…wer die Heilkunde ohne (abgeschlossenes) Studium ausübt, selbst wenn er sich auf andere Art die hiefür notwendigen Kenntnisse angeeignet hat. Rz 5220: Nicht unter die (tier-)ärztliche Tätigkeit fallen etwa Ärztepropagandist = Arzt, der als Konsulent der Pharmazeutischen Industrie für Medikamente wirbt (VwGH 2.2…
…2. Tätigkeit als Arzt Rz 942: "Tätigkeit als Arzt" ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin". Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasst gemäß § 2 Abs. 2 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 idgF jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit…
…gewissen Prozentsatz sowohl dem Primararzt als auch den Assistenz- bzw. Turnusärzten aus. Bei dieser Art der Auszahlung sind die besonderen Gebühren ein Teil der Dienstbezüge dieser Ärzte. Sie sind zusammen mit dem laufenden Monatsbezug der Lohnsteuer zu unterziehen. Siehe auch EStR 2000 Rz 5223. 2)…
…Betriebsausgabe zu berücksichtigende arithmetische Mittel, wobei sich folgende Rechtsfolgen ergeben können: Bei Steuerpflichtigen, die Pflichtbeiträge nur zur Krankenversorgung der Kammern der selbständig Erwerbstätigen leisten (zB niedergelassene Ärzte), sind diese Pflichtbeiträge bis zum so ermittelten monatlichen Grenzbetrag als Betriebsausgaben absetzbar. Bei Steuerpflichtigen, die Pflichtbeiträge zur Krankenversorgung…
…gewöhnlich eine inländische feste Einrichtung zur Verfügung steht und die Einkünfte dieser zuzurechnen sind. Der Begriff "freier Beruf" umfasst nach diesem Abkommen insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Buchsachverständigen…
…des öffentlichen Rechts auftreten und innerhalb eines festgesetzten Gebietes bzw. Bereiches mit einer entsprechenden Macht- und Entscheidungsbefugnis (Imperium) ausgestattet sind (siehe zB die ständigen ärztlichen Beisitzer in den Patientenschiedsstellen der Ärztekammer (§ 66a Abs. 1 Z 6 ÄrzteG 1998), Fleischuntersuchungsorgane nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG…
…Der Kunden-, Klienten- bzw. Patientenstock zählt - abgesehen von bloßer Laufkundschaft (VwGH 19.5.1993, 91/13/0022) - regelmäßig zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen, insbesondere bei freien Berufen (Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Ärzte; vgl. VwGH 11.11.1992, 91/13/0152; VwGH 19.5.1993, 91/13/0022; VwGH…
…zu gewerblichen Einkünften, sonst zu Einkünften im Sinne des § 29 Z 1 oder 3 EStG 1988. 7.1.4 Gewerbetreibende und Freiberufler Rz 768: Stehen Gewerbetreibende oder Freiberufler (zB Masseure, Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder) im Rahmen ihres Betriebes auch dem Rechtsträger zur Verfügung, sind die Vergütungen…
…nach Berufsstand Pflichtbeiträge an folgende Verbände zu leisten: Apothekerkammer (§ 1 Abs. 1 Apothekerkammergesetz, BGBl. Nr. 152/1947); Ärztekammern (Österreichische Ärztekammer, § 117 Abs. 1 bzw. Ärztekammern für die einzelnen Bundesländer, § 65 Abs. 1 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 ); Börsekammer (§ 2 Abs. 1 Börsegesetz 1989…
…1. Allgemeines Rz 1559: Um im Wesentlichen kunden- bzw. mandantenorientierte Berufsgruppen im freiberuflichen Bereich (zB die der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder, selten bei Ärzten und Notaren) und im gewerblichen Bereich (zB Makler) nicht von vornherein von der Möglichkeit einer Realteilung auszuschließen, besteht in § 27 Abs. 3…
…auf welche die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO zutreffen, in folgenden Bereichen anzusehen: | Art des Sozialdienstes | Beispiele für Personen | Sanitäts-, Rettungs- und Krankentransport | Ärzte, Sanitäter, Bergretter, Flugretter, Fahrer, Flugbegleiter, usw., | Kranken-, Alten- und Behindertenbetreuung | Ärzte, Schwestern, Pfleger, Hauskrankenpfleger, Psychologen…
…Apothekerkammer (§ 1 Abs. 2 Apothekerkammergesetz 2001, BGBl. I Nr. 111/2001; Ärztekammern (Österreichische Ärztekammer, § 117 Abs. 2 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, Ärztekammern für die einzelnen Bundesländer, § 65 Abs. 2 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 idF BGBl. I Nr. 156/2005)…
…Fachärzten (zB Zahnarzt, Psychiater) hingegen schon (VwGH 31.1.2001, 95/13/0284). Bei Ärzten, die mit aufwändigen Geräten untersuchen (zB Röntgenologen, Zahnärzte, Labors), sind die Geräteausstattung bzw. die Geschäftsbeziehungen zu den zuweisenden Ärzten maßgebend (VwGH 27.4.1983, 82/13/0091; VwGH 4.4…
…Arbeit 16.2.1 Freiberufliche Tätigkeit Rz 5211: Die Einstufung der Abgabenpflichtigen, die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen, bestimmt sich nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften. Die wesentlichen Bestimmungen sind in folgenden Vorschriften enthalten: Ärztegesetz: BGBl. Nr. 169/1998 in der geltenden Fassung. Dentistengesetz: BGBl. Nr…
…richtet sich nach dem Auftreten im Außenverhältnis, der Einrichtung der Praxis und insbesonders danach, ob der Arzt bzw. die Ärzte eigenverantwortlich, leitend und persönlich tätig werden (eingeschränkte Vervielfältigungstheorie). Rz 5229: Gewerbliche Einkünfte liegen vor, wenn neben dem Heil- bzw. Forschungszweck aus der Beherbergung und Verpflegung…
…wobei § 19 EStG 1988 für die zeitliche Zuordnung maßgeblich ist. Betriebsausgaben müssen in einer Beilage zur Steuererklärung gruppenweise gegliedert dargestellt werden (siehe Rz 7554). Bei Hausapotheken führenden Ärzten sind grundsätzlich sämtliche vereinnahmte Rezeptgebühren als Betriebseinnahmen zu erfassen (Ausnahmen siehe Barbewegungsverordnung, BGBl II Nr. 441/2006…
…Kranken dienen. Darunter fallen beispielsweise Mikroskope, medizinische Bestecke, Narkoseapparate, Sterilisierungseinrichtungen, Röntgengeräte, Gegenstände zum Schutz des behandelnden Arztes oder des Patienten wie Strahlenschutzgeräte oder -schürzen. Nicht begünstigt sind jedoch Gegenstände, die diesen Zwecken nur mittelbar dienen wie beispielsweise Spitalsbetten, Badewannen, Krankenzimmer- und Laboreinrichtungen. Ersatzteile, Bestandteile, spezifische…
…99/16/0398; VwGH 29.07.2004, 2003/16/0134). Beispiele: Geschäftseröffnung eines Handelsbetriebes, Produktionsbeginn eines Erzeugungsbetriebes, Kanzleieröffnung eines Rechtsanwaltes, Ordinationseröffnung eines Arztes, Aufnahme der Tätigkeit als Buchhalter. Rz 90: Der gesetzliche Ausdruck "werbend" ist nicht mit "Werbung" gleichzusetzen. Es ist darauf abzustellen, ab wann…
…freiwillige Weiterversicherung, siehe dazu Rz 12006) Gesetzliche Pensionsversicherungsanstalten: Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (zB Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer(n), pharmazeutische Gehaltskasse, Tierärztekammer) Kirchen und Religionsgesellschaften, an die…
…Betriebsangehörigen (VwGH 13.9.1988, 87/14/0162) als Unterkunft dient. Die Überlassung einer Wohnung an einen (Urlaubs-)Vertreter eines praktischen Arztes kann als weder berufstypisch noch üblich beurteilt werden, weil es gerade in der Berufsgruppe der Ärzte üblich ist, in solchen Fällen einen in…