…Damit ist die T-GmbH eine 100-prozentige Tochter der K-GmbH geworden (Gruppe ab 2008). Zum 30.06.2007 war das verlustverursachende Vermögen vollumfänglich vorhanden (am Abschlusstag des Einbringungsvertrages bestand kein Betrieb mehr - siehe oben). Für das Jahr 2008 wird von der K-GmbH…
…des Gesellschaftsvermögens auswirken können und daher kein gesellschaftsteuerbarer Vorgang vorliegt. In den Protokollen der Bundessteuertagungen GVB 2004 und 2005 wurde zur Gesellschaftsteuerpflicht im Zusammenhang mit Gesellschafterzuschüssen Folgendes ausgeführt: 2004: Die aufgrund eines EAV (Ergebnisabführungsvertrag) erfolgte Verlustübernahme führt nach der Rechtsprechung des EuGH zu keiner Vermögensvermehrung…
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass die in mehreren EAS-Auskünften (siehe insbesondere EAS 1992, EAS 2110, EAS 2339 und EAS 2365) vertretene Rechtsauffassung über die inländische Verwertbarkeit von Auslandsverlusten in Umgründungsfällen in dieser Form ab Einführung der Gruppenbesteuerung (2005) nicht mehr aufrechterhalten…
…einem Siebentel zu berücksichtigen, ......". Gemäß § 33 Abs. 1 UmgrStG endet hinsichtlich des zu übertragenden Vermögens mit dem Spaltungsstichtag ein Wirtschaftsjahr. Bei der Ermittlung des Gewinnes ist das Betriebsvermögen mit dem Wert anzusetzen, der sich nach den steuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt. Analog zu den…
…Werbungskosten absetzbar? Lösung: Die Prämien stellen Sicherungskosten für die Kaufpreisfinanzierung dar. Da sie nicht zu den Anschaffungskosten gehören und mit dem nicht steuerbaren Vermögensstamm in einem nicht unwesentlichen Zusammenhang stehen, sind sie zufolge des Aufteilungsverbotes nicht als Werbungskosten abzugsfähig (ebenso BFH 29.10.1985, IX…