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ZT-28001. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…

ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Tore, Fenster und sonstige Öffnungen mittels Überwachungskontakte auszustatten sind. Bei "scharfgeschalteter" Anlage bewirken alle Bewegungen an den Türen bzw. Toren eine Auslösung des akustischen Alarms vor Ort und gegebenenfalls bei einer Überwachungsstelle (zB Portier); sämtliche Alarmauslösungen sind zusätzlich aufzuzeichnen (Protokoll). 12.2. Videoanlage 8.2…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Frachtbrief) Werden die im Versandverfahren beförderten Waren einem zugelassenen Empfänger nach Art. 44 UZK-TDA übergeben und von diesem Unstimmigkeiten festgestellt, sind diese der Überwachungsstelle mitzuteilen. Diese setzt das Zollamt Wien mittels Vordruck Lager Nr. Za 40 in Kenntnis. Im Feld 99 der zusätzlichen Kopie…

ZK-25403.4. Übertragung von Waren der Endverwendung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…Ausfuhr Die Zollanmeldung richtet sich nach den dafür allgemein geltenden Vorschriften. Besondere Angaben: Feld 37/1: Code 10 4* Feld 37/2: Code: 2BV Feld 44: Geschäftszahl der Bewilligung oder des Antrages (e-zoll: Code N990 oder 2VEU) und die Überwachungsstelle 3.5.2.2…

VB-07204. Zentralstelle Marktüberwachung des Zollamtes Österreich
geltende FassungRichtlinien01.02.2023

4. Zentralstelle Marktüberwachung des Zollamtes Österreich (1) Angesichts des Umfangs der nach der Verordnung (EU) 2019/1020 zu vollziehenden Materien ist ein entsprechend leistungsstarker First-Level-Support erforderlich. Im Bereich der Zollstelle Wien des Zollamtes Österreich wurde daher die Zentralstelle Marktüberwachung eingerichtet: Zollamt Österreich Zollstelle…

ZK-0612Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A) | Beschreibung: | Bei Zollverfahren, für die eine Überwachung vorgesehen ist (z.B. passive Veredelung), ist die Überwachungszollstelle anzugeben.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Zollstellennummer | Ref | an8…

ZK-0612Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A) | Beschreibung: | Bei Zollverfahren, für die eine Überwachung vorgesehen ist (z.B. passive Veredelung), ist die Überwachungszollstelle anzugeben.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Zollstellennummer | Ref | an8…

ZT-28005. Zollämter
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.  

ZT-28004. Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

4. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die Kontingentstelle ist…

ZK-0612Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A) | Beschreibung: | Bei Zollverfahren, für die eine Überwachung vorgesehen ist (z.B. aktive Veredelung), ist die Überwachungszollstelle anzugeben. Nur anzugeben, sofern keine Angabe auf Positionsebene in der Untergruppe "Überwachungszollstelle" erfolgt.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format |…

ZK-17702.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

2.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung Die Zollbehörden sind verpflichtet, sowohl die Abwicklung der bewilligten Vereinfachung selbst als auch die erteilten Bewilligungen zu überwachen. 2.4.1. Überwachung des Verfahrens Im Sinne des Art. 5 Z 27 UZK umfasst die zollamtliche Überwachung…

ZK-25906. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46 und Art. 48 | - | - | - Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung der pV genannte Überwachungszollstelle…

ZT-28002. Zweck der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Zweck der Überwachung In mehreren Zollpräferenzvereinbarungen der Union (Beispiel: Assoziationsabkommen mit mehreren Mittelmeerländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie APS) und Rechtsakten zur Regelung von Handelsmaßnahmen (Textilien, Schuhe, Obst und Gemüse) sind derartige Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Diese dienen in erster Linie der Beschaffung von…

ZK-25007. Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

7. Zollamtliche Überwachung Gemäß Art. 23 UZK hat der Inhaber einer Entscheidung über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkung auf die Aufrechterhaltung der Entscheidung oder deren Inhalt haben können, die Zollbehörden unverzüglich zu unterrichten (siehe auch Abschnitt 1.1.10.). 7…

MO-87002. Zuständigkeit der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

2. Zuständigkeit der Überwachung (1) Zuständige Kontrollbehörde zur Überwachung, einschließlich körperlicher Kontrollen, sowie Beleg- und Buchprüfung ist an sich die Interventionsstelle (in Österreich die Agrarmarkt Austria (AMA), Dresdnerstraße 70, 1200 Wien). (2) Jedoch sind die Zollstellen dann für die Überwachung zuständig, wenn die Waren aus…

ZK-23706. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung 6.1. Mitteilungspflichten | UZK | DA | IA | TDA | 23 (2) | | | Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, der Überwachungszollstelle Mitteilung über alle Ereignisse zu machen, die nach Erteilung der Bewilligung für die Zolllagerung…

MO-87001.3. Ziel der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1.3. Ziel der Überwachung (1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 569/88 der Kommission zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2919/92 sind gemeinsame Durchführungsbestimmungen für die Überwachung der Verwendung oder Bestimmung von Erzeugnissen aus den Beständen der Interventionsstellen (Interventionserzeugnisse) festgelegt worden. (2…

ZK-25606. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46, Art. 48 | - | Art. 265 | - 6.1. Überwachungsgrundsatz Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung…

UZKArtikel 134 Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 134 Zollamtliche Überwachung (1) Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs der zollamtlichen Überwachung und können Zollkontrollen unterzogen werden. Sie unterliegen gegebenenfalls Verboten und Beschränkungen, die unter anderem aus folgenden Gründen gerechtfertigt sein können: Aufrechterhaltung der…