraumes von der Einkommensteuer befreit sind (Abschnitt 33 UNIDO-Abkommen). 3.4.3.1.4 Angestellte der Organisation Rz 331: Angestellte der Organisation (auch österreichische Staatsbürger) genießen die Befreiung von der Einkommensteuer hinsichtlich der Dienstbezüge (einschließlich der Ruhebezüge) der Organisation…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

1. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Der Begriff der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

3.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz 3.34.1. Mehrkindzuschlag Rz 167: Für die Gewährung des Mehrkindzuschlags ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…

AH-1130Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.04.2008

  Die Arbeitsrichtlinie »AH-1130 (»Arbeitsrichtlinie Strafbestimmungen im AHR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…werden. Gemäß Art. 17 lit. d steht die österreichische Staatsbürgerschaft dieser Steuerbefreiung nicht entgegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist unerheblich, ob der Angestellte der Europäischen Freihandels - Assoziation in einer Dienststelle dieser Gemeinschaft tätig ist oder von derselben zur Dienstableistung an eine EG - Institution entsandt wird…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…

GK-09005. Zuständigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

5. Zuständigkeiten 5.1. Grenzüberschreitender Verkehr (1) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inlandin einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugen ist gemäß §§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992 7 Abs. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Zollamt zuständig, das als erstes befasst wird oder…

GK-0900Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

  Die Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900) stellt einen Auslegungsbehelf zu der von den Zollämternvom Zollamt Österreich zu erhebenden Kraftfahrzeugsteuer für in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…