Anlage 8 Bewilligung zur Vereinfachung nach entfälltArt. 71 UZK-DA (Standardset)
3.4. Übertragung von Waren der Endverwendung 3.4.1. Allgemeines Art. 218 UZK; Art. 266 UZK-IA Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des UZK erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die…
…der Anschaffung der internationalen Schachtelbeteiligung oder das Jahr, in dem eine solche durch die Anschaffung zusätzlicher Anteile entsteht, durch Ankreuzen der in der Körperschaftsteuererklärung vorgesehenen Stelle sowie durch Abgabe der Beilage K 10 erklären, dass die Gewinne, Verluste und sonstigen Wertänderungen aus der angeschafften oder…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
7.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses [Grafik] * Gemäß Art. 76 Abs. 2 UZK-DA findet Art. 86 Abs. 3 des UZK verpflichtend ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aV übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum…
4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…
Anhang 10K "Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute" (99205) | Sprachen | Vermerke | BG | [Grafik] . | CS | Osvobozeni od stanovene trasy | DA | fritaget for bindende transportrute | DE | Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute | EE | Ettenähtud marsruudist loobutud |…
4.6. Erledigung durch Versand | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | - | - | - Liegt der Bestimmungsort der Lagerwaren nicht in einem Drittland oder an einer Ausgangsstelle, ist die Erledigung mittels Wiederausfuhranmeldung nicht zulässig, stattdessen ist das externe Versandverfahren zu…
2. Bewilligung 2.1. Wesen und Grundsätze der aV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | Art. 5; Art. 211, Art. 256 | Art. 240 | - In der aV können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Veredelungsvorgängen unterzogen werden, ohne Folgendem zu unterliegen…
8.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung (1) Die Verbringung von Abfällen des Anhangs III, des Anhangs IIIA und des Anhangs IIIB der EG-VerbringungsV (siehe Anlage 1) von mehr als 20 kg zur Verwertung unterliegt gemäß Artikel…
4.3. Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr Wird die aV durch Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erledigt, so gelten immer die zum Zeitpunkt der Zollschuldentstehung maßgeblichen Bemessungsgrundlagen. Der entsprechende Zollsatz beinhaltet Antidumpingzölle, Ausgleichszölle usw. Diese Berechnungsmethode gilt sowohl für die Bemessung nach Art. 85…
2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…
4.4. Überführung in ein anschließendes Zollverfahren Werden die in die aV übergeführten Waren oder die hergestellten Veredelungserzeugnisse zur Erledigung des Verfahrens in ein besonderes Zollverfahren übergeführt, so ist in der Zollanmeldung für das anschließende Zollverfahren der Vermerk "AV" (Code "10200" unter zusätzliche Information) bzw…
Kapitel 2 Zollwert der Waren Artikel 71 Vereinfachung (Artikel 73 des Zollkodex) (1) Die Bewilligung nach Artikel 73 des Zollkodex kann erteilt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Die Anwendung des Verfahrens nach Artikel 166 des Zollkodex würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand mit sich…
4.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 86 Abs. 3 | Art. 72 | - | - Der Anteil, der in die Veredelungserzeugnisse eingegangenen in das Verfahren übergeführten…
Kapitel 4 Verwertung von Waren Artikel 248 Zerstörung von Waren (Artikel 197 des Zollkodex) Die Zollbehörden stellen Art und Menge der Abfälle und Reste fest, die bei der Zerstörung von Waren anfallen, um die Zölle und anderen Abgaben zu bestimmen, die auf diese Abfälle oder…
4. Erledigung des Verfahrens | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 85 Abs. 1; Art. 86 Abs. 3; Art. 215 | Art. 72 bis 74, Art. 75 | Art. 264, Art. 324 | - Das Verfahren der aV gilt als…
2.6.3. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der pV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…
9.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter 9.4.1 Allgemeines Rz 3893: § 13 EStG 1988 ermöglicht dem Abgabepflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die Bestimmung ist insoweit eine Sondervorschrift zu § 7 EStG 1988. Die Regelung gilt für alle Gewinnermittlungsarten und ist auch bei den…
2.3.3. Sicherheitsleistung Die Bewilligung der aV ist zwingend von der Leistung einer Sicherheit gemäß Art. 89 ff UZK abhängig. Ausnahmen: Der Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen für eine gesetzliche Befreiung von der Sicherheitsleistung oder ihm wurde oder wird eine Befreiung von der Leistung einer…