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LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…

UP-30005. Verifizierung - Materielle Prüfung von in Österreich bzw. in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

5. Verifizierung - Materielle Prüfung von in Österreich bzw. in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen 5.1. Prüfung von in Österreich ausgestellten Präferenznachweisen 5.1.1. Grundsätzliches Um die richtige Anwendung der Zollpräferenzmaßnahmen sicherzustellen, obliegt es der Zollbehörde, das Zutreffen der in Österreich ausgestellten Präferenznachweise zu prüfen. Da…

ZK-17702.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

2.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung Die Zollbehörden sind verpflichtet, sowohl die Abwicklung der bewilligten Vereinfachung selbst als auch die erteilten Bewilligungen zu überwachen. 2.4.1. Überwachung des Verfahrens Im Sinne des Art. 5 Z 27 UZK umfasst die zollamtliche Überwachung…

ZT-250539.3.3. Materielle Prüfung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…

ZK-25906. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46 und Art. 48 | - | - | - Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung der pV genannte Überwachungszollstelle…

GK-04204. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 48 Abs. 1 des Kraftfahrliniengesetzes haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 684/82 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente sind dem Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. (3…

ZK-06126. Überprüfung der Anmeldung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

6. Überprüfung der Anmeldung Die Fallback-Anmeldungen sind von den Kundenteams auf ihre Richtigkeit hin zumindest soweit zu überprüfen, um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle…

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

5.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren) 5.2.1. Grundsätzliches Das Prüfungsverfahren gemäß den Ursprungsregeln ist bei Vorliegen eines formell gültigen Präferenznachweises das anwendbare Verfahren zur Klärung von Zweifeln am Ursprung der Ware. Ein formell gültiger Präferenznachweis eröffnet dem Anmelder grundsätzlich…

ZK-25606. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46, Art. 48 | - | Art. 265 | - 6.1. Überwachungsgrundsatz Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung…

ZK-42003. Rolle des Prüforganes - Art. 48 UZK
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Rolle des Prüforganes - Art. 78 ZK48 UZK Das Art. 78 ZKDas Art. 48 UZK-Prüforgan prüft: 3.1. Belege entsprechend der Rolle des Kontrollorganes (Abschnitt 2.) Die unter Abschnitt 1.3.2.1. zur Versendung bzw. unter Abschnitt 1.3.2.2. zur Beförderung…

VB-02003. Maßnahmen der Aufsichtsorgane
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3. Maßnahmen der Aufsichtsorgane 3.1. Lebensmittelaufsichtsorgane (1) Die Lebensmittelaufsichtsorgane (d.s. die vom Landeshauptmann bestellten Lebensmittelinspektoren) sind befugt, überall dort, wo sich Waren befinden, die den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes unterliegen, Nachschau zu halten; dabei können sie auch Warenproben entnehmen. (2) Bei Waren…

UZK-IAUnterabschnitt 8 Überprüfung der Ursprungseigenschaft im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 8 Überprüfung der Ursprungseigenschaft im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 108 Pflichten der zuständigen Behörden in Bezug auf die Überprüfung der Ursprungseigenschaft ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Um die Erfüllung…

UZKArtikel 48 Nachträgliche Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 48 Nachträgliche Kontrolle Zum Zwecke der Zollkontrollen können die Zollbehörden die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben in einer Zollanmeldung, einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, einer summarischen Eingangsanmeldung, einer summarischen Ausgangsanmeldung, einer Wiederausfuhranmeldung oder einer Wiederausfuhrmitteilung sowie das Vorhandensein und die Echtheit, Richtigkeit und…

GK-04004. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bzw. § 48 Abs. 1 des Kraftfahrliniengesetzes haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 684/82 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…

ZK-23706.7. Prüfungen und Kontrollen
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

6.7. Prüfungen und Kontrollen Zu den Routineprüfungen zählt die Bestandsaufnahme, welche bei allen Zolllagern mindestens einmal jährlich durchzuführen ist. Sofern es sich um Zolllager ohne Verwahrungslager handelt, kann dies entfallen, wenn seit der letzten Prüfung keine Lagerbewegungen stattgefunden haben. Anlassbezogen soll aber hinterfragt werden…

ZT-34004. Zweifelsfälle
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

4. Zweifelsfälle Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/581 lautet: "Haben die Zollbehörden den begründeten Verdacht, dass eine ihnen gemäß Artikel 2 Absatz 1 bereitgestellte Bescheinigung gefälscht wurde, so können sie ein Sachverständigengutachten von einem Vertreter der nationalen Luftfahrtbehörden anfordern. Der Einführer trägt die Kosten…

UP-30004.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

4.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung Die Prüfung der Rückseite des Antragsformulars ist von besonderer Bedeutung, weil sie die Angaben und Erklärung des Ausführers über die sachliche Richtigkeit der Warenverkehrsbescheinigung betrifft. Die Rückseite des Antragsformulars ist jedenfalls in deutscher Sprache abzufassen. 4.5…