17. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) 17.1. Anwendungsbereich für die Aussetzung der Einbringung (§ 231 Abs. 1 BAO) Rz 1490: Die Aussetzung der Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht…
…Jahr 10 ist für Abgabenansprüche der Jahre vor 04 Festsetzungsverjährung eingetreten. Die Fehlerkorrektur kann daher nur im Veranlagungsjahr 04 erfolgen. Der Bescheid des Jahres 04 ist im Wege des § 293b BAO zu berichtigen. Rechtskräftige Bescheide der Folgejahre sind gegebenenfalls gemäß § 295 Abs. 3 BAO zu…
…werden. Wenn auch bei bescheidmäßig festgesetzten Abgaben die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung für eine Löschung ist, so erscheint es in der Regel dennoch nicht zweckmäßig, Abgabenschuldigkeiten vor Eintritt der Rechtskraft zu löschen. Rz 1609: § 235 Abs. 1 BAO ist ausschließlich von Zweckmäßigkeitsüberlegungen getragen, bei…
…212a Abs. 1 BAO). Rz 564: Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der auf Grund des Aussetzungsantrages bzw. der Bewilligung der Aussetzung für die Zinsenberechnung maßgeblichen Abgabenschuld hat die Festsetzung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Unter nachträglicher Herabsetzung der Abgabenschuld ist jede…
…sohin der Grundsatz: Ist die Fälligkeit einer Abgabe bescheidabhängig (§ 210 Abs. 1 und 2 BAO), so kommt gegebenenfalls § 217 Abs. 8 BAO zur Anwendung. Ist der Zeitpunkt der Fälligkeit in Abgabenvorschriften vorgegeben, so kommt gegebenenfalls auch eine Maßnahme gemäß § 295 Abs. 3 BAO in Betracht. …
…des Abgabepflichtigen Bedacht zu nehmen. Somit ist in allen Fällen, in denen ein Bescheid - selbst wenn er von Amts wegen ergangen ist - an die Stelle eines früheren Bescheides tritt (zB § 200 Abs. 1 und 2 BAO, § 295 BAO, § 303 BAO), stets vom Anbringen der Partei…
…bei jedem begünstigten Rechtsträger zur Rechtsfolge des § 44 Abs. 1 BAO, sofern durch die mitunternehmerische Betätigung die Umsatzgrenze von 100.000 Euro (bis 2023: 40.000 Euro) (netto) überschritten wird. Maßgeblich ist daher nicht der Gesamtumsatz des Betriebes, sondern der auf den einzelnen Beteiligten entfallende…
…Einkommensteuerbescheid 2012 wird nach § 295 Abs. 1 BAO geändert. Diese Änderung hat eine Gutschrift zur Folge, die Gutschriftszinsen betragen 3.000 Euro. Der Säumniszuschlag ist auf 80 Euro (2% von 4.000 Euro - dieser Betrag entspricht jenem Teil der Nachforderungszinsen, der nicht durch Gutschriftszinsen kompensiert…
… 294 BAO kommt in folgenden Fällen in Betracht: Das Beschwerdebegehren wurde eingeschränkt. Eine Minderung des strittigen Betrages tritt außerhalb der Beschwerdeerledigung ein, zB nach einer vor Erlassung der Beschwerdevorentscheidung erfolgten Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO im Hinblick auf eine etwaige Progressionsminderung trotz unveränderter Beschwerdepunkte…
…6: Eine vor dem 1. Jänner 2021 vom zuständigen Finanzamt genehmigte Erledigung, die erst nach dem 31. Dezember 2020 bekannt gegeben und damit wirksam wird, gilt als Erledigung der Abgabenbehörde, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist (§ 323b Abs. 3 BAO). …
…5.1998, 95/13/0282, 95/13/0283). Rz 1108: Die Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) hat die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zu Grunde gelegten Sachverhaltsannahmen (Darstellung der Berechnung) darzulegen (zB VwGH 5.7.1999, 98/16…
…wurden. Rz 31: Der Übergang der Zuständigkeit ist in folgenden Regelungen ausdrücklich angesprochen: § 294 Abs. 4 BAO § 295 Abs. 5 BAO § 295a Abs. 2 BAO § 305 BAO § 308 Abs. 4 BAO § 310 Abs. 2 BAO. 1.4.3. Beschwerdeverfahren (§ 59 BAO) Rz 32: Die Übertragung…
…20.000 Euro nur 10.000 Euro. Im Rahmen der Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO ist der Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 wie folgt zu ermitteln: | Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988 (Einzelunternehmen) | 80.000 | Beteiligungseinkünfte gemäß § 23 EStG 1988 | 10.000…
…berufen ist (siehe § 295 Abs. 1 EO). Der Bund als Drittschuldner kann gegenüber dem Gläubiger, der die Forderung des Abgabepflichtigen gegenüber dem Bund gepfändet hat, mit all den Abgabenschuldigkeiten aufrechnen, die im Zeitpunkt der Begründung des exekutiven Pfandrechts bereits bestanden haben. Auch hier ist es…
…vorangegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt wurde (§ 6 Abs. 1 GrEStG 1987). Wird der Einheitswertbescheid nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides geändert, ist der Grunderwerbsteuerbescheid als abgeleiteter Bescheid gemäß § 295 BAO ebenfalls zu ändern. Solange ein Einheitswertbescheid auf Basis der Hauptfeststellung 2014 noch nicht ergangen ist, stellt der "alte" Einheitswert…
…1967), des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (§ 122 Abs. 8 Wirtschaftskammergesetz 1998) und der Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1, Z 4 und Z 5 zweiter Fall EStG 1988 maßgebenden Verhältnisse. Gemeinsam mit der Lohnsteuerprüfung ist die Sozialversicherungsprüfung (siehe § 41a ASVG) und die Kommunalsteuerprüfung (siehe § 14…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…Abs. 1 BAO, demnach die Zurückweisung der Bescheidbeschwerde mittels BVE oder Beschluss des BFG erfolgt, gilt in der Weise nicht für den Zollbereich, weil hier eine BVE zwingend zu erfolgen hat und somit jedenfalls die Abgabenbehörde über einen etwaigen Zurückweisungsgrund zu erkennen hat (hingegen ist…
…Betracht kommenden Gebarungs-(Buchungs-)vorgänge erfasst werden. 5.1. Wiederkehrend zu erhebende Abgaben (§ 213 Abs. 1 BAO) Rz 601: Bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den Nebenansprüchen hiezu ist, soweit im § 213 Abs. 3 und 4 BAO keine Ausnahmen vorgesehen sind…
…Zur Entrichtung der Umsatzsteuer bestand keine Verpflichtung. Ein allenfalls erlassener Säumniszuschlagsbescheid ist daher rechtswidrig und mit Beschwerdevorentscheidung aufzuheben. Die Rechtswidrigkeit eines solchen Bescheides kann auch mit Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO geltend gemacht werden. Für die Verwirkung des Säumniszuschlages erscheint eine Monatsfrist…