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RAE Rz 1300–130612. Sachhaftungen (§ 225 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…den Abgabenanspruch berufenanfechten (§ 248 BAO). Daraus ergibt sich, dass dem Haftungspflichtigen anlässlich der Erlassung des HaftungsbescheidesBeschlagnahmebescheides Kenntnis über den haftungsgegenständlichen Anspruch zu verschaffen ist. Die BerufungBescheidbeschwerde kann bei der Abgabenbehörde eingebracht werden, die den HaftungsbescheidBeschlagnahmebescheid erlassen hat (§ 249 Abs. 2 BAO). Eine auf Grund eines…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Aufhebung des Haftungsbescheides. Rz 983: Eine Herabsetzung der Abgabenschuld liegt auch vor, wenn der Bescheid über den Abgabenanspruch iSd § 248 BAO abgeändert wird, sodass sich die Bemessungsgrundlage für den Säumniszuschlag verringert. Ob die Beschwerde gegen diesen Bescheid der Primärschuldner oder der Haftungspflichtige eingebracht hat…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 224 Abs. 1 BAO), so kann der Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Bescheidbeschwerde gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Beschwerde anfechten (§ 248 BAO). Bekämpft der Haftungspflichtige…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Wegen des zweifachen Beschwerderechtes des § 248 BAO (Beschwerde gegen den Haftungsbescheid und gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch) ist dem Haftungspflichtigen der Inhalt des Bescheides über den Abgabenanspruch (zB Abgabenbescheid) zur Kenntnis zu bringen. Zweckmäßigerweise hat dies durch Übersendung einer Ablichtung (eines Ausdruckes) dieses Bescheides…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…doch ist angesichts der durch § 248 BAO dem Haftungspflichtigen eingeräumten Legitimation zur Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch davon auszugehen, dass der Inhalt dieses Bescheides ab dem Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme auch für den Haftungspflichtigen bestimmt ist und daher ein an den Erstschuldner…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…vor, wenn der Zeitpunkt, bis zu dem der gesamte den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildende Abgabenbetrag zu entrichten ist, hinausgeschoben wird. Rz 248: Der Tag, an dem die Abgabenschulden fällig geworden sind, bleibt durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung unberührt (VwGH 11.8.199321.3.1995, 9395…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…einer unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO verfolgenden) Privatstiftung sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen nicht vergleichbar sind, gehören nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 1 Z…

KStR 2013 Rz 210–2132.10 Gemeinnützige Bauvereinigungen (§ 5 Z 10 und § 6a KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Nr. 194/1994, keine Anwendung. Die Gemeinnützigkeitsbestimmungen der §§ 34 ff BAO sind nicht anzuwenden. Gemeinnützige Bauvereinigungen sind gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 nach Maßgabe des § 6a KStG 1988 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit, soweit sich ihre Tätigkeit auf die in § 7 Abs. 1 bis…

StiftR 2009 Rz 48–743.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

… 2 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 der Gewinn zu ermitteln. Auf Grund der Rechnungslegungspflicht nach § 18 PSG in Verbindung mit § 124 BAO hat immer ein Betriebsvermögensvergleich stattzufinden. Aus § 13 Abs. 1 KStG 1988 ist abzuleiten, dass Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus selbständiger…

KfzBStR 2021 Rz 247–255A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zurückzuzahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Händler die Normverbrauchsabgabe bereits angemeldet und abgeführt hat. Rz 248: Der Fahrzeughändler hat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (siehe Rz 245) für eine Steuerbefreiung nach § 3 Z 5 NoVAG 1991 nachweislich zu prüfen und diese Überprüfung bzw. deren…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…kg kann davon ausgegangen werden, dass ein Liter Heizöl leicht 0,88 kg entspricht. 4.2.2.2 Berechnung des Vergütungsbetrages Rz 248: Für die Ermittlung des endgültigen Vergütungsbetrages sind zwei gesonderte Berechnungen durchzuführen. In einer Berechnung ist der Betrag festzustellen, der sich nach Abzug…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Mit der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung des § 61 Abs. 4 Z 7 BAO erübrigt sich eine Delegation durch den Bundesminister. Das Finanzamt für Großbetriebe ist daher im Sinne des jeweils einschlägigen Staatsvertrages bzw. einer sonstigen einschlägigen Rechtsgrundlage insoweit als "bevollmächtigter Vertreter" des Bundesministers für Finanzen anzusehen. Gewisse…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

… 3 Abs. 2 lit. a bis c BAO) 3.38.1.1. Zwangsstrafe Rz 177: Zur Verhängung von Zwangsstrafen ist jenes Finanzamt zuständig, das die Befolgung seiner Anordnung erzwingen will (§ 111 BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38.1.2. Ordnungsstrafe Rz 178: Zuständig für…

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rz 602: Der VwGH erblickt in den Regelungen des § 213 Abs. 1 und 2 BAO die Grundlage für die kumulative kontokorrentmäßige Verbuchung der Gebarung (VwGH 17.4.1989, 88/15/0133). Rz 603: Sonstige Gutschriften sind alle Gutschriften, die nicht unmittelbar Folge einer Zahlung sind…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…3.38.14. Rückstandsbescheinigung Rz 200: Die Ausstellung einer Rückstandsbescheinigung obliegt dem Finanzamt, das für die Erhebung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, dem für die Feststellung der Einkünfte zuständigen Finanzamt (§ 229a Abs. 3 BAO).

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…die von inländischen Unternehmern bei Abgabenbehörden eines anderen EU-Mitgliedstaats gestellt werden (§ 60 Abs. 2 Z 1 BAO); siehe auch Rz 131. Die Aufgaben des Finanzamtes Österreich beschränken sich dabei auf: die Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, die Weiterleitung und die Zustellung von Erledigungen der…

RAE Rz 1420–142315a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…örtliche Zuständigkeit für die Ausstellung der Rückstandsbescheinigung (bzw. für die bescheidmäßige Erledigung hierauf gerichteter Anträge) richtet sich danach, welchem Finanzamt die Erhebung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer des Abgabepflichtigen oder die Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) des Antragstellers obliegt. Rz 1424 bis 1429: derzeit frei

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden Rz 368: Eine Vorgangsweise, nach der ab dem Zeitpunkt der Baustellenbegründung der gesamte durch die Auslandsbaustelle verursachte Aufwand auf einem gesonderten Baustellenkonto erfasst (und damit aus den österreichischen Betriebsausgaben entfernt) wird, wobei korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…261/2016 idF BGBl. II Nr. 579/2020). 3.1.9. Forschungsprämien Rz 107: Die Forschungsprämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der BAO (§ 108c Abs. 4 dritter Satz EStG 1988). Die Zuständigkeit für die Auszahlung und die Rückforderung der Forschungsprämie richtet sich nach…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…