…konkreten Einzelfall steuerpflichtig sind oder nicht. Nach EStR 2000 Rz 6420 können im Bereich der Vermietung und Verpachtung Aufwendungen/Ausgaben ausnahmsweise bereits vor Beginn der Einnahmenerzielung zu berücksichtigen sein (sog. vorweggenommene Werbungskosten). Der auf Vermietung des Objektes gerichtete Entschluss muss dann aber klar und eindeutig…
…die Nutzung der Grundstücke im Rahmen eines Baurechtsvertrages. Vorerst fallen/fielen beim Steuerpflichtigen hohe Kosten für die Maßnahmen im Zuge der Umwidmung und Erschließung an, die er seit 2007 als vorweggenommene Werbungskosten abgesetzt hat (in den Jahren 2007 bis 2010 insgesamt ca. 76.000 Euro…
…Rahmen für die Umsetzung des Konzepts geschaffen. Daraus ist nicht abzuleiten, dass dieser Akt im gegebenen Zusammenhang die Eröffnung eines eigenständige "Umsetzungsbetriebes" darstellt. Betriebliche Aufwendungen können schon vor der Betriebseröffnung anfallen (vorweggenommene Betriebsausgaben, vgl. EStR 2000 Rz 1095). Dementsprechend beginnt die Betriebssphäre nicht erst mit…
…3204 EStR 2000 bestehen keine Bedenken, bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sämtliche Werbungskosten (einschließlich Absetzung für Substanzverringerung) mit 50 % der Bruttoerlöse (einschließlich Umsatzsteuer) zu berücksichtigen. 19 § 24 Abs. 6 EStG 1988 Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe (Rz 5710 EStR 2000) Der Abgabepflichtige, ein Gastwirt…
… Die Veruntreuung, Unterschlagung, Entwendung oder der Diebstahl von Betriebsvermögen führt beim Betriebsvermögensvergleich zu Betriebsausgaben, wobei ein Ersatzanspruch gegen den Schädiger zu aktivieren ist. Ein Verzicht auf den Anspruch aus außerbetrieblichen Gründen führt zur Nichtabzugsfähigkeit (Rz 1689 EStR 2000). Der rechtswidrige Entzug von Betriebsvermögen ist beim…
…werden. Sie führen daher zu keinen steuerpflichtigen oder sozialversicherungspflichtigen Einkünften. Auf Grund der Behandlung nach § 26 Z 2 EStG 1988 stellen die Ausgaben des Arbeitnehmers für die Fahrerkarte regelmäßig keine Werbungskosten dar. Allfällige Rückzahlungen des Arbeitnehmers für erhaltene Vergütungen sind keine Werbungskosten gemäß § 16 Abs…