…Fremdquote" (§ 24 Abs. 7 EStG 1988 idF AbgÄG 2024) und zu einer Buchwertfortführung hinsichtlich der "Eigenquote" (siehe Rz 5926i). Bei Übertragungen von begünstigtem Vermögen mit einem Stichtag vor dem 1.7.2024 kommt es für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 Abs. 7…
11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…
5.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom…
…Euro | | | ErbSt (angenommen mit) | 44.000 Euro | | Berechnung der auf die stillen Reserven entfallenden ErbSt: | Summe der Aktiva | 1,100.000 Euro | | | Belastungsprozentsatz | 4% | | | anrechenbare ErbSt | 16.000 Euro…
…gemäß § 121a BAO meldepflichtigen Schenkung muss zusätzlich zur objektiven Unentgeltlichkeit einer der in § 3 ErbStG 1955 genannten Tatbestände (Bereicherungswille) verwirklicht werden. Rz 312: Eine freigebige Zuwendung setzt voraus, dass im Vermögen des Bedachten eine Bereicherung auf Kosten und mit Willen des Zuwendenden eintritt. Eine freigebige…
…1. Warenkreis Abgabenfrei ist Erbschaftsgut, das eine natürliche Person als Erbe oder Vermächtnisnehmer aus einem Nachlass erhält (Art. 17 ZBefrVO). Die Befreiung gilt sinngemäß für bestimmte juristische Personen (siehe Abschnitt 4.1.2.). Erbschaftsgut sind alle Waren, die den Nachlass (= Verlassenschaft im Sinne von …
…die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG 1955 mit dem dreifachen Einheitswert, ist auch der Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung dazu stehen, nur bis zur Höhe des dreifachen Einheitswertes zulässig…
13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…
12.2.6 Vortragsberechtigte Personen Fassung ab Veranlagung 2013 Rz 4534: Persönlich vortragsberechtigt ist - von gesetzlichen Ausnahmebestimmungen (etwa nach dem UmgrStG) abgesehen - grundsätzlich die Person, die den Verlust erlitten hat (VwGH 4.6.1986, 84/13/0251). Nur im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von Todes…
19.5.4.16 Besonderheiten bei nahen Angehörigen 19.5.4.16.1 Liegenschaften Rz 6003: Der Gewinn aus der Veräußerung einer Liegenschaft, die zur Gänze im zivilrechtlichen Eigentum eines Gesellschafters steht, ist auf alle beteiligten Gesellschafter aufzuteilen, wenn die Liegenschaft wie Gesellschaftsvermögen behandelt worden…
4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…
1.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988) 1.1.1.1 Kreis der unbeschränkt Steuerpflichtigen Rz 5: Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf die einzelne natürliche Person (Individualbesteuerung). Rz 6: Die Einkünfte von Personengesellschaften werden den Gesellschaftern (physischen oder juristischen…
22.4.5 Verlustausgleichsverbot (§ 30 Abs. 7 EStG 1988) Rz 6678: Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen können nur durch eine Regeleinkünfteermittlung nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 dargestellt werden, weil § 30 Abs. 4 EStG 1988 stets von einem Überschuss ausgeht. Die Berücksichtigung von Verlusten aus privaten…
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall 41.16.1 Während der Ansparphase Rz 1401: Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z…
5.4.9.5 Schenkung Rz 1221: Bei derartigen Rechtsbeziehungen ist primär zu prüfen, ob die erforderliche Publizität vorliegt (VwGH 15.4.1980, 0019/79). Werden die zivilrechtlichen Erfordernisse nicht erfüllt, berechtigt dies üblicherweise auch zur Annahme, dass wirtschaftlich kein Eigentumsübergang stattgefunden hat (VwGH 24…
4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung (1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie (siehe Abschnitt…
…Betriebsausgaben sind in tatsächlicher Höhe oder im Wege der Pauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 zu berücksichtigen. Pflegschaftskosten Rz 1617: Siehe "Sachwalterschaftgerichtliche Erwachsenenvertretung" (bis 1.7.2018: Sachwalterschaft, Rz 1629a). Pflichtversicherung Rz 1618: Siehe Rz 1234 ff. Pflichtteilszahlungen Rz 1619: Pflichtteilszahlungen sind nicht betrieblich…
6.1.4. Grunderwerbsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG) Rz 155: Für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer erfolgte eine - im Vergleich zur Neugründung (§ 1 Z 2 NeuFöG) - abweichende Regelung; wie etwa, dass das Erfordernis einer Einbringung auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bei der Übertragung eines Betriebes…
Teil 3: 11. Stiftungseingangssteuergesetz 11.1 Allgemeines Rz 308: Das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ersetzt die bisher im Erb-/SchenkStG verankerte Eingangssteuer für unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Stiftungen bzw. andere stiftungsähnliche Rechtsgebilde. Vom Stiftungseingangssteuergesetz erfasst sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse. Unentgeltliche Vermögensübertragungen…
22.4.7 Veräußerung einer Liegenschaft durch eine Miteigentumsgemeinschaft (zB Hausgemeinschaft) Rz 6681: Der Veräußerungserlös aus der Veräußerung von in Miteigentum stehenden Grundstücken muss auf die Miteigentümer ihrem Anteil entsprechend aufgeteilt werden. Für jeden Miteigentümer ist gesondert zu beurteilen, ob der veräußerte Anteil Alt- oder…