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5 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2610–26366.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…91/13/0143; VwGH 29.4.1965, 0605/64). 6.21.2a Beiträge zur Errichtung öffentlicher Wege, Aufschließungskosten Rz 2626: Aufschließungskosten (Beiträge zur Verkehrserschließung durch öffentliche Interessentenwege oder Ortsstraßen, Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, gesetzliche Beiträge zu Fußgängerzonen usw.) sowie Kosten von Schutzbauten (zB Hochwasserschutz…

EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…gesonderte (immaterielle) Wirtschaftsguteigenschaft nicht ausgeschlossen (VwGH 18.2.1999, 97/15/0015). Rz 578: Beiträge zur Errichtung öffentlicher Interessentenwege und Aufschließungsbeiträge für den Ausbau einer Ortsstraße zählen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Dies gilt ebenso für solche Aufwendungen einer Gemeinde für die Errichtung…

EStR 2000 Rz 482–4914.1.10.4.2 ABC der Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…1 EStG 1988 (siehe Rz 6622). Beiträge zur Errichtung öffentlicher Interessentenwege und Aufschließungsbeiträge Rz 488: Siehe Rz 2626 ff Belieferungsrecht Rz 489: Das Belieferungsrecht (zB für Bier) ist mit dem Betrag des hingegebenen Zuschusses bei der Brauerei zu aktivieren und gleichmäßig auf die Zeit der…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann (siehe Rz 32 ff). Beispiel: Es wird ein Schreiben zur Anbahnung eines Kaufvertrages über ein Gemeindegrundstück bei der Gemeinde eingebracht. Der Tatbestand der Eingabe wird nicht verwirklicht, da der Verkauf des Grundstückes nicht im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis…

VB-08001.1.1. Öffentliche Interessen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Mist, Jauche, Gülle und organisch kompostierbarem Material als Abfall ist dann nicht im öffentlichen Interesse, wenn diese im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anfallen und im unmittelbaren Bereich eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einer zulässigen Verwendung zugeführt werden.