§ 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung "Herrenlosigkeit" Für eine Liegenschaft wird auf Grund einer Dereliktionsurkunde das Eigentumsrecht für "Herrenlosigkeit" einverleibt. Die entsprechende Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt erlassen. Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…
…insbesondere bei Verkauf oder Zukauf von größeren landwirtschaftlichen Flächen und nach Kommassierungen eintreten. 3. Hinsichtlich der zurückbehaltenen Baufläche mit Gebäuden wäre zu prüfen, inwieweit die Wirtschaftsgebäude weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt werden (zB durch den Pächter oder zur Bewirtschaftung der Waldflächen). Ist dies der Fall…