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BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…die dann die Liegenschaft bebauen. Die Umwidmung der Liegenschaft ist im Dezember 2009 erfolgt, die aufsichtsbehördliche Genehmigung erfolgte im Juli 2010. Nach Auskunft des Steuerpflichtigen gibt es bereits Interessenten für die Nutzung der Grundstücke im Rahmen eines Baurechtsvertrages. Vorerst fallen/fielen beim Steuerpflichtigen hohe Kosten…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…über das Gesamtgut nur gemeinsam zu verfügen. Im Hinblick auf die Gemeinschaftlichkeit aller Rechte und Pflichten wird im Falle der Einbringung von Grundstücken bei Begründung einer Gütergemeinschaft idR eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln sein. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist nach § 4 Abs…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…auf den österreichischen Rechtsbereich werden zu einem späteren Zeitpunkt behandelt und in den Fällen einer für den Steuerpflichtigen ungünstigeren Auswirkung erst für zukünftige Zeiträume relevant sein.     § 22 UStG 1994 (Rz 2882 UStR 2000) Entschädigungen für die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung von Sport-…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der gesamte Grund und Boden gehören zu…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…und soll zukünftig neben der österreichischen Beteiligung auch die Mehrzahl der anderen weltweiten Automobil-Beteiligungen langfristig halten. BV ist eine 100%-Tochtergesellschaft der deutschen Automobil-Beteiligungs-GmbH, die ihrerseits eine 100%-Tochtergesellschaft der deutschen Automobil-AG ist und mit ihr zusammen in Deutschland eine ertragsteuerliche…