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BMF-010219/0001-VI/4/2011Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich - keine Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0001-VI/4/201110.01.2011

…die Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer (USt) gegen Art. 78 der Richtlinie 2006/112/EG verstößt, da die NoVA nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung, sondern mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs steht. Daraus folgt, dass die NoVA nicht zum Entgelt…

BMF-010222/0011-IV/7/2019Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW Auswirkungen auf die Sachbezugswerte und die NoVA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0011-IV/7/201913.02.2019

…Vehicles Test Procedure) zur Anwendung, das auf weltweit gesammelten Fahrdaten basiert und mit seiner dynamischeren Ausrichtung realistischere Messergebnisse hinsichtlich Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen erzielen soll. Auswirkungen für Sachbezugswerte und NoVA Für das Jahr 2019 gilt eine Übergangsregelung: Seit 1. September 2017 werden alle neu typisierten…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

…Ukraine zugelassenes Kraftfahrzeug in Österreich verkauft, entsteht die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe, wenn dieses Kraftfahrzeug in Österreich zugelassen werden soll. Erst nach Entrichtung der NoVA durch den Zulassungswerber kann die Zulassung im Inland erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Kraftfahrzeugen zusätzlich die zollrechtlichen…

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

  Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers…

BMF-010219/0265-VI/4/2007Steuerliche Behandlung von Pritschenwagen im Hinblick auf die geänderten Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0265-VI/4/200711.07.2007

…ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der Fahrzeuge nach Zolltarifpositionen; Lastkraftwagen sind von der Normverbrauchsabgabe nicht erfasst. Mit Mitteilung der EU-Kommission vom 31. März 2007 betreffend einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur, ABl. C 74/1, wurden…

BMF-010220/0107-IV/9/2009Information zum Ökoprämiengesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0107-IV/9/200925.03.2009

Das Parlament hat am 26. März 2009 ein Bundesgesetz beschlossen, mit dem eine Ökoprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird (Ökoprämiengesetz). 1. Gegenstand der Ökoprämie Gegenstand der Ökoprämie ist die Verschrottung von Altfahrzeugen und deren Ersatz durch Neufahrzeuge für den Zeitraum von 1. April 2009 bis längstens…

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

…dass Kleinbusse, die für die Personenbeförderung bestimmt sind (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur), der Normverbrauchsabgabe (NoVA) unterliegen. Nur Kastenwagen und Doppelkabinen-Kastenwagen unterliegen nicht der NoVA, wenn sie zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur) einzustufen sind. 15. Mai 2002 Für den Bundesminister: Mag…

BMF-010219/0080-VI/4/2008Ergänzende Information zu den neuen Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0080-VI/4/200820.02.2008

Zur Info des Bundesministeriums für Finanzen vom 18.12.2007, BMF-010219/0530-VI/4/2007, erfolgen nachstehende Ergänzungen bzw. Klarstellungen: KZ 027 - Vorsteuern für KFZ: Hier sind Vorsteuern aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie aus laufenden Aufwendungen von KFZ anzugeben, die der Unternehmer als Anlagevermögen…

BMF-010222/0071-IV/7/2019Ergänzung zur Info des BMF vom 13.02.2019, BMF-010222/0011-IV/7/2019, betreffend die Auswirkungen der Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW auf die Sachbezugswerte
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0071-IV/7/201912.11.2019

  Da die Einspeisung der nach WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionswerte in die Genehmigungsdatenbank bzw. Zulassungsdatenbank erst mit 31. März 2020 finalisiert werden kann, gilt hinsichtlich der Ermittlung des Sachbezugswertes im Jahr 2020 Folgendes: Erstzulassung des Pkw bis zum 31. März 2020: Die für das…

BMF-010219/0530-VI/4/2007Neue Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0530-VI/4/200718.12.2007

Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009