…erlaubt ist, wenn das Fahrzeug in der EU verzollt wird. Andererseits dürfen nun aber auch andere Beschäftigte als Angestellte, gemeint sind vor allem Leiharbeiter und Führungskräfte, die KFZ in der vorübergehenden Verwendung auch für Heimfahrten an den Wohnsitz nützen. Bundesministerium für Finanzen, 18. März 2015
Grundsätzlich beträgt die maximale Verwendungsdauer von Straßenbeförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch im Rahmen der vorübergehenden Verwendung gemäß Art. 217 Buchstabe c lit. iii UZK-DA sechs Monate. Diese Frist kann gemäß Art. 251 Abs. 3 UZK aufgrund außergewöhnlicher Umstände verlängert werden. Der Einmarsch russischer Truppen und…
…Bundesgebiet neu zu laufen. Hat oder begründet ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich, ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur während eines Monates nach der erstmaligen Einbringung ins Inland zulässig. Die Frist wird durch eine vorübergehende Verbringung ins Ausland nicht unterbrochen (…